BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17086 21. Wahlperiode 14.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 06.05.19 und Antwort des Senats Betr.: SAGA und die Grünbepflanzungen der Mieter/-innen in den Falkenried- Terrassen Laut Bericht der „Hamburger Morgenpost“ vom 25.4.19 hat die SAGA die Mieter/-innen der Falkenried-Terrassen aufgefordert, die Bepflanzungen in den Terrassen zu beseitigen. Damit geht eine von den Mietern/-innen selbst geschaffene hohe Aufenthaltsqualität verloren. Begründet werden die Maßnahmen laut „Hamburger Morgenpost“ mit „brandschutztechnischen Maßnahmen “. Ein Besuch vor Ort zeigt jedoch, dass nicht die Bepflanzungen, sondern zum Beispiel die vorhandenen Bäume ein Befahren der Terrassen mit Feuerwehrfahrzeugen teilweise unmöglich machen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Mieterinnen und Mieter wurden von der SAGA hinsichtlich der Nutzung der öffentlich zugänglichen Gemeinschaftsflächen angeschrieben, da der SAGA die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht auf diesen Gemeinschaftsflächen obliegt. Die Verkehrssicherungspflicht im Privatrechtsverkehr verpflichtet denjenigen, der Dritten Zugang zu seinem Grundstück und seinem Gebäude gewährt, den gebotenen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Hierzu gehört auch, dass ein möglichst ungehinderter Zugang der Feuerwehr zu den Gebäuden (zum Beispiel mit Rettungsleitern) gewährleistet werden muss. Die zu den Gemeinschaftsflächen gehörenden Rasenflächen sind durch den vorhandenen Bewuchs mit Bäumen und Büschen bereits räumlich eingeschränkt. Das zusätzliche Aufstellen von großen Pflanzkübeln oder schweren, unbeweglichen Möbeln blockiert mögliche Rettungswege für die Feuerwehr und Rettungsdienste. In dem angesprochenen Bereich gibt es keine von der SAGA vermieteten Außenflächen . Das vorübergehende Aufstellen von beweglichen Gartenmöbeln durch die Mieterinnen und Mieter wird von der SAGA weiterhin geduldet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt: 1. Welche Anforderungen hat die Feuerwehr für den Brandschutz der SAGA-Terrassenhäuser im Falkenried gestellt? 2. Welche Anforderungen sind im Vergleich zu den letzten Jahren mit welcher Begründung geändert worden? Von den zuständigen Behörden wurden in der Vergangenheit keine Anforderungen an den Brandschutz der Wohnhäuser in den Falkenried-Terrassen gestellt. Im Übrigen wurden die hier maßgeblichen Gebäude Falkenried 16, 16 d – g, 18 und 18 a – f zwischen 1890 und 1901 errichtet, sodass sie vollumfänglich dem Bestandsschutz unterliegen . Drucksache 21/17086 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. In den Terrassen stehen Bäume, die ein Be-/Durchfahren mit großen Feuerwehrfahrzeugen verhindern. Müssen die Bäume aus brandschutztechnischen Gründen abgeholzt werden? Wenn nein: Weshalb müssen dann die Bepflanzungen der Mieter/-innen entfernt werden, wenn ein Be-/Durchfahren eh nicht möglich ist? Die Entfernung des erdeingewachsenen Baum- und Strauchbestands ist öffentlichrechtlich aus Gründen des Brandschutzes nicht notwendig, da der Brandschutz durch die Bäume und Sträucher allein nicht, wohl aber im Zusammenwirken mit mietereigenen Bepflanzungen gefährdet sein kann. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.