BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1714 21. Wahlperiode 02.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 25.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Olympia 2024: Inakzeptable Verpflichtungen für Hamburg schon vor dem Referendum Die erste Durchsicht der bisher nur in englischer Sprache vorliegenden Vertragswerke des IOC für die Gastgeberstadt zeigt bereits bedenkliche Verpflichtungen für Hamburg, die der Senat eingehen müsste oder gar will. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Erste Bürgermeister hat am 9.9.2015 die Bewerbung des DOSB für die Durchführung der Olympischen Spiele mit unterschrieben und dabei auf den von ihm wahrgenommenen „Enthusiasmus unter den Bürgern“ hingewiesen, aber mit keinem Wort das ausstehende Referendum erwähnt. Er hat erklärt: „We are genuinely prepared to accept and complete the bid process set by the International Olympic Commitee and the Rules of Conduct”. a. Warum hat der Bürgermeister keinen Vorbehalt der Bewerbung aufgrund des ausstehenden Referendums in den Text aufgenommen? Jede Bewerberstadt hat bis zur Unterzeichnung des Host City Contract (HCC) die Möglichkeit, von einer Bewerbung Abstand zu nehmen. b. Welche Rechtsfolgen und materielle Folgen können sich bei einem ablehnenden Votum der Bürger/-innen daraus ergeben? Keine, siehe Antwort zu 1. a. 2. Am 16.9.2015 hat der IOC mehrere englischsprachige Bände im Gesamtumfang von circa 500 Seiten zum weiteren Prozess veröffentlicht : umfangreicher Prozess der Bewerbung, einen Fragenkatalog mit zahlreichen künftig abzugebenden Garantien, Prinzipien für einen HostCity -Vertrag und Anforderungen für die Durchführung der Spiele. Dabei sind vom IOC gegenüber dem bis zum 15.September geltenden Prozess grundlegende Veränderungen angeordnet. Unter anderem gibt es das „Mini Bid Book“, das zum Januar 2016 erstellt werden sollte, nicht mehr. Damit entfällt der ursprüngliche Auftrag für die ARGE Hamburg 2024, die zur Erstellung des Bid Books einen Vertrag über 2.987.562,00 Euro mit der Stadt Hamburg geschlossen hatte (Freie und Hansestadt Hamburg und PROPROJEKT Planungsmanagement & Projektberatung GmbH und AS&P – Albert Speer & Partner GmbH, Werkvertrag, § 1, Absatz 3: „Die erste Stufe („Stufe 1“) umfasst die Erstellung des Bewerbungsdokumentes für die Applicant City Phase (Mini Bid Book), die Vorbereitung des Bewerbungsdokumentes für die Candidate City Phase und die Vorbereitung der zweiten Stufe. Das Mini Bid Book muss bis zum 08.01.2016 beim IOC eingereicht werden.“). Drucksache 21/1714 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Welche Folgen hat die Änderung des Verfahrens für die bestehenden Verträge? b. Sind die Verträge geändert und an das neue Verfahren angepasst worden? Wenn ja: Ist die Veränderung veröffentlicht worden? c. Welche Kosten sind durch die Veränderungen entstanden (durch veränderte Aufgaben und im Verhältnis zu den Auftragnehmern)? Die bestehenden Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft werden an das neue Bewerbungsverfahren angepasst. Dies ist ein laufender Prozess. Nach Anpassung der Verträge werden diese erneut veröffentlicht. 3. Bis zum 16.10.2015 sollen die übermittelten Unterlagen von der Bewerbungsgesellschaft , der Stadt und dem Nationalen Olympischen Komitee – also dem DOSB – quittiert werden (Candidature Process, S.15). Dafür gibt es ein Formblatt (Candidature Process, S.50): „The Candidature Committee, the City and the NOC (hereinafter collectively referred to as the “Parties”) taking part in the Candidature Process for the Games of the XXXIII Olympiad 2024 undertake to abide, in all aspects, by all provisions of the Olympic Charter, the Candidature Process Olympic Games 2024, the IOC Code of Ethics, Rules of Conduct for the Candidature Process Olympic Games 2024 and all other rules, instructions and conditions which may be established by the IOC Executive Board. The Parties declare that any dispute arising during the period of the candidature of the city, in connection with the Candidature Process Olympic Games 2024, shall be definitively settled by the Court of Arbitration for Sport in Lausanne, pursuant to the Code of Sports-related Arbitration, to the exclusion of any court of law or other forum. Swiss law shall be applicable to this Undertaking. The Candidature Committee of __________________________________________________________ ______ hereby certifies to have received a copy of the document entitled “Candidature Process Olympic Games 2024” and declares to have duly noted its contents. Signature: Name and Function (in block capitals): The City of __________________________________________________________ _________________________ hereby certifies to have received a copy of the document entitled “Candidature Process Olympic Games 2024” and declares to have duly noted its contents. Signature: Name and Function (in block capitals): The NOC of __________________________________________________________ ________________________ hereby certifies to have received a copy of the document entitled “Candidature Process Olympic Games 2024” and declares to have duly noted its contents. Signature: Name and Function (in block capitals):” a. Wird die Bürgerschaft vor Unterzeichnung um Zustimmung gebeten ? Falls ja, wann? Falls nein, weshalb nicht? Siehe Drs. 21/795. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1714 3 b. Darf Hamburg angesichts der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs eine Erklärung unterschreiben, mit der sich Hamburg an unbekannte künftige Regeln, die einseitig vom IOC vorgegeben werden, bindet? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Siehe Antwort zu 1. a. c. Darf Hamburg mit einer solchen Unterschrift einen Vertrag abschließen , der die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der deutschen Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts ausschließt? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Der Abschluss von Schiedsgerichtsvereinbarungen ist ein normaler Vorgang im internationalen geschäftlichen Verkehr und im Bereich des Sports. d. Welche rechtlichen und finanziellen Folgen hat es, wenn das Volk in dem Referendum die Bewerbung nicht akzeptiert? Der Senat wird das Ergebnis der Referendumsentscheidung umsetzen. Rechtliche und finanzielle Folgen sind nicht zu besorgen. e. Wer wird für Hamburg unterschreiben? Hat diese Person persönlich vollständig alle genannten Unterlagen zur Kenntnis genommen und übernimmt sie die Verantwortung für das umfassende Verständnis dieser Unterlagen sowie der rechtlichen und finanziellen Bedeutung der Unterschrift? Von der Freien und Hansestadt Hamburg zu zeichnende Unterlagen werden in ständiger Praxis vor Unterschrift zur Kenntnis genommen und geprüft. Mit der Frage, wer die Unterlagen zeichnen wird, hat sich der Senat nicht befasst.