BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17044 21. Wahlperiode 07.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 30.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Der Fall Omaima A. (II) Aus der Beantwortung der Drs. 21/16910 seitens des Hamburger Senates ergeben sich weitere Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständigen Behörden geben in diesem Zusammenhang aus grundsätzlichen Erwägungen keine Auskunft zu etwaigen Ermittlungsverfahren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum ist Omaima A. nicht mit dem Instrument RADAR-iTE beurteilt worden? Frau Omaima A. ist nicht mit dem Instrument RADAR-iTE beurteilt worden, da nach Erkenntnissen der Polizei Hamburg gegenwärtig keine Gefährdung von ihr ausgeht. 2. Ist dem Hamburger Senat bekannt, ob Omaima A. noch aktive Verbindungen in die salafistische Szene Hamburgs pflegt? Siehe Dr. 21/16908 und Drs. 21/16910. 3. Ist dem Hamburger Senat und den Sicherheitsbehörden bekannt, dass Omaima A. an Online-Propaganda des sogenannten Islamischen Staates beteiligt war? 4. Sind dem Hamburger Senat und den Sicherheitsbehörden Fälle bekannt, in denen Omaima A. Hamburger/-innen für den Islamischen Staat angeworben hat? 5. Was sind die nächsten Schritte in Bezug auf Omaima A., die vonseiten des Hamburger Senates und den zuständigen Behörden eingeleitet werden sollen? Siehe Vorbemerkung. 6. Warum konnte Omaima A. 2015 ohne Probleme gemeinsam mit ihren Kindern aus Deutschland ausreisen? Die Polizei Hamburg hatte keine Kenntnis über Ausreiseabsichten der Frau Omaima A. 7. Über welchen Flughafen ist Omaima A. am 13.01.2015 ausgereist? Erkenntnisse im Sinne der Frage liegen der Polizei nicht vor. 8. War Omaima A. den Hamburger Senat und Sicherheitsbehörden bereits vor ihrer Ausreise aus Deutschland als ein aktives Mitglied der salafistischen Szene in Hamburg bekannt? Drucksache 21/17044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Dr. 21/16908 und Drs. 21/16910. 9. An welchem Datum ist Omaima A. eingereist? Über welchen Flughafen ist sie eingereist? Nach Erkenntnissen der Polizei reiste Frau Omaima A. am 1. September 2016 über den Flughafen Hannover nach Deutschland ein. 10. Haben der Hamburger Senat und die Sicherheitsbehörden Kenntnisse über den von Omaima A. in Hamburg gegründeten Onlineshop „Mumin Shop“? Erkenntnisse im Sinne der Frage liegen der Polizei nicht vor.