BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17100 21. Wahlperiode 14.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 07.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Gute-Kita-Gesetz – Plant Hamburg sich daran zu beteiligen? Zum 1. Januar 2019 ist das Gute-Kita-Gesetz in Kraft getreten. Damit unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Das Land Bremen hat als erstes Bundesland am 25. April 2019 einen entsprechenden Vertrag zur Mittelverwendung abgeschlossen, damit startet die Umsetzung des Gute-Kita- Gesetzes in den ersten Ländern. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 25. April 2019 sei dies der erste von 16 Gute-Kita-Verträgen, der in den kommenden Monaten in allen Bundesländern unterzeichnet werden soll.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es Bestrebungen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde, sich am Gute-Kita-Gesetz zu beteiligen? 2. Wenn ja, ab wann will sich Hamburg daran beteiligen? Ja. Hamburg strebt eine Beteiligung ab dem 1. Januar 2019 an. 3. Wie weit sind entsprechende Vorbereitungen zum Abschluss eines Gute-Kita-Vertrages mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorangeschritten? Die Vorbereitungen zum Abschluss eines Vertrages mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurden aufgenommen. Voraussichtlich können die Verhandlungen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde mit dem BMFSFJ noch im 2. Quartal 2019 abgeschlossen werden. 4. An welchem der zehn Handlungsfelder des Gute-Kita-Gesetzes plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sich zu beteiligen? 5. Wenn nein, warum will sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde nicht am Gute-Kita-Gesetz beteiligen? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde plant, sich mit dem Handlungsfeld 2. „einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel in Tageseinrichtungen sicherzustellen“, zu beteiligen. Dies entspricht dem Beschluss der Bürgerschaft vom September 2018, mit dem die Verbesserung des Fachkraftschlüssels im Krippenbereich auf 1:4 bis zum 01.01.2021 und die Verbesserung des Fachkraftschlüssels im Elementarbereich auf 1:10 bis zum 01.01.2024 beschlossen wurde. Demnach sollen die auf Hamburg entfal- 1 Vergleiche https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/erster-vertrag-in-bremenunterzeichnet /135718, abgerufen am 06.05.2019. Drucksache 21/17100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lenden Mittel gemäß Koalitionsvertrag im Bund (19. Wahlperiode) für die Realisierung der gesetzlich beschlossenen Qualitätsverbesserungen verwendet werden (Drs. 21/14241). Im Übrigen: entfällt.