BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1716 21. Wahlperiode 02.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 25.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Betreuungsschlüssel bei Flüchtlingsunterbringung Nach wie vor erreichen immer mehr Flüchtlinge Hamburg. Vor diesem Hintergrund gestalten sich die Suche nach geeigneten Unterkünften und das Einhalten der Betreuungsschlüssel in den Flüchtlingsunterkünften immer schwieriger. Aus der Antwort des Senats auf eine Große Anfrage (Drs. 20/7098) vom 28. März 2013 geht hervor, dass der Senat einen Betreuungsschlüssel von 1:97 im Unterkunfts- und Sozialmanagement sowie einen Schlüssel von 1:160 im technischen Dienst gewährleistet. Im Frühjahr 2015 spricht der Senat davon, diesen Betreuungsschlüssel auf 1:80 für das Unterkunfts- und Sozialmanagement verbessert zu haben. Bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) im Wahlkreis 13 wird sogar von einem Betreuungsschlüssel von 1:3 gesprochen. (Drs. 20/14584) An anderer Stelle scheint der Betreuungsschlüssel für die UMF jedoch nicht mehr eingehalten zu werden. Schon im Jahr 2014 betreuten elf pädagogische Fachkräfte 85 UMF (~1:7). Im April 2015 mussten 18 pädagogische Fachkräfte sogar 529 UMF betreuen (~1:29) (Drs. 21/240). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei den mit Bezug auf die Drs. 21/240 genannten Zahlen handelt es sich um die Personalausstattung des Fachdienstes Flüchtlinge, der ausschließlich jugendamtliche Aufgaben wahrnimmt. Es handelt sich nicht um die Personalausstattung der Erstversorgungseinrichtungen , die unbegleitete Minderjährige im Rahmen einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII rund um die Uhr betreuen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Betreuungsschlüssel in der Flüchtlingsunterbringung sind in Hamburg vorgesehen? Bitte für Zentrale Erstaufnahmen, Folgeunterbringungen und Einrichtungen zur Unterbringung unbegleitet minderjähriger Flüchtlinge (UMF) gesondert ausweisen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) ist im Sozialmanagement ein Schlüssel von 1:65 vorgesehen und im technischen Dienst von 1:120. In der Folgeunterbringung beträgt der Personalschlüssel für das Unterkunfts- und Sozialmanagement von Flüchtlingen 1:80, der Schlüssel für den technischen Dienst 1:160. Für Erstversorgungseinrichtungen zur Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist ein pädagogischer Betreuungsschlüssel von 1:3 (ein Pädagoge für drei Minderjährige) vereinbart. Drucksache 21/1716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie ist der Betreuungsschlüssel pro ZEA in Hamburg? Bitte gesondert für alle ZEAs in Hamburg ausweisen. Siehe Antwort zu 1. 3. Wie ist der Betreuungsschlüssel pro Folgeunterbringung in Hamburg? Bitte gesondert für alle Folgeunterbringungen in Hamburg ausweisen. Siehe Antwort zu 1. Dies gilt für alle Unterkünfte der Folgeunterbringung gleichermaßen . 4. Wie ist der Betreuungsschlüssel pro Einrichtung in Hamburg in der unbegleitet minderjährige Flüchtlinge (UMF) untergebracht sind? Bitte gesondert für alle Einrichtungen in Hamburg ausweisen. Siehe Antwort zu 1. Beim Aufbau neuer Einrichtungen mit Personalauswahlprozessen und durch temporär notwendig werdende Überbelegungen ergeben sich wechselnde höhere Betreuungsschlüssel, die vorrangig durch die Einbindung von Personal ohne formalen pädagogischen Abschluss aufgefangen werden. Aktuell ergibt sich durch diese Maßnahmen ein rechnerischer Mitarbeiterschlüssel von 1:3,6 über alle Erstversorgungseinrichtungen . Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist bemüht, durch Einstellung von weiteren pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den vereinbarten Betreuungsschlüssel schnellstmöglich wiederherzustellen. a. Ist in den Unterkünften eine Betreuung rund um die Uhr gewährleistet ? Wenn nein, an welchen Standorten und wann nicht? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. b. Wie wird für die UMF die Schulpflicht durchgesetzt? Gab es Fälle, in denen UMF nicht zur Schule gegangen sind und wenn ja, wo und wann? Die Durchsetzung der Schulpflicht liegt in der Verantwortung der Sorgeberechtigten, bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen damit bei den Vormündern. Im Alltag ist es Aufgabe des Betreuungspersonals in den Einrichtungen, darauf hinzuwirken, dass die jungen Menschen zur Schule gehen. In Kooperation mit der Schule wird mit pädagogischen Mitteln versucht, Fälle von Absentismus zu vermeiden. Über das Fernbleiben vom Unterricht wird in den Einrichtungen keine Statistik geführt. c. Wie viele Stellen sind in den UMF-Unterkünften jeweils vorgesehen ? Wie viele davon sind aktuell besetzt? Siehe Antwort zu 4. 5. Schätzt der Senat den derzeitigen Betreuungsschlüssel als ausreichend ein? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Erfahrungen der bisherigen Arbeit in der ZEA lassen den Schluss zu, dass der Betreuungsschlüssel grundsätzlich ausreichend ist. Für die Folgeunterbringung ist der Personalschlüssel seit dem 1. Januar 2014, wie unter 1. dargestellt, angepasst worden und wird für ausreichend gehalten. Im Bereich der Erstversorgung unbegleiteter Minderjähriger ist der vereinbarte Betreuungsschlüssel ausreichend, im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Ist eine Veränderung des Betreuungsschlüssels in Zukunft geplant? Wenn ja, wie soll der neue Betreuungsschlüssel aussehen und welche Gründe für eine Veränderung gibt es? Nein.