BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17070 21. Wahlperiode 14.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) 06.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheitsüberprüfungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg auf Antrag der Behörde für Schule und Berufsbildung (II) In Drs. 21/16701 legt der Senat dar, die Behörde für Schule und Berufsbildung habe „in den letzten drei Jahren zwölf Anfragen (an das Landesamt für Verfassungsschutz) gestellt“; „der Verdacht, dass Kontakte zu salafistischen/ religiös-dogmatischen Szene bestanden, (habe) sich in drei Fällen bestätigt “.1 Nicht eindeutig ersichtlich aus der Senatsantwort wird, ob es sich bei den Anfragen ausschließlich um Verdachtsfälle zur salafistisch/religiösdogmatischen Szene gehandelt hat oder ob auch andere Extremismusbereiche betroffen waren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Handelte es sich bei den dargelegten zwölf Anfragen im Zeitraum der letzten drei Jahre ausschließlich um Verdachtsfälle zur salafistisch/ religiös-dogmatischen Szene oder waren auch andere Extremismusbereiche betroffen? Insbesondere: Wie viele Verdachtsfälle gab es im Bereich Links- und Rechtsextremismus? Die Beratungsstelle Gewaltprävention ist seit 2015 für Verdachtsfälle des religiösen Extremismus zuständig, aber erst seit dem 1. April 2019 Ansprechpartner der Hamburger Schulen für Verdachtsfälle in sämtlichen Extremismusbereichen. Somit beziehen sich alle in der Drs. 21/16701 beschriebenen Anfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) auf den Verdacht, dass Kontakte zur salafistischen/religiösdogmatischen Szene bestehen könnten. 2. Wie viele Anfragen hat die Behörde für Schule und Berufsbildung in den Jahren 2015 und 2016 an das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gestellt, um überprüfen zu lassen, ob von Schülern, Eltern von Schülern, Mitarbeitern der BSB oder anderen Mitarbeitern/Personen im Bereich der Hamburger Schulen sicherheitsrelevante Gefahren oder extremistische Bestrebungen ausgehen? Es wurden in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt sieben Anfragen zu Schülerinnen und Schülern gestellt. 3. Welche Verdachtsfälle (seit 2015) handelten von möglichen Kontakten zu islamistischen Terrorgruppen (zum Beispiel IS) und inwieweit haben sich diese durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestätigt? Seit 2015 bis heute konnte in drei Einzelfällen ein Sympathisieren mit der IS- Terrormiliz festgestellt werden. Nach der Meldung der Schulen wurden in Beratungs- 1 Drs. 21/16701 (Vorbemerkung). Drucksache 21/17070 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gesprächen in allen beteiligten Institutionen (zum Beispiel Schule, Beratungsstelle Legato, Jugendamt, Landeskriminalamt) fachliche Maßnahmen ergriffen, inklusive der Prüfung auf strafrechtliche Relevanz.