BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17033 21. Wahlperiode 07.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 30.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes im Phänomenbereich Islamismus In seinen Jahresberichten informiert das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg die Öffentlichkeit regelmäßig in verschiedenen Phänomenbereichen über Organisationen und Personen, die eine gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete politisch-ideologische Agenda verfolgen. Kaum bekannt ist hingegen, dass die Jahresberichte lediglich eine Auswahl sogenannter Beobachtungsobjekte enthalten, für deren explizite Erwähnung verschiedene Kriterien erfüllt sein müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Beobachtungsobjekte, die nicht in die jeweiligen Jahresberichte Eingang gefunden haben, hat das Landesamt für Verfassungsschutz im Phänomenbereich Islamismus in den nachfolgend genannten Jahren untersucht? a) 2015 b) 2016 c) 2017 d) 2018 Jahr Anzahl der Beobachtungsobjekte 2015 6 2016 5 2017 9 Für das vergangene Jahr kann noch keine Zahl genannt werden, da der Verfassungsschutzbericht 2018 noch nicht veröffentlicht wurde. 2. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Beobachtungsobjekt in einem Jahresbericht erwähnt wird? Siehe Drs. 21/15989.