BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17051 21. Wahlperiode 10.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 02.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit § 12 LSE aus dem Bezirk Mitte auf die zukünftigen fünften Klassen (Nachfrage zu Drs. 21/16948) Mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass dem Senat die Arbeitsweise der Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen der Zuweisung von Schulwünschen beim Übergang in Klasse 5 nicht geläufig ist, oder aber womöglich die BSB nicht in der Lage zu sein scheint, dem Senat das angewandte Verfahren darzustellen. Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit § 12 LSE wird von den zuständigen Schulaufsichtsbeamten/-innen des jeweiligen Bezirks vorgenommen . Da die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit § 12 im Bezirk Mitte und für ganz Hamburg abgeschlossen ist, ist den zuständigen Schulaufsichtsbeamten /-innen selbstverständlich bekannt, auf welche Schulen und in welche Bezirke die Schülerinnen und Schüler mit § 12 LSE aus dem Bezirk Mitte zugewiesen wurden. Es ist daher nicht erforderlich, so wie es der Senat in seiner Antwort in Drs. 21/16948 behauptet, dass dafür im Rahmen einer Schriftlichen Kleinen Anfrage 14 358 Datensätze händisch ausgewertet werden müssten. Vielmehr handelt es sich für den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde um die äußerst herausfordernde, aber durchaus leistbare Aufgabe, den Nachweis über den Verbleib von 248 Schülerinnen und Schüler aus elf Stadtteilschulen für den Bezirk Mitte zu führen. Hamburg verfügt über hervorragend qualifiziertes und kompetentes Personal im Bereich der Schulaufsicht. Es wird den zuständigen Schulräten/-innen und Oberschulräten/-innen ganz sicher möglich sein, die von ihnen verantwortete Verteilung von 248 Schülerinnen und Schüler mit § 12 LSE aus dem Bezirk Mitte dem Senat zu kommunizieren, wenn dieses von ihnen erfragt würde. Deshalb frage ich den Senat: Die Darstellung der Schülerverteilung in der Vorbemerkung ist für die für Bildung zuständige Behörde nicht nachvollziehbar. Bereits mehrfach wurde in unterschiedlichen Drucksachen darauf hingewiesen, dass zum Schuljahr 2017/2018 eine neue Schulverwaltungssoftware – DiViS – eingeführt wurde, siehe auch Drs. 21/12841. Diese Schulverwaltungssoftware hat die händische Verteilung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Konferenzen abgelöst, siehe auch Drs. 21/12589. Drucksache 21/17051 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schülerinnen und Schüler mit einem Förderschwerpunkt in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale-soziale Entwicklung (LSE) werden wie alle anderen Schülerinnen und Schüler mit Hilfe von DiViS verteilt. Die gesetzlichen Verteilungskriterien (Geschwisterkind, Wunsch und Schulweglänge) sind für alle Schülerinnen und Schüler einheitlich definiert, nämlich durch § 42 Absatz 7 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG). Folglich rechnet die Software mit den gleichen Maßgaben für alle Schülerinnen und Schüler, auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich LSE. Diese Schülerinnen und Schüler stellen daher im Verteilungsdurchlauf von DiViS eine Teilmenge der Gesamtzahl dar, siehe Drs. 21/16800, die nicht gesondert ausgewiesen wird. Vielmehr ist die im Sinne der Integration der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf beschränkte Aufnahmekapazität gemäß § 12 HmbSG i.V.m. § 15 AO-SF i.V.m. der Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Hamburger Schülern vom 20. November 2017 in DiViS entsprechend programmiert und wird automatisch umgesetzt. Weiterhin erfolgt die Anwendung der gesetzlichen Kriterien für die Verteilung der Schulplätze algorithmisch immer vollständig. Das heißt, die Wünsche aller aktuell im Jahrgang 5 befindlichen 14 358 Schülerinnen und Schüler und die jeweiligen Schulweglängen werden in jedem Rechnungslauf stets hamburgweit in einem Schritt verteilt . Die für die Schulorganisation aufgrund gesetzlichen Vorschriften steuerungsrelevanten Daten werden von DiViS in einem Bericht ausgewiesen. Diese Daten liegen in aggregierter Form vor und wurden bereits im Rahmen einer Parlamentarischer Anfragen berichtet, siehe unter anderem Drs. 21/16800. Ebenso werden die erfüllten Erstwünsche aller Schülerinnen und Schüler in einem Bericht ausgewiesen und im Rahmen Parlamentarischer Anfragen dargestellt, siehe Drs. 21/16862. Darüber hinausgehende, statistische Ad-hoc-Auswertungen wie Zwischenergebnisse, Teilmengen von Schülerinnen und Schüler oder bezirksweise Berichte sind in DiViS nicht vorgesehen, siehe auch Drs. 21/12589. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele von den 248 Schülerinnen und Schülern mit § 12 LSE sind an den in Drs. 21/16948 genannten elf Erstwunschschulen des Bezirks Mitte angenommen worden? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit § 12 LSE, die ihren Erstwunsch an diesen elf Schulen des Bezirks Mitte nicht erhielten, wurden in andere Bezirke verteilt? Bitte die jeweils aufnehmende Schule mit der Anzahl der ihnen aus dem Bezirk Mitte zugewiesenen Schülerinnen und Schülern mit § 12 LSE benennen und die aufnehmenden Schulen nach Bezirken sortieren. Für die Beantwortung dieser Fragen müssten die Schülermerkmale LSE, Erstwunsch, aufnehmende Schule und Bezirk kombiniert und so einzelfallbasiert aus der Gesamtmenge der 14 358 Schülerinnen und Schüler, die sich für die zukünftigen fünften Klassen angemeldet haben, händisch ausgewertet werden, da es für diese Datenkombination keine programmierte Berichtsfunktion in DiViS gibt, siehe auch Vorbemerkung . Diese händische Auswertung ist im zeitlichen Rahmen einer Schriftlichen Kleinen Anfrage nicht möglich.