BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1711 21. Wahlperiode 02.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 25.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Radverkehr am Wiesendamm Nach Medieninformationen soll der Radverkehr am Wiesendamm auf die Straße verlegt werden. Ich frage den Senat: 1. Was genau ist betreffend den Radverkehr am Wiesendamm geplant? 2. Welchen Abschnitt des Wiesendamms betrifft die geplante Veränderung ? Der Radverkehr wird zukünftig auf der Südseite des Wiesendamms (in Richtung Osten) im Abschnitt zwischen Goldbekufer und Saarlandstraße auf einem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt. In der Gegenrichtung wird die Führung des Radverkehrs nicht verändert. 3. Gibt es dort bisher einen Radweg? Wenn ja: Wieso wird der nicht weiter genutzt und gegebenenfalls saniert? Ja. Der vorhandene alte Radweg ist mit nur 0,90 m Breite zu schmal und engt den Fußweg an den Umfahrungen der Baumscheiben zudem teilweise auf eine unzureichende Restbreite von nur 1 m ein. 4. Gab es bisher in diesem Bereich überdurchschnittlich viele Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern? Wenn ja: Wer waren die (Haupt-)Verursacher dieser Unfälle? Eine Auswertung der Unfalldatenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) für den in Rede stehenden Bereich für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014 ergab, dass hier zwei Verkehrsunfälle im Sinne der Fragestellung registriert wurden. In einem Fall war ein Kraftfahrzeugführer der Hauptverursacher und in dem anderen Fall ein Radfahrer. 5. Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, die für eine Verlegung des Radverkehrs auf die Straße weniger Unfälle versprechen? Wenn ja: welche sind das (bitte mit Quellenangabe benennen)? Wenn nein: Warum erfolgt dennoch die Verlegung? Das Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Straßenwesen „Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Radfahrern“ (Bundesanstalt für Straßenwesen 2009, Heft V 184) hat ergeben, dass die mittlere Unfallrate (Radverkehrsunfälle in Relation zur Radverkehrsstärke ) bei Straßen mit baulichen Radwegen etwas höher liegt als bei Straßen mit Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn. Dies resultiert vor allem aus der unfall- Drucksache 21/1711 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 trächtigen Benutzung von Radverkehrsanlagen in der falschen Fahrtrichtung, was bei Radwegen sehr viel häufiger auftritt als bei der Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Das Forschungsvorhaben hat im Übrigen belegt, dass Radfahrstreifen im Vergleich zu veralteten, weit von der Fahrbahn abgesetzten Radwegen, häufig die sicherere Führungsform für den Radverkehr sind, da sich der Radverkehr im direkten Blickfeld des Kfz-Verkehrs bewegt und dementsprechend besser wahrgenommen wird. 6. Ist es derzeit Radfahrern gestattet, die Fahrbahn zu benutzen? Wenn ja: Wieso muss aus diesem Recht eine Pflicht gemacht werden? Wenn nein: Wäre es nicht möglich, dies zu erlauben und den Radweg zu erhalten? Ja. Mit der Umsetzung der Planung des Bezirksamtes entfällt der bisherige unzulängliche Radweg. Zudem werden dadurch Konflikte zwischen dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr auf der Nebenfläche vor allem im Bereich der Engstellen an den Baumscheiben vermieden. 7. Trifft es zu, dass die zuständige Behörde diesem Ansinnen zunächst kritisch gegenüberstand? Bitte gegebenenfalls die Fundstelle und den Inhalt entsprechender Äußerungen angeben. 8. Was hat die zuständige Behörde zu einem Meinungswandel veranlasst? Das örtliche Polizeikommissariat hat in einer ersten Stellungnahme zur Planung insbesondere eine aus der Zunahme des Parkdrucks resultierende verkehrswidrige Nutzung des Radfahrstreifens für möglich erachtet. Zur Begründung wurde auf die negative Parkraumbilanz bei einer Umsetzung der Planung hingewiesen. Die vorgelegte Planung ist dann eingehend weiter geprüft und bewertet worden. Das Ergebnis war, dass die Maßnahme straßenverkehrsbehördlich umsetzbar und auch gut geeignet ist, den Radverkehr zu fördern sowie Konflikte auf der Nebenfläche und beim Rechtsabbiegen von Kfz zu vermeiden. Die Polizei hat aber gleichwohl darauf hingewiesen, dass sie es weiterhin für erforderlich hält, an anderer Stelle Ersatzparkraum zu schaffen . 9. Wie viele Parkplätze gibt es derzeit in diesem Abschnitt? Auf der Südseite gibt es circa 71 Parkplätze zwischen den Bäumen und 41 Fahrzeuge können auf der Fahrbahn vor den Baumscheiben parken. Auf der Nordseite gibt es circa 110 Parkplätze. 10. Wie viele Parkplätze wird es nach Abschluss der geplanten Maßnahmen geben? Es entfallen die 41 Stellplätze auf der Fahrbahn vor den Baumscheiben. Es stehen insofern zukünftig noch 181 Stellplätze zur Verfügung. 11. Wird es zum Ausgleich der verloren gehenden Parkplätze in der Nähe neue Parkplätze geben? Wenn ja: wo und wie viele? Wenn nein: warum nicht? Kurzfristig können keine neuen Parkplätze im unmittelbaren Umfeld geschaffen werden . Das Bezirksamt ist jedoch bestrebt, sofern sich die Möglichkeit ergibt, für einen entsprechenden Ersatz zu sorgen und insoweit den Hinweis der Polizei zu berücksichtigen . 12. Setzt die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf dem Wiesendamm nicht das ständige Unterbinden von Parken auf dem Radfahrstreifen voraus? Wenn ja: Wie viele Personen werden zur laufenden Kontrolle abgestellt? Nein. Es wird grundsätzlich von einem normenkonformen Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ausgegangen. Im Übrigen ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs eine Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1711 3 ständige Aufgabe aller Mitarbeiter im polizeilichen Vollzugsdienst sowie der Angestellten im Außendienst. 13. Verschlechtert sich nicht die Situation für Radfahrer, wenn der Radweg wegfällt, der neue Radfahrstreifen aber häufig zugeparkt ist? Der Senat nimmt zu hypothetischen Fragen keine Stellung. Im Übrigen siehe Antwort zu 12.