BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17161 21. Wahlperiode 17.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 09.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Fortentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Hamburg (II) Die Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Fortentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Hamburg“ (Drs. 21/17008) hinterlässt einige Nachfragen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Angaben von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. In der Antwort auf Frage 5. b. heißt es, dass 101 Personen mit gesichertem und hinreichend wahrscheinlichem Anspruch auf öffentlichrechtliche Unterbringung aus dem Winternotprogramm ins Pik As und 64 Personen aus dem Pik As in öffentlich-rechtliche Unterbringung vermittelt wurden. a. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „gesichert und hinreichend wahrscheinlicher“ Anspruch auf öffentliche Unterbringung? Von einem hinreichend wahrscheinlichen Anspruch auf öffentliche Unterbringung wird ausgegangen, wenn die Anspruchslage anhand der Selbstauskünfte und vorliegender Unterlagen belastbar geklärt ist, eine endgültige Bescheidung und damit ein gesicherter Anspruch jedoch noch ausstehen. b. Wie erklärt sich die Differenz zwischen denjenigen, die ins Pik As vermittelt wurden, und denjenigen, die dann aber nicht weiter in die örU vermittelt wurden? Oder an welche anderen Stellen wurden diese Personen vermittelt? Die Differenz ergibt sich, weil mit Blick auf individuelle Anforderungen einer adäquaten Unterbringung eine Zuweisung von Plätzen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aus dem Pik As nicht in jedem Fall unmittelbar nach Feststellung des Unterbringungsanspruchs erfolgen kann, sondern hierfür unter anderem zunächst individuell geeignete Unterkunftsplätze zu suchen oder persönliche Hindernisse aufzulösen sind (zum Beispiel Menschen mit Hund oder Menschen mit psychischen Belastungen). Ziel ist es, auch den Personen, die nach Ende des Winternotprogramms im Pik As verblieben sind, schnellstmöglich einen geeigneten Unterkunftsplatz zuzuweisen, sodass sich die genannte Differenz weiter verringern wird. 2. In der Antwort auf Frage 6. e. heißt es, dass lediglich ausnahmsweise und bei spätabendlicher Meldung eine kurzfristige Unterbringung in einer Übernachtungsstätte oder in einem Hotel, veranlasst wird. Welche Stellen sind auch spätabendlich erreichbar, um Personen in die örU oder gegebenenfalls in ein Hotel zu vermitteln? Drucksache 21/17161 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Übernachtungsstätten sind 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche erreichbar und können eine kurzfristige Unterbringung in ihren Räumen veranlassen. Eine Klärung des Anspruchs auf reguläre öffentlich-rechtliche Unterbringung und des weiteren Vorgehens erfolgt dann am nächsten Arbeitstag durch die zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle. Über eine Hotelunterbringung von Familien entscheidet ebenfalls die zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle während der Bürozeiten.