BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17054 21. Wahlperiode 28.05.19 Große Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis, Dr. Alexander Wolf, Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht, Andrea Oelschläger und Peter Lorkowski (AfD) vom 02.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Erfolg und Misserfolg von Integrationskursen 2018 betrugen die Ausgaben für die Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung 765 077.000 Euro1, tatsächlich wurden 859 167 876,26 Euro ausgegeben. Für das Jahr 2018 sind rund 150 Millionen Euro Mehrkosten gemäß Integrationskursverordnung im Vergleich zum Vorjahr zu erwarten.2 Somit sind für 2018 Gesamtkosten von mehr als 1 Milliarde Euro zu erwarten. „Der Integrationskurs ist das Kernstück des staatlichen Integrationsangebotes “, schreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF).3 Er besteht aus 600 bis 900 Stunden Sprachunterricht und 100 Stunden Orientierungskurs . Hauptziel sei der Erwerb von Deutschkenntnissen auf B1-Niveau. Der anschließende Orientierungskurs diene der Vermittlung von Werten, die in Deutschland bedeutsam sind, sowie Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands. Seit Einführung der Kurse im Jahr 2005 bis 2017 hätten 2,8 Millionen Menschen eine Berechtigung zur Teilhabe am Integrationskurs erhalten, rund 2 Millionen Personen hätten den Kurs bis dahin genutzt, so die Zahlen aus dem Bundeshaushaltsplan 2018.4 Mit rund 237 000 neuen Teilnehmern war für 2018 gerechnet worden. In Hamburg gibt es eine Vielzahl von weiterführenden Deutsch-Sprachförderangeboten . Hierzu zählt insbesondere die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG („Berufssprachkurse“), erklärt der Senat in seiner Antwort zur Drs. 21/13778. Der Senat verweist „auf einen breiten Überblick zu den Sprachförderangeboten unterschiedlicher Träger in Hamburg “ beim Kursportal WISY.5 Hinzu kommen BAMF-zugelassene Anbieter von Integrationskursen in allen Hamburger Stadtteilen.6 Auch biete die Agentur für Arbeit mit der Plattform KURSNET ebenso ein Portal für berufliche Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Berufssprachkurse an. Neben privaten Trägern bietet der Landesbetrieb der Hamburger Volkshochschule (VHS) eine Vielzahl weiterführender Sprachkurse in Deutsch nach dem GER B2 1 https://www.bundeshaushalt.de/#/2018/soll/ausgaben/einzelplan/060368412.html. 2 https://www.bundeshaushalt-info.de/#/2017/soll/ausgaben/einzelplan/060368412.html. 3 https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2018/ soll/epl06.pdf#page=43. 4 Ebenda. 5 https://hamburg.kursportal.info/search?q=Integrationskurs%2C+. 6 https://www.hamburg.de/contentblob/128606/15366e0b60bec3ccdd67a890f05a7455/data/ integrationskursanbieter.pdf. Drucksache 21/17054 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und höher an. Es besteht die Möglichkeit, Prüfungen auf den Niveaustufen B1 – B2, B2, C1 und C2 abzulegen. In Drs. 21/13778 erklärt der Senat: Nach der FRL Integrative Maßnahmen werden verschiedene Sprachkurse mit Landesmitteln gefördert. Die Einstiegskurse „Deutsch sofort“ und die Alphabetisierungskurse werden mit einer Teilnahmebestätigung abgeschlossen. Eine Teilnahmebestätigung wird erst ab einer Teilnahme von 70 Prozent des Kursumfangs erteilt. Der Aufbaukurs „Deutsch qualifiziert“ soll mit einem bestandenen Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) abgeschlossen werden. Der Kurs „Deutsch Beruf“ soll mit einer „Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ abgeschlossen werden. Die Kursträger sind verpflichtet, bei der Abrechnung der Kurse folgende Angaben der Bewilligungsstelle mitzuteilen: Teilnehmerzahl zu Beginn des Kurses, Zahl der Abbrecher im Laufe des Kurses, entschuldigte Fehlzeiten, Zahl der Teilnahmebestätigungen sowie Zahl der durchgeführten Tests beziehungsweise Prüfungen nach und die Zahl der bestandenen Tests bzw. Prüfungen.7 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zum Integrationskursangebot als Maßnahme der Integrationsförderung des Bundes siehe unter anderem Drs. 21/13273 und 21/13778. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als zuständiger Behörde wurde die vorliegende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Unter Hinweis auf die in der Drs. 21/13273 bereits benannten Gründe hat das BAMF abermals mitgeteilt, dass ihm eine Beantwortung nicht möglich sei. Insbesondere unterliege es als Bundesbehörde nicht einer landesparlamentarischen Kontrolle. Daten zum Integrationskursangebot veröffentlicht das BAMF im Onlineangebot der Integrationskursgeschäftsstatistik, siehe hierzu: https://www.bamf.de/DE/Infothek/ Statistiken/InGe/inge.html. Zu Informationen für Hamburg aus der Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF der Jahre 2017 und 2018 siehe Anlagen 1 und 2. Die in der Fragestellung erwähnte Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ besteht in Hamburg nicht und wird auch nicht in Drs. 21/13778 erwähnt. Da es in Hamburg weder eine solche Förderrichtlinie noch die benannten Kursformate gibt, können dazu auch keine Aussagen getroffen werden. Zu den landesfinanzierten Sprachkursen und zur Systematik und Abgrenzung zu den Integrationskursen des BAMF siehe unter anderem Drs. 21/4499, 21/16550 und 21/9758. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Informationen des BAMF sowie von Auskünften der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) und von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Wie viele Personen hätten in Hamburg an den Kursen gemäß § 1 der Integrationskursverordnung (IntV) und an denen gemäß § 1 der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) in den Jahren 2017 und 2018 in Hamburg teilnehmen müssen? Bitte nach Alter, Geschlecht, Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. Zur jeweiligen Anzahl der Personen, die in den Jahren 2017 und 2018 zur Teilnahme am Integrationskursangebot verpflichtet worden sind, siehe Anlagen 1 und 2 sowie Vorbemerkung. Eine weitergehende Aufschlüsselung liegt für Hamburg nicht vor. 7 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/ Kurstraeger/Traegerrundschreiben/Anlagen/traegerrundschreiben-19_20171228- anlage1.pdf?__blob=publicationFile. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17054 3 2. Wie viele Kursteilnehmer haben an den Kursen in den Jahren 2017 und 2018 in Hamburg im Sinne von § 14 Absatz 6 IntV „ordnungsgemäß“ teilgenommen? Wie in Frage 1. aufschlüsseln. 3. Das Ausstellen der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Teilnahme obliegt der pädagogischen Einschätzung des Trägers. Wie viele Teilnahmebescheinigungen wurden in dieser Zeit ausgestellt? Wie in Frage 1. aufschlüsseln. 4. Wie viele dieser Teilnehmer haben am Abschlusstest gemäß § 17 Absatz 1 IntV in den Jahren 2017 und 2018 in Hamburg teilgenommen? Wie viele haben zuvor abgebrochen? Wie in Frage 1. aufschlüsseln. Siehe Vorbemerkung sowie Anlagen 1 und 2. 5. Wie viele der Personen haben den Kurs in 2017 und 2018 in Hamburg nach § 43 Absatz 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) „erfolgreich “ mit der B1-Prüfung abgeschlossen? Wie in Frage 1. aufschlüsseln . Das BAMF hat auf Grundlage der Geschäftsstatistik zum Integrationskurs 2018 veröffentlicht , dass die Mehrheit der Kursteilnehmenden im DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer ) auch im Jahr 2018 und über alle Kursarten das Niveau B1 GER (52 Prozent) hinweg erreicht haben, siehe: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/InGe/ inge-node.html. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele Personen, die in den Jahren 2017 und 2018 ordnungsgemäß, aber nicht erfolgreich, am Integrationskurs teilnahmen, wurden entsprechend § 5 Absatz 5 Satz 1 IntV zur Wiederholung von maximal 300 Stunden zugelassen? Wie in Frage 1. aufschlüsseln. Wie viele haben davon die Wiederholungsmöglichkeit wahrgenommen und erneut teilgenommen? 7. Wie viele dieser erneut Teilnehmenden haben die Wiederholung von maximal 300 Stunden nicht erfolgreich absolviert? Wie in Frage 1. aufschlüsseln . 8. Wie viele Personen haben in den Jahren 2017 und 2018 an Integrationskursen für spezielle Zielgruppen nach § 13 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 IntV teilgenommen (bitte entsprechend der Zielgruppen aufgliedern) und ist diese Anzahl von Personen in der Gesamtzahl der neuen Kursteilnehmer für das jeweilige Gesamtjahr 2017 und 2018 (vergleiche Frage 2.) enthalten? Wie in Frage 1. aufschlüsseln. Siehe Vorbemerkung sowie Anlagen 1 und 2. 9. Wie viele Personen haben den Integrationskurs in den Jahren 2017 und 2018 aus selbst zu vertretenden Gründen entsprechend § 44 Absatz 3 AufenthG abgebrochen (sollte keine Differenzierung möglich sein, bitte die Gesamtzahl der Abbrüche angeben)? Wie in Frage 1. aufschlüsseln. 10. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2017 und 2018 für die Spezialmodule nach § 13 Absatz 1 Nummern 3 und 4 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 DeuFöV zugelassen und wie viele haben nach der Absolvierung dieser Module die B1-Prüfung erfolgreich abgeschlossen? Wie in Frage 1. aufschlüsseln. Das BAMF veröffentlicht ausschließlich Zahlen zu Kursaustritten, siehe Vorbemerkung und Anlagen 1 und 2. 11. Welchen Aufenthaltsstatus und welche Staatsangehörigkeit haben beziehungsweise hatten die in den Jahren 2017 und 2018 an den Kursen nach IntV und DeuFöV Teilnehmenden (bitte aufteilen nach IntV beziehungsweise DeuFöV und Aufenthaltsstatus)? Drucksache 21/17054 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Siehe Tabelle 5 im Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik 2018: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Integration/ 2019/2018-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf?__blob= publicationFile. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 12. Wie viele Personen waren jeweils in den Jahren 2017 und 2018 zu einem Kurs „Deutsch sofort“ angemeldet („Teilnehmerzahl zu Beginn des Kurses“), wie viele Abbrecher gab es jeweils, wie viele entschuldigte Fehlzeiten gab es jeweils in den Jahren insgesamt und wie hoch war die Anzahl/Quote der nicht ausgereichten Teilnahmebestätigungen jeweils und welche Staatsangehörigkeit hatten die Teilnehmer? 13. Wie viele Personen waren jeweils in den Jahren 2017 und 2018 zu einem Alphabetisierungskurs angemeldet („Teilnehmerzahl zu Beginn des Kurses“), wie viele Abbrecher gab es jeweils, wie viele entschuldigte Fehlzeiten gab es jeweils in den Jahren insgesamt und wie hoch war die Anzahl/Quote der nicht ausgereichten Teilnahmebestätigungen jeweils und welche Staatsangehörigkeit hatten die Teilnehmer? 14. Wie viele Personen waren jeweils in den Jahren 2017 und 2018 zu einem Aufbaukurs „Deutsch qualifiziert“ angemeldet („Teilnehmerzahl zu Beginn des Kurses“), wie viele Abbrecher gab es jeweils, wie viele entschuldigte Fehlzeiten gab es jeweils in den Jahren insgesamt und wie hoch war die Anzahl/Quote der nicht bestandenen Abschlussprüfungen jeweils und welche Staatsangehörigkeit hatten die Teilnehmer? 15. Wie viele Personen waren jeweils in den Jahren 2017 und 2018 zu einem Kurs „Deutsch Beruf“ angemeldet („Teilnehmerzahl zu Beginn des Kurses“), wie viele Abbrecher gab es jeweils, wie viele entschuldigte Fehlzeiten gab es jeweils in den Jahren insgesamt und wie hoch war die Anzahl/Quote der nicht bestandenen Abschlussprüfungen jeweils und welche Staatsangehörigkeit hatten die Teilnehmer? a. Wie viele der Teilnehmer konnten nach dem Kurs eine berufliche Tätigkeit aufnehmen? Siehe Vorbemerkung. Zu den Teilnehmendenzahlen und den Kursaustritten im Bereich der Integrationskurse mit Alphabetisierung der Jahre 2017 und 2018 siehe Vorbemerkung sowie Anlagen 1 und 2. Hilfsweise können für den Berichtsmonat April 2019 Abgänge an arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration nach Ländern und ausgewählten Merkmalen aus Tabelle 6 und für den Berichtsmonat Januar 2019 Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (unter anderem Sprachkurse) aus Tabelle 11 des Migrations-Monitor Arbeitsmarkt: Personen im Kontext von Fluchtmigration, Statistik der Bundesagentur für Arbeit, ausgelesen werden. Im Übrigen siehe: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201904/fluchtmigration/ fluchtkontext/fluchtkontext-dlkaajc-0-201904-xlsx.xlsx. 16. Wie viele der nach IntV zertifizierten Kursträger beziehungsweise der von ihnen durchgeführten Kurse hat das BAMF in den Jahren 2017 und 2018 vor Ort überprüft? 17. Was war das Ergebnis der Prüfungen in den Jahren 217 und 2018? a. Wurden Trägern Zulassungen widerrufen? Wenn ja, wie viele und welchen Trägern? 18. Wurden Strafanzeigen gegen Kursträger in den Jahren 2017 und 2018 in Hamburg gestellt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17054 5 Wenn ja, gegen welche und was war der Vorwurf? 19. Um welche Beträge wurden in den Jahren 2017 und 2018 nach durchgeführten Prüfungen von Integrationskursen in Hamburg und dabei festgestellten Verstößen Auszahlungen an Kursträger gemindert beziehungsweise welcher Betrag wurde nach geleisteten Zahlung zurückgefordert? a. Wie hoch waren die Beträge, die nicht ausgezahlt wurden? 20. Gemäß § 10 DeuFöV werden gegebenenfalls die Kosten für notwendige Fahrten zwecks Absolvierens eines Kurses vom BAMF auf Antrag erstattet .8 Auf welche Höhe belaufen sich diese Kosten in Hamburg in den Jahren 2017 und 2018? Siehe Vorbemerkung. 8 https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/ESF/01_Grundlagen/ vo-berufsbezogene-deutschsprachfoerderung.pdf;jsessionid= AB159D52DF656FDCFE577E3A495CE7BD.1_cid286?__blob=publicationFile, http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/ESF/ 03_VordruckeAntraege/Deutschfoerderung45a/merkblatt-tn.pdf?__blob=publicationFile. ALG-II Bezieher Verpflichtung durch TLA Kurs- Berechtigungen Grund- AUSSIEDLER Verpflichtete3) wiederholer davon Verpflichtungen (ohne Verpflichtungen sicherungs Berechtigungen2) Zulassungen Deutsche Verpflichtungen) 1) Bundesgebiet gesamt 99.278 2.672 2.545 14.935 139.132 98.056 4.330 18.192 376.468 88.881 davon Hamburg 3.108 106 712 375 3.982 2.837 0 0 11.014 3.076 Anteil in Prozent 3,1% 4,0% 28,0% 2,5% 2,9% 2,9% ** 0,0% 2,9% 3,5% absolut prozentual absolut prozentual Allgemeiner Integrationskurs 184.030 5.773 3,1% 243.258 8.120 3,3% Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 8.011 289 3,6% 10.523 484 4,6% 59 0 0,0% 220 1 0,5% Integrationskurs mit Alphabetisierung 76.889 2.475 3,2% 36.509 1.212 3,3% Intensivkurs 572 0 0,0% 1.113 18 1,6% Jugendintegrationskurs 9.007 118 1,3% 14.014 311 2,2% Sonstiger spezieller Integrationskurs 1.412 18 1,3% 572 30 5,2% Zweitschriftlernerkurs 11.931 288 2,4% 10 0 0,0% Summe 291.911 8.961 3,1% 306.219 10.176 3,3% 164.880 4.760 2,9% davon Weiblich 127.031 4.201 3,3% 64.775 2.350 3,6% absolut prozentual Allgemeiner Integrationskurs 11.058 396 3,6% Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 479 18 3,8% 3 0 0,0% Integrationskurs mit Alphabetisierung 6.023 246 4,1% Intensivkurs 42 0 0,0% Jugendintegrationskurs 530 9 1,7% Sonstiger spezieller Integrationskurs 105 5 4,8% Zweitschriftlernerkurs 743 21 2,8% Summe 18.983 695 3,7% Quelle: InGe; Stand: 04.04.2018 Anzahl der begonnenen Integrationskurse Bundesgebiet gesamt davon Hamburg Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de Hamburg Hamburg 1) Die Kennzahl Kursaustritte ersetzt die bisher ausgewiesene Kennzahl Kursabsolventen. Neue Integrationskursteilnehmer Integrationskursaustritte1) Bundesgebiet gesamt Bundesgebiet gesamt davon davon Zulassungen Bundesgebiet gesamt ALTZUWANDERER und DEUTSCHE NEUZUWANDERER im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 Die Zuordnung der Teilnahmeberechtigungen und Teilnehmer zum Bundesland erfolgt anhand des Wohnortes, bei Kursen anhand des Kursortes. Ausgegebene Berechtigungen, Verpflichtungen und Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen Referat Statistik Bundesland Hamburg Drucksache 21/17054 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 ALG-II Bezieher Verpflichtung durch TLA Kurs- Berechtigungen Grund- AUSSIEDLER Verpflichtete3) wiederholer davon Verpflichtungen (ohne Verpflichtungen sicherungs Berechtigungen2) Zulassungen Deutsche Verpflichtungen) 1) Bundesgebiet gesamt 90.751 2.657 1.212 12.109 82.605 52.857 4.335 12.369 256.238 120.179 davon Hamburg 2.881 121 240 288 2.105 1.925 0 1 7.440 4.014 Anteil in Prozent 3,2% 4,6% 19,8% 2,4% 2,5% 3,6% ** 0,0% 2,9% 3,3% absolut prozentual absolut prozentual Allgemeiner Integrationskurs 138.704 4.451 3,2% 201.845 6.393 3,2% Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 6.701 207 3,1% 10.096 410 4,1% 26 0 0,0% 162 1 0,6% Integrationskurs mit Alphabetisierung 44.960 1.140 2,5% 66.877 2.127 3,2% Intensivkurs 597 1 0,2% 667 5 0,7% Jugendintegrationskurs 4.996 109 2,2% 10.654 210 2,0% Sonstiger spezieller Integrationskurs 2.265 133 5,9% 1.388 25 1,8% Zweitschriftlernerkurs 4.684 223 4,8% 6.798 178 2,6% Summe 202.933 6.264 3,1% 298.487 9.349 3,1% 90.728 2.695 3,0% davon Weiblich 112.205 3.569 3,2% 109.292 3.961 3,6% absolut prozentual Allgemeiner Integrationskurs 8.946 290 3,2% Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 426 12 2,8% 1 0 0,0% Integrationskurs mit Alphabetisierung 4.424 134 3,0% Intensivkurs 45 0 0,0% Jugendintegrationskurs 308 7 2,3% Sonstiger spezieller Integrationskurs 36 5 13,9% Zweitschriftlernerkurs 352 16 4,5% Summe 14.538 464 3,2% Quelle: InGe; Stand: 31.03.2019 Anzahl der begonnenen Integrationskurse Bundesgebiet gesamt davon Hamburg Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de Hamburg Hamburg 1) Die Kennzahl Kursaustritte ersetzt die bisher ausgewiesene Kennzahl Kursabsolventen. Neue Integrationskursteilnehmende Integrationskursaustritte1) Bundesgebiet gesamt Bundesgebiet gesamt davon davon Zulassungen Bundesgebiet gesamt ALTZUWANDERER und DEUTSCHE NEUZUWANDERER im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Die Zuordnung der Teilnahmeberechtigungen und Kursteilnehmenden zum Bundesland erfolgt anhand des Wohnortes, bei Kursen anhand des Kursortes. Ausgegebene Berechtigungen, Verpflichtungen und Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen Referat Statistik Bundesland Hamburg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17054 7 Anlage 2 17054ga_Text_Farbe 17054ga_Anlagen 17054ga_Antwort_Anlage1 17054ga_Antwort_Anlage2