BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1707 21. Wahlperiode 02.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 24.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgische Interessen bei Verhandlungen zu TTIP wahren Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) soll Vorschriften und Regeln in der Wirtschaft Europas und der USA langfristig so gestalten, dass sie besser zusammenpassen. Ein erfolgreicher Abschluss der TTIP bietet große Chancen für die Verbraucher und die Hamburgische Wirtschaft und wäre ein starker Impulsgeber für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Gerade die Hansestadt Hamburg mit dem drittgrößten Seehafen Europas und als führender Außenhandelsplatz Deutschlands braucht das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP. Das Abkommen ist eine Chance, den bestehenden Wohlstand zu sichern und sogar noch auszubauen. In den Verhandlungen um das Freihandelsabkommen gilt es die spezifischen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der hier ansässigen Unternehmen zu kennen, sie zu vertreten und zu wahren. Vor diesem Hintergrund frage den Senat: 1. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher unternommen, um die Belange und Interessen der Hamburger Wirtschaft beziehungsweise der hier ansässigen Unternehmen in Bezug auf TTIP abzufragen und damit zu identifizieren? Die zuständigen Behörden stehen im fortlaufenden Dialog mit den Branchen ihres Zuständigkeitsbereichs. Die Position der Handelskammer Hamburg fließt ebenso in die Bewertung von TTIP mit ein wie Äußerungen von Fachverbänden und unternehmensspezifische Interessen. Diese werden gebündelt und mit den Interessen von beispielsweise Umwelt- sowie Verbraucherschutzverbänden abgeglichen. Ziel ist es, die Chancen, die in einem transatlantischen Freihandelsabkommen für den Handelsstandort Hamburg liegen, für alle Wirtschaftsbeteiligten wie auch für Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zu realisieren. 2. Wie und wann hat sich der Senat gegenüber der Bundesregierung oder der Europäischen Gemeinschaft und Union für die Belange der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der hier ansässigen Unternehmen in Bezug auf den Abschluss des Freihandelsabkommens TTIP eingesetzt? Die zuständigen Behörden beteiligen sich fortlaufend an den Diskussionen über TTIP auf Ebene der Bund-Länder-Kontakte. Dies geschieht auf Arbeitsebene, beispielsweise in Bund-Länder-Ausschüssen, wie auch auf politischer Ebene in den jeweiligen Fachministerkonferenzen. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem Bund-Länder-Ausschuss im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu, das auch die Position der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission vertritt. Die Wirtschaftsministerkonferenz unter Vorsitz Hamburgs hat am 17./18. Juni 2015 die mit dem Frei- Drucksache 21/1707 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 handelsabkommen TTIP verbundenen Chancen für Deutschland betont, erklärt, dass sich die Wirtschaftsministerkonferenz weiterhin für die Wahrung hoher europäischer Standards einsetzen werde und sich für die Schaffung eines ständigen europäischamerikanischen Handelsgerichtshofs anstelle eines Schiedsgerichts ausgesprochen. Außerdem tritt die Wirtschaftsministerkonferenz weiterhin für eine intensivere Einbeziehung und Mitwirkung der Öffentlichkeit ein. 3. Wie und durch welche Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass die Hamburger Unternehmerinnen und Unternehmer regelmäßig über die Fortschritte in den Verhandlungen zu TTIP informiert werden? Die zuständigen Behörden stehen im permanenten Dialog mit Interessensvertretern aus ihrem Zuständigkeitsbereich und nehmen Belange der Hamburger Wirtschaft auf. Darüber hinaus wird auf die Webseiten der Europäischen Kommission verwiesen, wo sich die Wirtschaftsbeteiligten im Detail über den Verhandlungsstand informieren können . Im Übrigen siehe Drs. 21/1457,21/357, 20/11224, 20/10418 und 20/9699.