BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17055 21. Wahlperiode 10.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 02.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft am Dänenstein Am Dänenstein in Schnelsen ist die Errichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft im Bezirk Eimsbüttel geplant. Die herausfordernde verkehrstechnische Lage, die Überschreitung der im Bürgervertrag für Eimsbüttel vereinbarte Zahl von maximal 300 Plätze für örU und die schwierige Durchmischung mit integrationsbedürftigen Obdachlosen geben Anlass, dieses Vorhaben infrage zu stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der Sanierung und den Umbauten der öffentlich-rechtlichen Unterkunft „Am Dänenstein“ wird die bisher dort befindliche Unterkunft ersetzt, die sich an diesem Standort seit 1993 befand und in der 260 Wohnungslose untergebracht waren. Nach dem Rückbau der sanierungsbedürftigen Pavillons und Container werden nun Festbauten geschaffen, die ursprünglich mit rund 300 Plätzen geplant waren. Durch Veränderungen im Zuschnitt konnten letztlich 361 Plätze in angemessener Qualität geschaffen werden. Somit erhöht sich die Platzzahl an diesem Standort aus bautechnischen Gründen um 101 Plätze. Die Gesamtzahl der Plätze ist vor dem Hintergrund, dass schwerpunktmäßig auch künftig Wohnungslose am Standort untergebracht werden und aus organisatorischen Gründen eine 100-Prozent-Belegung nicht erreicht werden kann, zu bewerten. Über die geänderten Planungen wurde der Regionalausschuss Lokstedt am 10. April 2017 im öffentlichen Teil informiert, siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/8547478/3d735485392be2c4b30c9162be668139/ data/2017-04-10-praesentation-holsteiner-chaussee-389.pdf. Im Übrigen siehe Drs. 21/8986, in der weiterhin erläutert wird, dass die Wohnungslosen am dortigen Standort bereits integriert sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Laut dem Geoportal der Freien und Hansestadt Hamburg sieht die geplante örU am Dänenstein 361 neue Plätze vor. Wie lässt sich das mit dem Bürgervertrag, Absatz 8, in dem Ende 2019 maximal 300 Plätze für Flüchtlinge gewährleistet werden, vereinbaren? Planen der Senat oder die zuständige Behörde, die Platzzahl am Dänenstein noch in diesem Jahr zu reduzieren? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus ist mit Belegungsbeginn der Unterkunft „Am Dänenstein“ Ende 2019 ein Umzug der übergangsweise noch in der Holsteiner Chaussee untergebrachten Personen in die neuen Gebäude vorgesehen. Nach Abschluss des Umzuges soll die bisherige Unterkunft Holsteiner Chaussee außer Betrieb gehen. Drucksache 21/17055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie ist laut dem Senat oder der zuständigen Behörde eine Integration der Flüchtlinge am Dänenstein möglich, wenn die Flüchtlinge auf einem Areal untergebracht werden, dass durch die AKN-Trasse, die Holsteiner Chaussee und die Hochspannungstrasse begrenzt ist und in dem außer den Flüchtlingen 168 weitere integrationsbedürftige öffentlich rechtlich untergebrachte Obdachlose leben? 3. Wie stellt sich der Senat oder die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der AKN-Überlastung und dem stockenden Verkehr auf der Holsteiner Chaussee die verkehrstechnische Anbindung zur Unterkunft am Dänenstein vor? Siehe Vorbemerkung. Es besteht eine langjährige und gute Einbindung der Bewohnerschaft in das soziale Umfeld. So nimmt f & w etwa am Runden Tisch des Stadtteils teil und es besteht über die Unterkünfte Holsteiner Chaussee und Pinneberger Straße ein enger Kontakt zum Kinder- und Familienzentrum in Schnelsen, zu Pflegediensten sowie zu weiteren Angeboten im Stadtteil. Die bereits bestehende Unterkunft Holsteiner Chaussee steht in gutem Kontakt mit den Nachbarn, der auch im Rahmen der Kleiderkammer auf dem Gelände offenbar wird. Versorgungsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe (zum Beispiel am Roman-Zeller-Platz), ein größeres Nahversorgungszentrum am Eidelstedter Platz ist in 15 Minuten mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erreichen. Schulen und Kitas befinden sich ebenfalls im näheren Umfeld. Darüber hinaus entstehen im nördlichen Gebäude 55 Mietwohneinheiten sowie eine weitere Kita. Die vorhandene Stromtrasse kann von der Bewohnerinnen und Bewohnern untergangen werden. An das Grundstück angrenzend befindet sich ein beschrankter Bahnübergang, um auf den Moordamm oder die Königsberger Straße zu gelangen. Das Überqueren der Holsteiner Chaussee wird zukünftig erleichtert. f & w errichtet hierfür an entsprechender Stelle eine Sprunginsel. Die Unterkunft befindet sich zudem in unmittelbarer Nähe zu der AKN-Haltstelle Burgwedel und einer Bushaltestelle. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der öffentlich -rechtlichen Unterkunft bietet sich durch die unmittelbar erreichbare Haltestelle der AKN eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV. Dies erleichtert die Wahrnehmung von Integrationsangeboten und die Einbindung in die soziale Infrastruktur deutlich. Eine Überlastung der AKN ist nach Einschätzung der zuständigen Behörden nicht zu befürchten. Sie hat ausreichend Kapazitäten für die avisierten 361 Personen der Unterkunft. Für eine dauerhafte Perspektive für das Wohnen in diesem Bereich hat der Bezirk Eimsbüttel am 27. März 2018 den Bebauungsplan Schnelsen 88 festgestellt, in dem die zukünftige verkehrliche Erschließung von der Holsteiner Chaussee untersucht und festgelegt wurde, siehe: http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/ Schnelsen88.pdf sowie http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/ bplan_begr/Schnelsen88.pdf.