BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17158 21. Wahlperiode 17.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Philipp Heißner und Dennis Gladiator (CDU) vom 09.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Monitoring Enquete-Kommission „Kinderschutz“ – Wie ist es um die Planung der Umsetzung der Empfehlungen im Mai 2019 bestellt? Vor gut vier Monaten wurde der Bericht der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken: Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure“ (Drs. 21/16000) der Hamburger Bürgerschaft übergeben. Seitdem hat der Senat die Beantwortung unserer Nachfragen mit der Drs. 21/16328 nur pro Forma beantwortet . Dies ist nicht hinnehmbar. Der bloße Verweis auf die Drs. 21/15999 kann keine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Antwort darstellen . Der Senat begründet auch nicht weiter, warum er eine substanzielle Antwort schuldig bleibt. Ein von einer Mehrheit der Bürgerschaft beschlossenes Berichtsersuchen vermag den Senat jedenfalls nicht von seiner Antwortpflicht zu befreien – allein schon, weil es sich beim Fragerecht um ein insbesondere dem Schutz der parlamentarischen Minderheit dienendes Instrument handelt. Das Antwortverhalten des Senats droht zudem, die Beteuerungen der zuständigen Senatorin, den Kinderschutz aus parteipolitischen „Spielchen “ heraushalten zu wollen, als bloßes Lippenbekenntnis erscheinen zu lassen. Unseren Fragen nach dem Umsetzungsprozess liegen zudem konkrete Erfahrungen mit dem Senat zugrunde. So erfolgte beispielsweise die Umsetzung des angekündigten Personalbemessungssystems in den ASD über Jahre nicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat teilweise erneut: Die Beantwortung der Bürgerschaftlichen Ersuchen aus Drs. 21/15999 und Drs. 21/16001 wird, wie von der Bürgerschaft erbeten, bis zum 30. September 2019 erfolgen . Im Übrigen siehe Drs. 21/16328. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Vorbereitungen zur Umsetzung der beschlossenen Empfehlungen des Berichts der Enquete-Kommission „Kinderschutz“ wurden vom Senat und der zuständigen Behörde bereits getroffen? 2. Wurden hierzu Arbeitsgruppen gebildet? Wenn ja, wie setzten sie sich zusammen? Haben sich die Arbeitsgruppen bereits getroffen? Wenn ja, wie häufig? Sind weitere Treffen geplant? Drucksache 21/17158 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wann? 3. In der Drs. 21/16328 heißt es: „In Vorbereitung der Beantwortung der bürgerschaftlichen Ersuchen aus den Drs. 21/15999 und Drs. 21/16001 prüfen die zuständigen Behörden derzeit die erforderlichen Maßnahmen. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.“ Wann werden die Planungen hierzu abgeschlossen sein? Welche Maßnahmen ergreifen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? Die Diskussion der Empfehlungen der Enquete-Kommission erfolgt derzeit in diversen Veranstaltungen mit der Fachöffentlichkeit. Beratungen zur Umsetzung der Empfehlungen finden darüber hinaus in regulär tagenden Gremien sowie in Abstimmungsrunden mit den Bezirksämtern, Fachbehörden oder Verbänden statt. Hierzu sei insbesondere hingewiesen auf: In mehreren Veranstaltungen wurden beziehungsweise werden die Empfehlungen der Enquete-Kommission diskutiert: in einer Veranstaltung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und der Bezirksämter am 8. März 2019; in einer Veranstaltung des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums der BASFI mit Fachkräften der Bezirksämter, der freien Träger und ihrer Verbände mit dem Vorsitzenden der Enquete-Kommission Prof. Dr. Christian Schrapper am 9. Mai 2019 sowie in einer Veranstaltung mit Vertretern/-innen des Landesjugendhilfeausschusses sowie der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse am 24. Juni 2019. Die zuständige Fachbehörde hat einen Auftrag zur dialogischen Qualitätsentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) an den Kronberger Kreis für dialogische Qualitätsentwicklung e.V. vergeben. Eine Auftaktveranstaltung der BASFI und der Bezirksämter wurde am 4. April 2019 durchgeführt. Inhalt und Ziel dieses Vorhabens ist die Stärkung von Partizipation, Transparenz und Verbindlichkeit in den Arbeitsbeziehungen des ASD unter besonderer Berücksichtigung der Perspektive der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien. Die zuständige Behörde hat ein Konzept zur Verstetigung und organisatorischen Aufstellung der Ombudsstelle erarbeitet, das der Steuerungsgruppe Jugendhilfe am 17. Mai 2019 vorgestellt werden wird. In Abstimmung mit den Bezirksämtern werden Anforderungen an die technische Ausstattung der ASD-Dienststellen formuliert, um einen einheitlichen Standard in allen Bezirksämtern zu gewährleisten. Um die Wertschätzung der Arbeit der Jugendämter durch eine öffentliche Kampagne zu fördern, hat die zuständige Fachbehörde in Abstimmung mit den Bezirksämtern eine Ausschreibung auf den Weg gebracht, siehe hierzu: www.hamburg.de/basfi/ausschreibungen beziehungsweise www.hamburg.de/basfi/ausschreibungen/12450226/ausschreibung-kampagnejugendaemter . Die Arbeit der Jugendhilfeinspektion wird methodisch weiterentwickelt. Zum Untersuchungsauftrag der Jugendhilfeinspektion zählt auch die Überprüfung der das jeweilige Untersuchungsthema betreffenden Regelwerke. Ein neues Konzept der Regeluntersuchungen wird zurzeit in den und mit den Bezirksämtern erprobt und der Steuerungsgruppe Jugendhilfe zu Beginn des 2. Halbjahres 209 zur Entscheidung vorgelegt . Die zuständige Fachbehörde hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter und einer korrespondierenden Förderungsverpflichtung des Dienstherren erarbeitet. Derzeit werden die Ergebnisse des richterrechtlichen Verfahrens zur Beteiligung der Berufsverbände der Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewertet. Darüber hinaus befindet sich Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17158 3 die zuständige Behörde laufend in Gesprächen mit den Gerichten zur Weiterentwicklung und zum Ausbau geeigneter Angebote im familiengerichtlichen Bereich. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen der zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen, siehe auch Vorbemerkung.