BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17045 21. Wahlperiode 07.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 30.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Löschung rechtswidrig erhobener Daten durch das LfV Hamburg Am 14. Dezember 2016 erging im Rahmen der Feststellungsklage zum Einsatz der verdeckten Ermittlerin Maria B. nach dem von der Polizei Hamburg erklärten Anerkenntnis ein Anerkenntnisurteil. Aus der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/7419 vom 10.1.2017) geht hervor, dass die Polizei die unzulässig gespeicherten personenbezogenen Daten aus dem Einsatz der Maria B. löschen oder sperren muss. Es geht weiterhin aus der Antwort hervor, dass verdeckt erhobene personenbezogene Daten aus dem Einsatz der Maria B. an das LfV Hamburg übermittelt worden waren. Im Zusammenhang der Klage der Fotografin Marily St. wurde der Fragestellerin bekannt, dass die sie betreffenden, rechtswidrig erhobenen und beim LfV gespeicherten Daten aus dem Einsatz der Maria B. bis Mitte April 2017, also vier Monate nach dem Anerkenntnisurteil, nicht gelöscht waren, sondern erst danach, und nur aufgrund des Klageverfahrens, gelöscht wurden beziehungsweise werden sollten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat die Polizei – wie im Fall Iris B. (siehe Drs. 21/7418) – das LfV Hamburg über das Anerkenntnisurteil und damit über die Rechtswidrigkeit der im Zusammenhang des Einsatzes der Maria B. erhobenen personenbezogenen Daten informiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann? Ja, am 27. Februar 2017. 2. Von wie vielen Personen wurden im Zusammenhang des Einsatzes der Maria B. personenbezogene Daten a. erhoben, b. an das LfV Hamburg übermittelt? 3. In welchem Umfang und von wie vielen Personen hat die Polizei im Zusammenhang des Einsatzes der Maria B. rechtswidrig erhobene personenbezogene Daten a. gelöscht, b. gesperrt? Drucksache 21/17045 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen hat die Polizei nicht erhoben. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.c. c. Welche Auswirkungen hat eine Sperrung, wer hat nach Sperrung weiter Zugriff auf die Daten, und welche Stelle kann sie aufheben? Die Polizei hat die Unterlagen zum Einsatz der „Maria B.“ bislang noch nicht vernichtet . Der Polizeipräsident hat die Unterlagen vor dem Hintergrund eines noch laufenden Gerichtsverfahrens gesperrt (§ 24 Absatz 4 Satz 2 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG)). Der Gebrauch in den Unterlagen enthaltener personenbezogener Daten ist auf die in § 24 Absatz 4 Satz 1 PolDVG genannten Zwecke begrenzt; Auswertungen zur Beantwortung der Fragen 2.a. bis 3.b. sind daher rechtlich nicht zulässig. Ist der Zweck für das Unterbleiben der Löschung und Vernichtung entfallen, sind die Daten unverzüglich zu löschen. 4. Wann genau hat das LfV die rechtswidrig erhobenen personenbezogenen Daten der Fotografin Marily St. gelöscht? Wurden die durch Maria B. rechtswidrig erhobenen personenbezogenen Daten der Fotografin vollständig gelöscht? Wenn nein, a. warum nicht b. wie viele personenbezogene Daten wurden nicht gelöscht? Die zu ihr im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg vorliegenden Daten wurden am 12. April 2017 im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) gelöscht. 5. Von wie vielen Personen hat das LfV Hamburg zu welchem Datum die im Zusammenhang des Einsatzes der Maria B. rechtswidrig erhobenen Daten a. vollständig gelöscht, b. teilweise gelöscht, c. bis heute nicht gelöscht? Die dem LfV Hamburg vorliegenden Daten zu entsprechend benannten Personen, wurden nach erfolgter Kenntnisnahme des Gerichtsbeschlusses gelöscht. Es besteht kein Nachhalt, wann genau welche Daten zu welcher Person gelöscht wurden, da dies einer eigenen Speicherung entspräche.