BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17116 21. Wahlperiode 04.06.19 Große Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Carl-Edgar Jarchow, Michael Kruse, Daniel Oetzel, Dr. Kurt Duwe (FDP) und Fraktion vom 07.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Justizvollzug – Wie ist die Gesamtsituation in Hamburg? Die Zahl der inhaftierten Personen in der Untersuchungshaft ist deutlich gestiegen, deutschlandweit seit dem Jahr 2014 um 25 Prozent. Bezogen auf die Einwohnerzahl soll Hamburg dabei die meisten Inhaftierten aller Bundesländer aufweisen.1 Diese Situation hat Auswirkungen auf die Belastungssituation der Mitarbeiter, die Resozialisierungsmaßnahmen, die Bildungsangebote und den gesamten Vollzug. Ein weiteres Beispiel ist die Situation der Bewährungshilfe. Jeder Bewährungshelfer muss im Durchschnitt mehr als 70 Klienten betreuen.2 Zudem stockt die Umsetzung des Landesresozialisierungs - und Opferhilfegesetzes, welches seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Mit dem geplanten Bau einer Jugendhaftanstalt in Billwerder sollen Maßnahmen auf Grundlage des Gesetzes greifen und für Verbesserungen der jugendlichen Inhaftierten Sorge tragen. Die anhaltende Zersplitterung des Vollzugs, der Sozialen Dienste und der Straffälligenhilfe in verschiedenen Behörden erschwert dies. Gerichts- und Bewährungshilfe sind etwa beim Bezirksamt Eimsbüttel angegliedert, anstatt bei der Justizbehörde. Notwendige Rückfallquoten werden in Hamburg gar nicht erst veröffentlicht. Das alles trägt nicht zu einem gelingenden Resozialisierungsprozess bei und behindert insbesondere die Präventionsarbeit. Dabei ist ein funktionierender, gut ausgestatteter Vollzug wichtig für die Sicherheit der Bürger und den Opferschutz. Insofern ist es notwendig, ein einheitliches Bild der Lage in Hamburg zu erhalten und offene Fragen zu klären. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Ein Ineinandergreifen ambulanter und stationärer Maßnahmen ist Grundvoraussetzung für erfolgreiche Resozialisierung. Die zuständigen behördlichen und nicht behördlichen Akteure sind in Hamburg vernetzt und arbeiten eng zusammen, wobei sie von den besonderen Strukturen des Stadtstaats profitieren. Ein permanenter Austausch zu verschiedenen, für die Resozialisierung relevanten Themenbereichen ist gewährleistet und über Rahmenvereinbarungen sowie übergreifende Gremien gesichert . Zentrale Bausteine der Resozialisierung sind dabei die in Haft angebotenen, vielfältigen und dem Bedarf angepassten behandlerischen Maßnahmen sowie das Übergangsmanagement vor und nach Haftentlassung, das seit Inkrafttreten des Hamburgi- 1 Vergleiche Artikel vom 24.04.2019, https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Deutlich-mehr- Menschen-in-U-Haft,untersuchungshaft102.html, Berechnungen des NDR auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes. 2 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10041 „Justizvollzug – Personalsituation, Kosten, Übergangsmanagement (II)“ vom 15.08.2017. Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz (HmbResOG) in allen Hamburger Vollzugsanstalten angeboten wird. Es trägt mit seinem ganzheitlichen Ansatz den individuellen Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten Rechnung und unterstützt und koordiniert zuständigkeitsübergreifend und interdisziplinär abgestimmt die Wahrnehmung der notwendigen Maßnahmen und Hilfen insbesondere zur Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, zur schulischen und beruflichen Qualifizierung, zur Erlangung des Krankenversicherungsschutzes und zur Sucht- und Schuldnerberatung . Durch das Übergangsmanagement werden Gefangene noch besser darauf vorbereitet , ein Leben ohne Straftaten zu führen. Den Gefangenen wird auch nach der Haftentlassung ein Netzwerk unterstützender und aufeinander abgestimmter Hilfeangebote an die Seite gestellt, um das sogenannte Entlassungsloch zu vermeiden. Hinsichtlich der bei der Bewährungshilfe bearbeiteten Fälle kann festgestellt werden, dass sich die Zahl der gerichtlich zugewiesenen Klienten und Klientinnen in der Bewährungshilfe in den letzten Jahren rückläufig entwickelt, so dass die durchschnittliche Fallbelastung ebenfalls sinkt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viel Personal ist derzeit in der Gerichtshilfe, der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht tätig (bitte Vollzeitäquivalente und Halbtagsstellen darstellen und getrennt für Gerichtshilfe und Bewährungshilfe anführen)? Bewährungshilfe inkl. Gerichtshilfe Erwachsene (ohne KFA)* Konzentrierte Führungsaufsicht (KFA) als Teil der Bewährungshilfe Jugendbewährungshilfe Führungsaufsicht ** Stichtag VZÄ VZÄ VZÄ VZÄ 30.04.2019 34,52 4,77 15,52 5,01 * Die Aufgaben der Gerichtshilfe werden von der Bewährungshilfe in Personalunion wahrgenommen und können nicht gesondert dargestellt werden. ** Derzeit sind sieben Personen in der Führungsaufsicht tätig. Dabei handelt es sich um eine Richterin (zu 50 Prozent) und um sechs Mitarbeiter des nichtrichterlichen Personals (hiervon drei zu 100 Prozent, zwei zu 75 Prozent und eine zu 60 Prozent). 2. Wie viel Personal war in den Jahren 2017 bis April 2019 in der Gerichtshilfe , in der Bewährungshilfe und in der Führungsaufsicht tätig (bitte Vollzeitäquivalente und Halbtagsstellen darstellen)? Bewährungshilfe inkl. Gerichtshilfe Erwachsene* (ohne KFA) Konzentrierte Führungsaufsicht (KFA) als Teil der Bewährungshilfe Jugendbewährungshilfe Führungsaufsicht ** Stichtag VZÄ VZÄ VZÄ VZÄ 31.12.2017 35,80 6,00 15,67 5,05 31.12.2018 33,12 4,77 15,85 5,05 30.04.2019 34,52 4,77 15,52 5,01 * Die Aufgaben der Gerichtshilfe werden von der Bewährungshilfe in Personalunion wahrgenommen und können nicht gesondert dargestellt werden. ** In der Führungsaufsicht waren seit 2017 ständig die sieben in der Antwort zu 1. genannten Personen zu den dort genannten prozentualen Anteilen tätig. Eine Veränderung gab es nur bei einer Mitarbeiterin im nichtrichterlichen Dienst, die vor dem 01.02.2019 lediglich zu 70 Prozent dort tätig war. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie wird das Personal unter 1. und 2. zu welchen Zeiten eingesetzt (bitte nach Schichtdienst aufgliedern)? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17116 3 Ein Schichtdienst findet in der Führungsaufsicht nicht statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Führungsaufsichtsstelle (ausgenommen die Richterin) arbeiten in der Kernarbeitszeit Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe werden im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit (Montag bis Freitag , 06.00 bis 20.00 Uhr) eingesetzt. In der Regel werden Termine mit den Klientinnen und Klienten individuell vereinbart. Zusätzlich steht zu den nachfolgenden Zeiten ein Sprechstundenangebot verbindlich zur Verfügung: - Bewährungs- und Gerichtshilfe für Erwachsene: Sprechstunden in der Dienststelle: montags 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. - Jugendbewährungshilfe: An mindestens zwei Tagen in der Woche hält jeder Jugendbewährungshelfer beziehungsweise jede Jugendbewährungshelferin ein Sprechstundenangebot vor. - Gemeinnützige Arbeit: Telefonische Beratung durch die Geschäftsstelle montags 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie dienstags bis freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Sprechstunden in der Dienststelle: montags 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie mittwochs bis freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. - Fachstelle Übergangsmanagement: Sprechzeiten in der Dienststelle: montags bis freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Sprechtage in den Justizvollzugsanstalten: Sozialtherapeutische Anstalt: montags und dienstags, JVA Billwerder: montags, dienstags, donnerstags und freitags, JVA Fuhlsbüttel: freitags, JVA Glasmoor: donnerstags, Untersuchungshaftanstalt: jeden vierten Mittwoch im Monat. 4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Fallzahlen der Bewährungshelfer? Anzahl der durchschnittlichen Fallzahlen Bewährungshilfe für Erwachsene (inkl. KFA) Jugendbewährungshilfe Konzentrierte Führungsaufsicht 63,70 30 21,80 5. Wie hoch waren die Auftragszahlen der Gerichtshilfe im Jahr 2017, in 2018 bis April 2019? Bitte aufgeteilt in Aufträge nach § 160 Absatz 3 StPO, Opferberichte, Ermittlungshilfe nach § 153a StPO, Täter-Opfer-Ausgleich, Gemeinnützige Arbeit, § 459 folgende stopp und Gnadensachen darstellen. Fallzahlen der Gerichtshilfe für Erwachsene Jahr § 160 Abs. 3 StPO § 153a StPO* Opferberichte § 459f StPO Gnadensachen Ermittlungshilfe Aufträge insgesamt 2017 14 6 5 - 3 15 43 2018 15 5 6 - 4 20 50 30.03.2019 4 - 1 - 2 23** 30 * Hier sind ausschließlich die Fälle nach § 153a StPO eingerechnet, die nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage eingestellt worden sind. Einstellungen gegen eine Arbeitsauflage Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 werden durch die Fachstelle Gemeinnützige Arbeit bearbeitet und sind in unten stehender Tabelle gesondert erfasst. ** Hierunter fallen für das 1. Quartal 2019 auch Aufträge der Staatsanwaltschaft Hamburg nach § 14 Absatz 2 HmbResOG. Die Zahl dieser Aufträge beläuft sich auf zwölf. Fallzahlen nach § 153a StPO, bearbeitet durch die Fachstelle Gemeinnützige Arbeit Jahr 2017 2018 bis 30.03.2019 Anzahl 58 48 15 Die Gerichtshilfe wird für den Täter-Opfer-Ausgleich bei Erwachsenen nicht tätig. 6. Ist die Gerichtshilfe, mit der Zielsetzung des Landesresozialisierung- und Opferhilfegesetzes, Haft zu vermeiden oder zu verkürzen, auch in der U- Haft eingesetzt worden beziehungsweise wird dort eingesetzt? Wenn nein, warum nicht? Soweit die Gerichtshilfe im Ermittlungsverfahren zur Unterstützung der Sachverhaltsaufklärung durch Staatsanwaltschaft und Gericht tätig ist und die persönlichen Verhältnisse und das soziale Umfeld des Beschuldigten aufklärt, erfolgt dies nach § 160 Absatz 3 StPO ausschließlich hinsichtlich der Umstände, die für die Rechtsfolgenentscheidung in der Hauptverhandlung von Bedeutung sind. 7. Ist für die Umsetzung des Landesresozialisierungs- und Opferhilfegesetzes eine ressortübergreifende Fachanweisung für die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe ergangen beziehungsweise geplant? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht? Die Fachaufsicht über die Gerichts- und Bewährungshilfe liegt allein bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Entsprechend werden Fachanweisungen nicht ressortübergreifend erlassen. Unabhängig davon erfolgt in regelmäßigen ressortübergreifenden Steuerungsgremien die fachlich erforderliche Erörterung und Abstimmung . 8. Wie viele JVA-Bedienstete wurden in 2017 bis April 2019 pro 100 Inhaftierte in den Justizvollzugsanstalten in Hamburg eingesetzt? Bitte aufteilen nach AVD, Sozialarbeiter, Psychologen, Werkdienst, Lehrer, Juristen et cetera. Die nachfolgenden Angaben basieren auf der jährlich vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgefragten Personalstatistik im Bereich Justizvollzug , Stand jeweils 1. September 2017 und 1.September 2018 sowie der Statistik des Gefangenenbestandes der Justizvollzugsanstalten am 1. September 2017 und 1. September 2018 entsprechend der Drs. 21/8377. In Hamburg existiert kein gesonderter Werkdienst. Juristen werden nicht gesondert ausgewiesen, sondern sind bei der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, enthalten. Die Daten für 2019 werden voraussichtlich Anfang 2020 erhoben. 01.09.2017 01.09.2018 Personal insgesamt in VZÄ pro 100 Gefangene 65,9 64,1* Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) 0,9 0,8 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) 4,8 5,7 Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Strafvollzugsdienst (ehemals mittlerer Allgemeiner Vollzugsdienst ), einschl. Pflegekräfte und Werkdienst 51,6 50,9 Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Allgemeine Dienste (ehemals mittlerer Verwaltungsdienst) 4,9 5,0 Fachdienste insgesamt 4,9** 1,6** davon Ärztlicher Dienst 0,5 0,4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17116 5 01.09.2017 01.09.2018 Psychologischer und Soziologischer Dienst 0,8 0,8 Pädagogischer Dienst 0,3 0,3 Sozialer Dienst 1,1 0,1 Sonstige Dienste 1,0 0,2 * Leichter Rückgang, da die Justizvollzugsanstalten im Jahr 2018 stärker ausgelastet waren. ** Durch die Umstellung auf KoPers haben sich Änderungen bei der Zuordnung der Fachdienste ergeben. Diese gehen zum Teil in den zuvor genannten Berufsgruppen auf. 9. Liegen der Behörde Vergleichszahlen zu anderen Bundesländern vor? a. Wenn ja, bitte für den Allgemeinen Vollzugsdienst auflisten. b. Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe Drs. 21/8382. 10. Inwieweit werden regelmäßige Untersuchungen zur Optimierung der Personalsituation beziehungsweise Organisationsuntersuchungen durchgeführt? a. Gibt es Beratungen durch externe Experten? b. Wenn ja, wie häufig im Jahr seit 2017 und in welcher JVA? c. Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/10041. 11. Wie viele Mittel aus dem Hamburger Haushalt hat der Senat in 2017 und in 2018 für den Justizvollzug aus welcher Produktgruppe bereitgestellt und wie viele Mittel hat er in 2017 und in 2018 tatsächlich ausgegeben? Das Ergebnis in der Produktgruppe 236.01 Justizvollzug 2017 lautet: Plan IST 132 264 912,14 EUR 129 294 380,03 EUR Das Ergebnis in der Produktgruppe 236.01 Justizvollzug 2018 lautet: Plan IST 126 462 205 EUR 127 391 142 EUR Hier kann es noch zu Änderungen in der 14. Buchungsperiode kommen. 12. Wie viele Mittel hat der Senat für die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe in 2017 und in 2018 aufgewendet (bitte insbesondere Personal- und Sachkosten darstellen)? Wie viele Mittel sind dazu in welcher Produktgruppe im Haushaltsplan 2019/2020 bereitgestellt? Produktgruppe 215.05 2017 (aufgewendet ) 2018 (aufgewendet ) 2019 (bereitgestellt ) 2020 (bereitgestellt ) in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR Personalkosten 9 648 9 278 9 647 9 864 davon Straffälligen- und Gerichtshilfe Erw. 4 911 4 668 5 201 5 317 Straffälligen- und Gerichtshilfe Jugend. 4 737 4 610 4 446 4 547 Sachkosten 1 280 1 316 1 222 1 255 davon Straffälligen- und Gerichtshilfe Erw. 652 663 659 676 Straffälligen- und Gerichtshilfe Jugend. 628 654 563 579 13. In welchem Umfang fördert der Senat Projekte der Freien Straffälligenhilfe in Hamburg (mit welchen Aufgaben, durch welche freien Träger, bitte Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 aufschlüsseln nach Personal- und Sachkosten) – vor dem Vollzug, während der Inhaftierung, nach der Entlassung? Träger Aufgaben Zuwendung Personalkosten 2019 Zuwendung Sachkosten 2019 Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V. Akquise, Ausbildung und Betreuung v. ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hamburger Straffälligenhilfe 34 187,14 Euro 200,00 Euro Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V. Betrieb einer Anlaufstelle mit dem Ziel der Unterstützung der Entlassungsvorbereitung und Nachsorge nach der Haftentlassung ergänzend zu den Betreuungsmaßnahmen des Justizvollzuges und der staatlichen Straffälligenhilfe - 6 000,00 Euro Aktiv gegen Gewalt e.V. Behandlungs- und Therapieangebot für die Gruppe der Gewalttäter zur kontinuierlichen fachlichen Betreuung während der Inhaftierung und nach der Haftentlassung 7 200,00 Euro 28 850,00 Euro Integrationshilfen e.V. Feststellung und Förderung der individuellen schulischen und arbeitsrelevanten Fähigkeiten der Gefangenen , Angebot beruflicher und allgemeinbildender Qualifizierungsmaßnahmen, sowie Förderung von Schlüsselkompetenzen innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalten 992 525,68 Euro 51 115,07 Euro Integrationshilfen e.V. ESF Projekt: RAN – Resozialisierung, Arbeit und Nachsorge 244 769,52 Euro  Aufgrund von Einsparungen in den Jahren 2017 und 2018 kann ggf. noch eine Stelle für 2019 und 2020 finanziert werden. Das Budget für 2019 würde sich somit um ca. 30.000 Euro erhöhen. 44 210,43 Euro 14. Wie viele Fälle der gemeinnützigen Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafen wurden im 1. Quartal 2019 durch das Fachamt „Straffälligen- und Gerichtshilfe“ betreut? a. Durch wie viele Fachkräfte wurden diese Fälle betreut? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17116 7 b. Gibt es Fallzahlen zum Vergleich aus anderen Bundesländern, in denen diese Aufgabe auf freie Träger der Straffälligenhilfe übertragen wurde? Wenn ja, bitte nach den jeweiligen Bundesländern darstellen. Im 1. Quartal 2019 wurden in der Fachstelle Gemeinnützige Arbeit 308 Aufträge bearbeitet . Für die Betreuung der Klientinnen und Klienten wurden 7,77 VZÄ (Sozialarbeiter /Sozialarbeiterinnen) eingesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. bis 9. b. 15. Wie hoch waren die Rückfallraten nach Delikten in 2017 und in 2018 der jugendlichen Inhaftierten ohne Bewährung (bitte nach Alter jünger als 18 Jahre und über 18 Jahre und den Delikten darstellen)? 16. Wie hoch waren die Rückfallraten nach Delikten in 2017 und in 2018 jugendlichen Straftäter, deren Straftaten zur Bewährung ausgesetzt wurden (bitte nach Alter jünger als 18 Jahre und über 18 Jahre und Delikten darstellen)? Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz führt bundesweite Rückfalluntersuchungen durch. Diese wurden zuletzt für den Zeitraum 2010 bis 2013 erstellt. Zahlen für die Jahre 2017 und 2018 stehen dementsprechend nicht zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/5713. 17. Welche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen werden zurzeit beziehungsweise sollten zukünftig aus Sicht des Senats nach der Entlassung fortgesetzt werden? Zu aktuellen Maßnahmen siehe Anlage 1. Die derzeit vorgehaltenen Maßnahmen sollen fortgeführt werden. Die während der Haftzeit begonnenen Ausbildungsabschnitte werden grundsätzlich von den zuständigen Kammern und Innungen anerkannt und können bei Fortsetzung der Ausbildung nach der Haftentlassung angerechnet werden. 18. Wie hat sich die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten im offenen und geschlossenen Vollzug inklusive Jugendarrest und Jugendvollzug in den Jahren 2017 und 2018 bis Mai 2019 entwickelt hinsichtlich: a. Strafhaft, b. Untersuchungshaft? Bitte nach Einrichtungen, Belegung und Anzahl ausländischer Inhaftierter aufschlüsseln. Siehe Anlage 2. Zum Stichtag 01.05.2019 hatte die JVA Glasmoor einige freie Haftplätze. Die Verlegung eines Gefangenen in die JVA Glasmoor erfolgt, wenn der Gefangene im Sinne des § 11 HmbStVollzG geeignet ist. Die Ausschöpfung der freien Haftplätze in der JVA Glasmoor kann nur erfolgen, wenn zu diesem Zeitpunkt geeignete Gefangene im geschlossenen Vollzug untergebracht sind und die Prüfung entsprechend erfolgreich abgeschlossen wurde. Da dies Schwankungen unterliegt, kann es bereits zeitnah wieder zu einer Warteliste für Verlegungen in die JVA Glasmoor kommen. 19. Wie hoch war die durchschnittliche Belegung in den Justizvollzugsanstalten im offenen und geschlossenen Vollzug inklusive Jugendarrest und Jugendvollzug seit Januar 2017 bis Mai 2019 heute in a. Strafhaft, b. Untersuchungshaft? Bitte nach Einrichtungen, Belegung und Anzahl ausländischer Inhaftierter aufschlüsseln. Siehe Anlage 3. Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 20. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für einen Haftplatz in Hamburg im Jahr 2017, in 2018 und wie hoch sind diese in 2019? Bitte aufschlüsseln nach Art der Haft (Untersuchungshaft, Abschiebungshaft , Strafhaft: Männer, Frauen, Jugendvollzug, Jugendarrest). Die Berechnung der Tageshaftkosten erfolgt immer auf Grundlage des letztjährigen Ergebnisses. Im Jahr 2017 betrugen die allgemeinen Tageshaftkosten im Justizvollzug 181,72 Euro. Die Ergebnisse der Jahre 2018 und 2019 liegen noch nicht vor. Tageshaftkosten werden nach einem bundeseinheitlichen Schema berechnet. Dabei wird nicht nach Vollzugsarten unterschieden. Dementsprechend liegen keine weiteren Tageshaftkostensätze vor. 21. Wie hoch waren die Einnahmen aus den Arbeitsbetrieben der jeweiligen Justizvollzugsanstalten in 2016 bis zum Mai 2019? Bitte nach den jeweiligen Jahren, den Justizvollzugsanstalten und den jeweiligen Einnahmen je Betrieb und Gesamteinnahmen in Euro darstellen . Die Erlöse der Betriebe im Justizvollzug werden in der Kosten-Leistungsrechnung je Justizvollzugsanstalt abgebildet. Eine Auswertung eines jeden einzelnen Betriebes im Justizvollzug würde es erfordern, die Auftragsbücher jedes Betriebes für den Zeitraum 2016 bis 2019 händisch auszuwerten. Eine händische Auswertung ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Ergebnisse auf die Justizvollzugsanstalten bezogen lauten: 2016/ EUR 2017/ EUR 2018/ EUR 2019/ EUR** JVA Billwerder 681 903 702 093 811 849 127 741 JVA Fuhlsbüttel/Sozialtherapeutische Anstalt* 420 958 246 320 179 353 85 218 JVA Glasmoor 88 610 99 377 115 435 26 719 JVA Hanöfersand 100 175 88 008 83 494 37 090 Untersuchungshaftanstalt 58 122 55 640 78 257 30 214 gesamt 1 349 766 1 191 438 1 268 388 306 982 * Die JVA FB und die Sozialtherapeutische Anstalt nutzen dieselben Arbeitsbetriebe. ** Stichtag 30.04. Die Erlöse sind erfahrungsgemäß in den ersten Monaten unterproportional zum durchschnittlichen Jahresergebnis. Der Rückgang bei den Erlösen in der JVA Fuhlsbüttel ist darauf zurückzuführen, dass der Ausbildung der Vorrang vor der Produktion gegeben wurde. 22. Wie viele jugendliche Straftäter wurden in 2017 bis Mai 2019 zu Haftstrafen verurteilt? Bitte aufschlüsseln nach Haftstrafen auf Bewährung und ohne Bewährung sowie jeweils die durchschnittliche Länge der Haftstrafen angeben. Siehe Anlage 4. 23. Wie viele Verurteilungen zu Jugendarrest gab es seit Januar 2017 bis Mai 2019? Bitte nach Arrestart darstellen. Diese Tabelle beinhaltet die Zahlen zu verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht: Verurteilte nach Jugendstrafrecht Jahr Jugendarrest zusammen davon Dauerarrest Kurzarrest Freizeitarrest Jugendarrest gem. § 16a JGG 2017 163 131 8 23 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17116 9 Verurteilte nach Jugendstrafrecht Jahr Jugendarrest zusammen davon Dauerarrest Kurzarrest Freizeitarrest Jugendarrest gem. § 16a JGG 2018 156 146 6 4 0 24. Wie viele Inhaftierte wurden seit Januar 2017 bis Mai 2019 aus dem Jugendvollzug, insbesondere der Untersuchungshaft, entlassen? Bitte auflisten nach Dauer der Haft und ob mit oder ohne Bewährung entlassen. Bitte Zahlen der Entlassungen in 2017, in 2018 bis Mai 2019 auflisten nach U-Haft, Freiheitsstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung , Jugendstrafe und nach Anstalten. Siehe Anlage 5. 25. Welche Zahlen für das Land Hamburg über die Häufigkeit von Rückfällen nach der Entlassung liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde vor? Sind diese Zahlen aus eigenen Untersuchungen oder aus der Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz hervorgegangen? Siehe Antwort zu 15. und 16. 26. Welche Projekte des Übergangsmanagements werden aktuell in Hamburg wie gefördert (bitte auflisten nach Entlassenen mit Bewährung und Entlassenen ohne Bewährung und angeben bei welchen Trägern, mit welchen Aufgaben und welchen Fördersummen)? Das aktuelle Projekt des Übergangsmanagements wird vom Träger Integrationshilfen e.V. im Rahmen des ESF-geförderten Projektes „RAN“ (Förderperiode 2017 – 2020) durchgeführt. Eine Differenzierung nach Entlassenen mit oder ohne Bewährung erfolgt nicht. Der Träger begleitet und unterstützt die Klientinnen und Klienten im Rahmen des Übergangsmanagements in Fragen der Wohnraumbeschaffung, des Zugangs zu Leistungsansprüchen, zu Arbeit und Ausbildung und sonstigen Problemlagen. Im Übrigen siehe Drs. 21/16883. 27. Welches sind die Hauptproblemlagen der Inhaftierten/der Entlassenen aus Sicht des Senats? (Bitte unterteilen nach Wohnsituation, Arbeit, Lebensunterhalt, schulische und berufliche Qualifikation, Sucht, Verschuldung , soziale Isolation, gestörte Beziehungen zur Familie, Verständigung in deutscher Sprache et cetera.) Welche Probleme konnten durch welche Interventionen von welchen Trägern verbessert werden? Die aufgeführten Themenbereiche spiegeln die multiplen Problemlagen Inhaftierter Haftentlassener wider, eine gesonderte statistische Erfassung erfolgt nicht. Zusätzlich stellt ein unsicherer aufenthaltsrechtlicher Status oft ein Hemmnis für Eingliederungsmaßnahmen dar. Es ist Aufgabe des Übergangsmanagements, auf die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall sachgerechte Antworten zu formulieren. Dies führt dazu, dass eine Vielzahl von Akteuren des Hilfesystems in jedem Einzelfall an der Problembewältigung mitwirkt. Eine Evaluation hat noch nicht stattgefunden. 28. Wie hat sich die Zahl der inhaftierten 14- bis 17-Jährigen im Jugendvollzug im 1. Quartal 2019 entwickelt? Siehe Anlage 6. a. Welche spezifischen Problemlagen treten bei diesen Jugendlichen im Vollzug und nach der Entlassung auf? Bei Jugendlichen treten eine Reihe von spezifischen Problemen auf, auf die der Vollzug in angemessener Weise reagiert. Hierzu gehören Nikotinkonsum, Akzeptanz und das Einhalten von Regeln, Ordnung und Hygiene, Geldmangel, Trennung von der Familie, Nichterreichbarkeit von Erziehungsberechtigten, oder die Nichtbestellung von Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Vormündern. Zur intensiven Bearbeitung oftmals vorhandener Gewalt- oder Suchtproblematiken ist zudem häufig die Haftdauer zu kurz. Nach der Entlassung ergeben sich folgende bekannte Problemlagen: Wohnunterkunft: Minderjährige haben oft nur die Möglichkeit in den elterlichen Haushalt und damit in ihr altes Umfeld zurückzukehren. Jugendliche, die zuvor in einer Jugendwohnung gelebt haben, verlieren diesen Platz für gewöhnlich, wenn sie inhaftiert werden. Wohnungslosen entlassenen jungen Straftäterinnen und Straftätern stehen alle Regelangebote der Wohnungslosenhilfe zur Verfügung. Je nach Lebenssituation der jungen Straftäterinnen und Straftätern stehen auch außerhalb der öffentlichen Unterbringung Angebote freier Träger (zum Beispiel Haus Jona, Wohnprojekt Trotzdem ) zur Verfügung. Gegebenenfalls kommen für die Zielgruppe auch Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII in Betracht. Anschlussmaßnahmen/ Schule/ Ausbildung: Junge Menschen, die in Haft waren, bedürfen einer engmaschigen Betreuung, um regelmäßig zum Beispiel zur Schule zu gehen oder ihren Arbeitsplatz/ihre Maßnahmen aufzusuchen. Bereits jetzt gibt es eine Reihe von Betreuungsmaßnahmen, die allerdings der Mitarbeit der Klienten bedürfen. b. Gibt es Vorschläge oder Planungen durch ein Projekt nach dem Muster des Modellversuchs „Resozialisierung und Soziale Integration “ in Köln, diese Problemlagen zu reduzieren und damit die Rückfallquoten zu senken? Wenn ja, wie sehen diese Vorschläge aus? Wenn nein, warum nicht? Der Hamburger Vollzug orientiert sich an Erfahrungen aus Hamburg und dem gesamten Bundesgebiet sowie an neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und hat hieraus letztlich das Konzept des integrierten Übergangsmanagements im HmbResOG (Drs. 21/11906) abgeleitet, welches auf die Hamburger Gegebenheiten und die Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten abgestimmt ist. Ziel des HmbResOG ist dabei die Optimierung der Haftentlassung und die adäquate Vorbereitung auf ein Leben in eigenverantwortlicher Freiheit ohne die weitere Begehung von Straftaten. Damit einher geht also das Ziel der Senkung der Rückfallquoten. Das Angebot eines gesetzlich verankerten und vernetzten Übergangsmanagements stößt bei Fachleuten des Vollzugs bundesweit auf positives Interesse. Grundannahme des Modellprojekts „Resozialisierung und Soziale Integration“ (RESI) war die Notwendigkeit eines Übergangsmanagements für entlassene jugendliche Straftäter sowie eine beziehungssichernde und -erhaltende Betreuung, welche sich jedoch ausschließlich an Intensivtäter richtete. Das Hamburger Übergangsmanagement steht jedoch allen zur Entlassung anstehenden Strafgefangenen bereits sechs Monate vor dem voraussichtlichen Haftende als Angebot zur Verfügung. Die Casemanager stehen dabei ihren Klientinnen und Klienten als Assistenz für diverse Problemlagen zur Verfügung. Insofern finden sich wesentliche, als positiv erachtete Elemente des Modellprojektes im Hamburger Übergangsmanagement, das jedoch im Gegensatz zu RESI ein Angebot für alle zu entlassenden Strafgefangenen vorhält. Im Übrigen siehe Drs. 21/16879; 21/11826. 29. Wie gestaltet sich für die Entlassenen die Wohnsituation in Hamburg? In welchen Stadtteilen befinden sich die meisten Entlassungsadressen? Haftentlassene konkurrieren auf einem angespannten Wohnungsmarkt um Wohnraum . Mit einem Dringlichkeitsschein kann die Ausgangslage für Entlassene verbessert werden. Bei individuellen persönlichen oder sozialen Problemen, die die Wohnungssuche erheblich erschweren, und sofern kein anderes Hilfesystem zur Verfügung steht, kann über die bezirklichen Wohnungsabteilungen Unterstützung durch das Einzugs- und Begleitteam von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) vermittelt werden . Bei Obdachlosigkeit können die Fachstellen für Wohnungsnotfälle Hilfestellungen für die Entlassenen bieten, dazu gehören insbesondere die Veranlassung der öffent- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17116 11 lich-rechtlichen Unterbringung und nachfolgend die Vermittlung in Wohnraum. Zudem besteht mit den Wohnunterkünften für Haftentlassene von f & w eine rege und konstruktive Zusammenarbeit. Bei kurzzeitigen Haftaufenthalten, das heißt bei Untersuchungshaftgefangenen mit einer voraussichtlichen Inhaftierungszeit und verurteilten Strafgefangenen mit einer Verbüßungszeit von bis zu zwölf Monaten, werden auf Antrag der betreffenden Person Leistungen zur Erhaltung der Wohnung während der Haft nach Maßgabe der Regelungen der Fachanweisung zu § 35 SGB XII (Kosten der Unterkunft und Heizung ) gewährt. Eine Auswertung von Entlassungsanschriften nach Stadtteilen erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/13881. Die Entlassungsadresse der Gefangenen wird in den JVAs im Rahmen der Entlassungsverhandlung in BASIS-Web notiert. Die Entlassungsanschrift der Gefangenen wird in den Stammdaten unter der Registerkarte „Entlassung“ notiert. Die Anschrift ist – sofern nicht ohne festen Wohnsitz – mit einer Postleitzahl versehen. Diese müsste dann in jedem Einzelfall dem jeweiligen Stadtteil aufwändig zugeordnet werden. Weder die Vollzugsstatistik noch die Fachanwendung BASIS-Web hat statistische Auswertungsmöglichkeiten beziehungsweise Berichte, die für diesen Zweck geeignet sind. Die Daten müssen mit einer personenbezogenen Einzelfallauswertung ermittelt werden, da BASIS-Web kein Statistikprogramm ist. Auch eine aktuelle Auswertung – beispielsweise die Entlassungen der letzten Monate – erfordert eine händische Auswertung sämtlicher Datensätze (allein für 2018 beträgt die Anzahl 3616). Dies ist im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/8377. 30. Wie hoch sind die Fallzahlen des Übergangsmanagements? a. Welche Ergebnisse wurden wie dokumentiert? Siehe Drs. 21/16879. b. Gibt es Untersuchungen zur Häufigkeit von Rückfällen? Wenn nein, warum nicht? Eine auf Hamburg bezogene „Rückfallstatistik“ wird derzeit nicht geführt. „Rückfallstatistiken “ werden aufgrund der Besonderheiten bei der Erhebung der erforderlichen Daten und des wissenschaftlichen Anspruchs in der Regel im Rahmen von Forschungsprojekten erstellt, wie zum Beispiel der Studie zur Legalbewährung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Die Leistung des Justizvollzugs kann jedoch ohnehin nicht allein anhand von Rückfallstatistiken beurteilt werden. Um die Wirksamkeit von Resozialisierungsmaßnahmen messen zu können, müssen aufwändige Struktur- und Prozessevaluationen über mehrere Jahren erfolgen, die den persönlichen Entwicklungen der untersuchten Personen Rechnung tragen und gleichzeitig kriminalitätsrelevante Merkmale berücksichtigen . Gemäß § 42 HmbResOG ist seitens des Senats beabsichtigt, die Wirksamkeit der stationären und ambulanten Resozialisierung auch vor dem Hintergrund der Frage nach der Legalbewährung der Klientinnen und Klienten zu untersuchen. Ein entsprechendes Evaluationsvorhaben wird derzeit zwischen den Beteiligten abgestimmt und vorbereitet. 31. Wie viele Justizvollzugsbeamte sind derzeit im Justizvollzug beschäftigt? Bitte je nach JVA darstellen. Anstalt Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter* zum 31.03.2019** JVA Billwerder 254 JVA Fuhlsbüttel 177 JVA Glasmoor 49 JVA Hahnöfersand 99 Sozialtherapeutische Anstalt 70 Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anstalt Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter* zum 31.03.2019** Untersuchungshaftanstalt 273 * Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst (ehemals Allgemeiner Vollzugsdienst - AVD) ** Die Auswertung erfolgte zum 31.03.2019, da es sich dabei um die aktuellsten validen Daten handelt. a. Wie viele Stellen sind aktuell nicht besetzt? Bitte nach Justizvollzugsanstalt und Vollzugsart darstellen sowie getrennt nach Jahren seit 2015 bis Mai 2019. Anstalt Bedarfe* 30.04.2019 (in VK) Vakanzen* 30.04.2019 (in VK) JVA Billwerder 316,00 28,19 JVA Fuhlsbüttel 216,94 12,99 JVA Glasmoor 60,08 1,53 JVA Hahnöfersand 127,38 5,36 Sozialtherapeutische Anstalt 71,56 2,56 Untersuchungshaftanstalt 354,84 21,41 * Stellen in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst (ehemals Allgemeiner Vollzugsdienst – AVD). Auf den Stellen werden auch Tarifbeschäftigte und Krankenpflegekräfte eingesetzt. Eine Zuordnung der Stellen zu Vollzugsarten erfolgt nicht und ist wegen der Vollstreckung verschiedener Vollzugsarten in den Justizvollzugsanstalten auch nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/5520, Drs. 21/10302, Drs. 21/12719, Drs. 21/13997 und Drs. 21/16302. b. Wie hoch ist der Krankenstand bei den Justizvollzugsbeamten? Bitte nach Justizvollzugsanstalt und Abteilung darstellen sowie getrennt nach Jahren seit 2015 bis Mai 2019. Für 2019 liegen bisher keine qualitätsgesicherten Daten zu den krankheitsbedingten Fehlzeiten vor. Anstalt 2018* JVA Billwerder 14,9 % JVA Fuhlsbüttel 12,5 % JVA Glasmoor 8,9 % JVA Hahnöfersand 9,7 % Sozialtherapeutische Anstalt 8,9 % Untersuchungshaftanstalt 11,7 % * Die Diskrepanz zwischen den hier für 2018 genannten Krankenquoten gegenüber den in Drs. 21/16302 genannten Werten ergibt sich dadurch, dass in der Drs. 21/16302 nur die Werte bis Oktober 2018 einbezogen wurden, während inzwischen auch valide Daten für November und Dezember 2018 vorliegen und einbezogen werden konnten. Ebenso wurden in der Drs. 21/13997 nur die Monate Januar bis Mai 2018 ausgewertet. Im Übrigen siehe Drs. 21/5520, Drs. 21/10302, Drs. 21/12719, Drs. 21/13997 und Drs. 21/16302. 32. Welche Maßnahmen hat der Senat seit dem Jahr 2015 ergriffen, um die Situation in den Justizvollzugsanstalten für die Justizvollzugsbeamten sowie Anwärter zu verbessern? Welche Maßnahmen wurden wann umgesetzt und welche sind noch in der Planung? Seit Jahren wurden Maßnahmen für Verbesserungen im Allgemeinen Vollzugsdienst und für die Anwärterinnen und Anwärter erarbeitet und umgesetzt. Dieser Prozess wird auch zukünftig kontinuierlich fortgesetzt. Derzeit wird im Rahmen der Laufbahnentwicklung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt geprüft, welche weiteren Studiengänge neben einem Studium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften als Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17116 13 Aufstiegsmaßnahme für Beamtinnen und Beamte des Allgemeinen Vollzugsdienstes geeignet sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/1952, Drs. 21/5520, Drs. 21/10302, Drs. 21/12719, Drs. 21/13997 und Drs. 21/16302. 33. Welche Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung plant der Senat zur Qualifizierung der Fach- und Führungskräfte nach § 32 Landesresozialisierungs - und Opferhilfegesetz? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Haftanstalten, des Trägers Integrationshilfen e.V. und der Fachstelle Übergangsmanagements führen regelmäßig gemeinsame Workshops durch, die dem Fachaustausch und der fachlichen Weiterentwicklung dienen . Im Übrigen stehen das Fortbildungsangebot des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums und des Zentrums für Aus- und Fortbildung zur Verfügung. Die Themenbereiche Resozialisierung und Opferhilfe werden sowohl in der Ausbildung für den Allgemeinen Vollzugsdienst als auch in der Fortbildung behandelt. In unterschiedlichen Unterrichtseinheiten während der Ausbildung werden Lernfelder wie zum Beispiel die freie und staatliche Straffälligenhilfe, der Täter-Opfer-Ausgleich, das Übergangsmanagement, der Opferschutz thematisiert und im vollzuglichen Kontext bearbeitet. Dies findet in den sozialwissenschaftlichen, berufskundlichen und rechtlichen Unterrichtsfächern statt. Über gesonderte Veranstaltungen wie zum Beispiel Besuche bei Trägern der freien Straffälligenhilfe, dem Besuch des Berufsentwicklungszentrums in der JVA Fuhlsbüttel mit Informationen zum Übergangsmanagement/ Überleitungsmanagement oder die Veranstaltung „Anderssein, psychische Erkrankung und seelische Gesundheit“ in Zusammenarbeit mit dem Verein „Irre menschlich“ werden die Themenbereiche Resozialisierung und Opferhilfe gezielt aus verschiedenen Perspektiven vermittelt. Über die Fortbildungsangebote der Justizvollzugsschule werden die kommunikativen und motivierenden Kompetenzen der Fach- und Führungskräfte geschult, wie zum Beispiel in Seminaren zur interkulturellen Kommunikation oder der Kommunikationsund Motivationsmethode „Motivational Interviewing“. Im Rahmen der Qualifizierung zur sozialen Trainerin beziehungsweise zum sozialen Trainer werden Themen der Entlassungsvorbereitung intensiv behandelt. Für den Psychologischen Fachdienst werden regelmäßig Supervisionen durchgeführt sowie diverse Fortbildungen, zum Beispiel im Bereich Schematherapie, Suizidprävention , Krisenintervention, Umgang mit Persönlichkeitsstörungen und Fortbildungen in Nada Akupunktur. Unterschiedliche Arbeitsgruppen stehen in einem Austausch mit dem Institut für Sexualwissenschaften der Universitätsklinik Eppendorf und der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll. Die Justizbehörde organisiert regelmäßig Fachund Arbeitstage, die unter anderem die Qualitätssicherung im Bereich psychische Gesundheit zum Thema haben. Bundesweite Tagungen zum Thema psychische Gesundheit sind Bestandteil des jährlichen Fortbildungsangebotes der Justiz. 34. Wie viele Konferenzen zur Erstellung der Eingliederungspläne nach dem Landesresozialisierungs- und Opferhilfegesetz haben im 1. Quartal 2019 stattgefunden? Welche Organisationen, Akteure waren jeweils vertreten ? Es haben 83 Eingliederungsbesprechungen/-konferenzen im Rahmen des Übergangsmanagements stattgefunden. Es erfolgt jeweils eine enge Abstimmung der Eingliederungsplanung zwischen den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzugs, des Trägers Integrationshilfen e.V. und des Fachamts Straffälligen - und Gerichtshilfe. Sofern weitere Akteure, wie zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Suchthilfe bereits in die Betreuung eingebunden sind, werden diese ebenfalls in die Planung einbezogen. 35. Gibt es ein Votum des Beirats zu den aktuellen Plänen der Jugendanstalt und der Jugendarrestanstalt Billwerder? a. Ist zu dieser Thematik gegebenenfalls eine Anhörung von Sachverständigen geplant? Wenn ja, wann? Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 An den Planungen zur Jugendanstalt Hamburg hat der Beirat des Projekts Justizvollzug Hamburg 2020, der mit über 20 sachverständigen Fachleuten aus verschiedenen Praxisfeldern sowie der Wissenschaft besetzt ist, ganz wesentlich mitgewirkt. Unter seiner Mitwirkung wurden die sogenannten Leitgedanken einer künftigen inhaltlichen Ausgestaltung des Jugendvollzugs entwickelt, an deren Grundsätzen die Planung der Jugendanstalt ausgerichtet wurde. Der Beirat hat sich zudem im Rahmen der von der zuständigen Behörde am 20. September 2018 veranstalteten Fachtagung zum Thema „Bauliche und konzeptionelle Ausgestaltung der Jugendanstalt Hamburg“ sowie in hieran anknüpfenden Arbeitstreffen, die im Februar 2019 stattgefunden haben, eingebracht . Die Ergebnisse der Fachtagung und der Arbeitstreffen sind in den Planungsprozess eingespeist worden. Die Planungen werden dem Beirat in seiner Sitzung am 20. Juni 2019 vorgestellt werden. b. Hat ein systematischer und dokumentierter Vergleich zu modernen Jugendanstalten in anderen Bundesländern stattgefunden? Wenn ja, zu welchen mit welchem Ergebnis? Im Rahmen des Projekts Justizvollzugs Hamburg 2020 wurden die Jugendstrafanstalt Arnstadt (Inbetriebnahme 2014) und die JVA Wriezen (Ausbau/Modernisierung 2004) besucht. Darüber hinaus wurden die laufenden oder jüngst abgeschlossenen Bauprojekte in anderen Ländern – unabhängig von der Vollzugsform – in die Prüfungen einbezogen . Die dort gewonnenen Erkenntnisse wurden im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigt und sind ebenfalls in die mit dem Beirat abgestimmten sogenannten Leitgedanken einer künftigen inhaltlichen Ausgestaltung des Jugendvollzugs eingeflossen. 36. Wie sieht die Altersstruktur in den Hamburger Justizvollzugsanstalten aus? Siehe Anlage 7. a. Wie viele Inhaftierte im Alter von über 60 Jahren befanden sich seit 2016 bis Mai 2019 wegen welcher Delikte in Haft? Bitte nach den jeweiligen JVAs, Anzahl der Inhaftierten und Delikten aufschlüsseln. Siehe Anlage 8. b. Wie viele der derzeitigen Inhaftierten über 60 Jahren sind pflegebedürftig und sind wo genau untergebracht? Wie viel Pflegepersonal steht für wie viele Stunden am Tag in den Haftanstalten zur Verfügung ? Bitte jeweils nach den Hamburger Justizvollzugsanstalten aufschlüsseln. Derzeit (Stand 08.05.2019) sind vier über 60-jährige pflegebedürftige Inhaftierte bekannt, die alle im Zentralkrankenhaus (ZKH) der Untersuchungshaftanstalt untergebracht sind. Eine valide stundenweise Aufschlüsselung der Krankenhauspflegekräfte ist nicht möglich . Die folgende Übersicht bildet die verfügbaren medizinischen Vollkräfte (VK) in den Ambulanzen der Anstalten und des Zentralkrankenhauses ab. Diese errechnet sich aus den Bedarfen in VK abzüglich der Vakanzen. Ambulanz der JVA Vollkräfte (VK) am 30.04.2019 Billwerder 11,74 Fuhlsbüttel 9,10 Glasmoor 2,80 Hahnöfersand 4,52 Untersuchungshaftanstalt 9,78 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg Wird von der Ambulanz der JVA Fuhlsbüttel mitversorgt. Zentralkrankenhaus 29,65 gesamt 67,59 c. Gibt es regelmäßige Gesundheitsberichtserstattungen im Strafvollzug , Angebote zur Förderung von Mobilität und für eine selbständi- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17116 15 ge Lebensführung (auch nach der Entlassung) und spezielle Hilfen je nach Pflegebedürftigkeit? Wenn ja, welche genau und in welcher JVA? Wenn nein, warum nicht? Eine regelmäßige Gesundheitsberichterstattung existiert nicht, es erfolgen lediglich Abfragen zu einzelnen Fragestellungen. Angebote zur Förderung der Mobilität und spezielle Hilfen werden einzelfall- und erkrankungsbezogen über den medizinischen Dienst des Justizvollzugs nach dem Äquivalenzprinzip organisiert (Ausstattung mit Heil- und Hilfsmitteln, Physiotherapie). d. Inwieweit werden Projekte des Übergangsmanagements für Inhaftierte von über 60 Jahren angeboten beziehungsweise sind in welchem Zeitraum geplant? Wenn nein, warum nicht? Alle Klientinnen und Klienten erhalten eine Beratung, die speziell die Angebote des Alters berücksichtigen (zum Beispiel Wohnraum). Eine weitere Spezifizierung ist aktuell nicht vorgesehen. Ob entsprechende Konzepte für besondere Zielgruppen erforderlich sind, wird perspektivisch in einer Fachveranstaltung erörtert werden. Ausbildungsangebote Art der Ausbildung Bauten- und Objektbeschichter Berufsausbildung Berufsorientierung EDV Qualifizierung Berufsorientierung Garten- und Landschaftsbau-Technik Qualifizierung Berufsorientierung Garten- und Landschaftsbau Qualifizierung Berufsorientierung Gebäudereinigung Qualifizierung Berufsorientierung Maler Qualifizierung Berufsorientierung Tischler Qualifizierung Betreuung und Pflege modulare Qualifizierung EDV Hardware und Software Zertifikate EDV-Kurse/ ECDL modulare Qualifizierung Fachkraft für Metalltechnik, Fachrichtung Konstruktionstechnik Berufsausbildung Fachkraft im Gastgewerbe, Schwerpunkt Küche Berufsausbildung Fachlagerist Berufsausbildung Fahrzeugpflege modulare Qualifizierung Lehrgang Fenderbetrieb /Taklerei modulare Qualifizierung First Weeks Qualifizierung Gärtner im Garten und Landschaftsbau als Vorbereitung für die Ausbildung zum Gärtner modulare Qualifizierung Garten-und Landschaftsbau Qualifizierung Gastronomie/ Hauswirtschaft Berufsausbildung modulare Qualifizierung Gebäudereinigung Berufsausbildung modulare Qualifizierung Haus-Service-Reiniger Qualifizierung Industrieelektriker, Fachrichtung Betriebstechnik Berufsausbildung IT & Büromanagement EDV-Anwendungen, kaufm. Inhalte für unterschiedliche Berufe modulare Qualifizierung Küchenhelfer Qualifizierung Lagerhelfer/ Gabelstapler modulare Qualifizierung Maler- und Lackierer Berufsausbildung Metallbauer Konstruktionstechnik Berufsausbildung Qualifizierung Gärtner im Garten- u. Landschaftsbau als Vorbereitung für die Ausbildung zum Gärtner modulare Qualifizierung Schlosserei / Metall modulare Qualifizierung Tischlerei Berufsausbildung modulare Qualifizierung Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Anlage 1 Anstalten Festgesetzte Belegungsfähigkeit Tatsächliche Belegungsfähigkeit Belegung (Gefg. Bestand) **) Davon Untersuchungshaft Davon Freiheitsstrafe Davon Jugendstrafe Davon Jugendarrest Anzahl Ausländer * BW 738 738 701 255 426 0 0 447 * FB 308 308 306 0 279 0 0 140 * GM 209 209 207 0 194 0 0 80 * HS 196 196 146 79 0 54 11 99 * SH 163 163 149 0 140 0 0 45 * UH 411 297 332 241 64 0 0 227 Gesamt 2025 1911 1841 575 1103 54 11 1038 Anstalten Festgesetzte Belegungsfähigkeit Tatsächliche Belegungsfähigkeit Belegung (Gefg. Bestand) **) Davon Untersuchungshaft Davon Freiheitsstrafe Davon Jugendstrafe Davon Jugendarrest Anzahl Ausländer Wie hat sich die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten im offenen und geschlossenen Vollzug inklusive Jugendarrest und Jugendvollzug in den Jahren 2017 und 2018 bis Mai 2019 entwickelt hinsichtlich: a. Strafhaft b. Untersuchungshaft? Bitte nach Einrichtungen, Belegung und Anzahl ausländischer Inhaftierter aufschlüsseln. Stichtag: 01.02.2017 Stichtag: 01.05.2017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17116 17 Anlage 2 (Tatsächliche Belegung) Anstalten Durchschnittl. Belegung Strafhaft Untersuchungshaft Anzahl Ausländer * BW 731 452 251 458 * FB 307 280 0 149 * GM 210 191 0 84 * HS 145 0 82 93 * SH 166 151 2 56 * UH 335 49 258 235 Gesamt 1894 1123 593 1075 Anstalten Durchschnittl. Belegung Strafhaft Untersuchungshaft Anzahl Ausländer * BW 698 495 186 441 * FB 312 286 0 156 * GM 207 137 0 82 * HS 152 0 80 91 * SH 169 152 1 70 * UH 457 51 374 354 Gesamt 1995 1121 641 1194 Anstalten Durchschnittl. Belegung Strafhaft Untersuchungshaft Anzahl Ausländer * BW 689 477 190 427 * FB 297 272 0 153 * GM 204 141 0 76 * HS 137 0 56 81 * SH 173 160 1 69 * UH 486 86 365 337 Gesamt 1986 1136 612 1143 Die durchschnittliche Anzahl von Strafhaft und Untersuchungshaft wird durch Stichtage jeweils zum 1. des Monats errechnet. Die Anzahl der Ausländer wird statistisch jeweils zu den Stichtagen 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. eines Jahres erhoben. * BW = Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder (Geschlossener Vollzug), FB= JVA Fuhlsbüttel (Geschlossener Vollzug), GM=JVA Glasmoor (Offener Vollzug), HS = JVA Hahnöfersand (Offener Vollzug, Geschlossener Vollzug und Jugendarrest), SH= Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg (Geschlossener Vollzug), UH=Untersuchungshaftanstalt (Geschlossener Vollzug). 2017 2018 2019 Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Anlage 3 in s g e s a m t d a ru n te r S tr a fa u s - s e tz u n g o h n e S tr a fa u s - s e tz u n g in s g e s a m t d a ru n te r S tr a fa u s - s e tz u n g o h n e S tr a fa u s - s e tz u n g in s g e s a m t d a ru n te r S tr a fa u s - s e tz u n g o h n e S tr a fa u s - s e tz u n g in s g e s a m t d a ru n te r S tr a fa u s - s e tz u n g o h n e S tr a fa u s - s e tz u n g 2 0 1 7 6 9 3 4 3 5 2 2 0 8 7 1 2 2 1 0 1 2 3 3 1 5 1 8 2 2 2 0 1 8 6 2 2 4 3 8 3 1 2 7 4 3 1 0 8 2 3 2 1 1 2 1 6 4 1 ) D ie s e T a b e lle b e in h a lt e t n u r d ie v e ru rt e ilt e n J u g e n d lic h e n n a c h J u g e n d s tr a fr e c h t. V e ru rt e il te J u g e n d li c h e n a c h J u g e n d s tr a fr e c h t1 ) 6 M o n a te 6 M o n a te b is 9 M o n a te n a c h Z e it d a u e r J a h r 9 M o n a te b is 1 J a h r 1 J a h r b is 2 J a h re 2 b is 3 J a h re 3 b is 5 J a h re J u g e n d s tr a fe in s g e s a m t d a ru n te r S tr a fa u s - s e tz u n g o h n e S tr a fa u s - s e tz u n g Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17116 19 Anlage 4 Entlassungen 2017 JVA Hahnöfersand Anzahl Haftart mit Bewährung ohne Bewährung Jugendstrafhaft 72 13 59 Untersuchungshaft 267 0*) 0*) Entlassungen 2018 JVA Hahnöfersand Anzahl Haftart mit Bewährung ohne Bewährung Jugendstrafhaft 64 8 56 Untersuchungshaft 247 0*) 0*) Entlassungen bis 10. Mai 2019 JVA Hahnöfersand Anzahl Haftart mit Bewährung ohne Bewährung Jugendstrafhaft 19 3 16 Untersuchungshaft 68 0*) 0*) Durchschnittliche Haftdauer in Tagen JVA Hahnöfersand **) 2017 2018 Bis 10. Mai 2019 Jugendstrafhaft 234 162 232 Untersuchungshaft 100 73 182 **) entlassene und verlegte Gefangene. Wie viele Inhaftierte wurden seit Januar 2017 bis Mai 2019 aus dem Jugendvollzug insbesondere der Untersuchungshaft entlassen? Bitte auflisten nach Dauer der Haft und ob mit oder ohne Bewährung entlassen. Bitte Zahlen der Entlassungen in 2017, in 2018 bis Mai 2019 auflisten nach U-Haft, Freiheitsstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung, Jugendstrafe und nach Anstalten. *) Die Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgt ohne Bewährung. Für den Jugendvollzug ist die JVA Hahnöfersand zuständig. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden weder in der hiesigen Vollzugsstatistik noch in der Fachanwendung BASISWeb geführt. Die Auswertungsmöglichkeiten in BASISWeb hinsichtlich der Einzeldaten lässt nur eine getrennte Darstellung in Tabellen zu, da die Elemente in den Datenbanken nur in vordefinierten Kategorien enthalten sind. Die Auswertung der Dauer der Haft wäre nur händisch möglich. Man müsste 737 Einzelpositionen aufführen und sie einzelnd berechnen. Dieser Aufwand ist nicht leistbar. Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Anlage 5 1. Quartal 2019 Anzahl Inhaftierte 14 - 17 Jährige Stichtag 01.01.2019 17 Stichtag 01.02.2019 15 Stichtag 01.03.2019 16 Wie hat sich die Zahl der inhaftierten 14- bis 17-Jährigen im Jugendvollzug im 1. Quartal 2019 entwickelt? Eine Auswertung der Fachanwendung BASIS-Web ist innerhalb eines definierten Zeitraumes nicht möglich und kann deshalb nur auf Stichtage beschränkt werden. BASIS-Web ist für die Verwaltung von Gefangenendaten in den Justizvollzugsanstalten und nicht als Statistikprogramm konzipiert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17116 21 Anlage 6 * BW * FB * GM * HS * SH * UH 5 0 0 101 0 1 239 73 46 34 43 167 259 100 68 0 52 162 151 69 39 0 36 101 29 39 25 0 24 29 12 14 10 0 13 5 1 0 4 0 2 2 0 1 0 0 0 1 696 296 192 135 170 468 1.957 Hinweis * BW= Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder, FB= JVA Fuhlsbüttel, GM=JVA Glasmoor, HS= JVA Hahnöfersand, SH= Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg, UH=Untersuchungshaftanstalt. Beim Abgleich zum Tagesbestand vom 01.05.2019 ist Jugendarrest in der JVA HS unberücksichtigt, da der Gefangenenbestand nicht in BASISWeb geführt wird. 41 bis 50 Jahre Summe 61 bis 70 Jahre 71 bis 80 Jahre 81 Jahre und älter 51 bis 60 Jahre Wie sieht die Altersstruktur in den Hamburger Justizvollzugsanstalten aus? Stichtag 01.05.2019 Altersgruppen bis 20 Jahre 21 bis 30 Jahre 31 bis 40 Jahre Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Anlage 7 JVA Anzahl Inhaftierte über 60 Jahre Delikte BW * 11 2 x gefährliche Körperverletzung, 4 x Betrug, 1 x Diebstahl, 1 x schwerer Raub, 1 x Diebstahl mit Waffen, 1 x Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz, 1 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz FB * 23 1 x sexueller Missbrauch Abhängiger, 3 x schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, 2 x sexuelle Nötigung, 7 x Mord, 4 x Totschlag, 1 x schwerer Raub, 2 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1 x schwerer Bandendiebstahl, 1 x gefährliche Körperverletzung, 1 x Körperverletzung mit Todesfolge GM * 13 1 x Mord, 1 x Totschlag, 1 x schwerer Raub, 4 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 3 x Betrug, 2 x Verstoß gegen die Abgabenordnung, 1 x Fahren ohne Fahrerlaubnis SH * 12 3 x schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, 1 x sexueller Missbrauch von Kindern,1 x sexuelle Nötigung, 2 x Mord, 1 x Totschlag, 1 x schwerer Raub, 1 x räuberische Erpressung, 1 x exhibitionistische Handlung, 1 x Verbreitung kinderpornographischer Schriften UH * 5 1 x Totschlag, 2 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1 x Betrug, 1 x Diebstahl JVA Anzahl Inhaftierte über 60 Jahre Delikte BW * 14 2 x Betrug,1 x Computerbetrug, 1 x schwerer Raub, 1 x vorsätzliche Brandstiftung, 5 x Diebstahl, 1 x Untreue, 1 x Bedrohung, 1 x Erschleichen von Leistung Leistung, 1 x Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz FB * 21 5 x Mord, 4 x Totschlag, 1 x Körperverletzung mit Todesfolge, 3 x schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, 2 x sexuelle Nötigung, 2 x gefährliche Körperverletzung, 1 x schwerer Raub, 2 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1 x Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht GM * 12 4 x Betrug, 4 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1 x Betrug, 1 x Einbruchsdiebstahl, 1 x Verstoß gegen die Abgabenordnung, 1 x Fahren ohne Fahrerlaubnis SH * 13 4 x Mord, 1 x versuchter Mord, 2 x schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, 2 x Verbreitung kinderpornographischer Schriften, 1 x Vergewaltigung, 1 x schwere Brandstiftung, 1 x Diebstahl, 1 x Verstoß gegen die Abgabenordnung UH * 5 1 x Bildung krimineller Vereinigung, 1 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1 x Betrug, 1 x Untreue, 1 x schwerer Diebstahl JVA Anzahl Inhaftierte über 60 Jahre Delikte BW * 16 1 x Totschlag, 2 x gefährliche Körperverletzung, 1 x Körperverletzung, 2 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 3 x Betrug, 1 x schwerer Raub, 1 x schwerer Bandendiebstahl, 1 x Diebstahl mit Waffen, 2 x Diebstahl, 2 x Erschleichen von Leistung FB * 23 6 x Mord, 2 x Totschlag, 1 x Körperverletzung mit Todesfolge, 2 x schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, 2 x sexuelle Nötigung, 2 x gefährliche Körperverletzung, 1 x schwerer Raub, 2 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1 x räuberische Erpressung, 1 x Untreue, 1 x Betrug, 1 x Einbruchsdiebstahl, 1 x Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht GM * 13 1 x Totschlag, 5 x Betrug, 3 x Verstoß gegen das Bäubungsmittelgesetz, 1 x Einbruchsdiebstahl, 1 x Bandendiebstahl, 2 x schwerer Diebstahl Wie viele Inhaftierte im Alter von über 60 Jahren befanden sich seit 2016 bis Mai 2019 wegen welcher Delikte in Haft? Bitte nach den jeweiligen JVAs, Anzahl der Inhaftierten und Delikten aufschlüsseln. Stichtag 01.05.2016 Stichtag 01.05.2017 Stichtag 01.05.2018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17116 23 Anlage 8 SH * 16 4 x Mord, 3 x schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, 3 x Verbreitung kinderpornographischer Schriften, 1 x Vergewaltigung, 1 x schwere Brandstiftung, 1 x schwerer Diebstahl, 1 x Diebstahl, 1 x Verstoß gegen die Abgabenordnung, 1 x Erschleichen von Leistung UH * 11 1 x Vergewaltigung, 3 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1 x Körperverletzung, 1 x Diebstahl mit Waffen, 1 x Bandendiebstahl, 1 x Einbruchsdiebstahl, 1 x Hausfriedensbruch, 1 x Erschleichen von Leistung, 1 x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte JVA Anzahl Inhaftierte über 60 Jahre Delikte BW * 13 3 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1 x schwerer Raub, 1 x Raub, 3 x Betrug, 2 x schwerer Diebstahl, 1 x Diebstahl, 1 x Fahren ohne Fahrerlaubnis, 1 x Verstoß gegen die Abgabenordnung FB * 18 5 x Mord, 3 x Totschlag, 2 x schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, 1 x Vergewaltigung, 1 x Körperverletzung mit Todesfolge, 2 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 2 x Betrug, 1 x Einbruchsdiebstahl, 1 x Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht GM * 14 1 x gefährliche Körperverletzung, 4 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 6 x Betrug, 1 x Einbruchsdiebstahl, 1 x Diebstahl, 1 x Trunkenheit im Verkehr SH * 16 5 x Mord, 1 x Totschlag, 2 x schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, 1 x sexuelle Belästigung, 1 x gefährliche Körperverletzung, 2 x Verbreitung kinderpornographischer Schriften, 1 x exhibitionistische Handlung, 1 x schwere Brandstiftung, 1 x Verstoß gegen die Abgabenordnung, 1 x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte UH * 8 1 x Mord, 1 x versuchter Mord, 1 x Totschlag, 1 x Vergewaltigung, 1 x schwere sexueller Missbrauch von Kindern, 1 x Computerbetrug, 1 x Bedrohung, 1 x Diebstahl * BW= Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder, BW TAF= Teilanstalt für Frauen, FB= JVA Fuhlsbüttel, GM=JVA Glasmoor, SH= Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg, UH=Untersuchungshaftanstalt. Eine Auswertung der Fachanwendung BASIS-Web nach bestimmen Delikten beziehungsweise Straftatbeständen ist innerhalb eines definierten Zeitraumes nicht möglich und kann deshalb nur auf Stichtage beschränkt werden. BASIS-Web ist für die Verwaltung von Gefangenendaten in den Justizvollzugsanstalten und nicht als Statistikprogramm konzipiert. Stichtag 01.05.2019 Drucksache 21/17116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 17116ga_Text 17116ga_Anlagen 17116ga_Antwort_Anlage1 17116ga_Antwort_Anlage2 17116ga_Antwort_Anlage3 17116ga_Antwort_Anlage4 17116ga_Antwort_Anlage5 17116ga_Antwort_Anlage6 17116ga_Antwort_Anlage7 17116ga_Antwort_Anlage8