BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17162 21. Wahlperiode 17.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 09.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Wahlwerbung im Bereich des ÖPNV in Hamburg In der Vergangenheit wurde ausgeschlossen, dass in der HOCHBAHN beziehungsweise dem Tochterunternehmen HADAG parteipolitische Werbung zugelassen würde (vergleiche Drs. 20/7141; 21/10551). Auch andere Formen der politischen Werbung wurden abgelehnt, zuletzt etwa Werbung für eine Veranstaltung des Auschwitz-Komitees zum Gedenktag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Begründet wurde dies mit der Verpflichtung der HOCHBAHN als öffentlichem Unternehmen zur parteipolitischen Neutralität (vergleiche https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ Hochbahn-lehnt-Werbung-des-Auschwitz-Komitees-ab,hochbahn538.html). Nach Berichten ist indes aktuell im Fahrgastfernsehen der HADAG-Linie 62 Wahlwerbung der SPD platziert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG, der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Verkehrsbetriebe Hamburg -Holstein GmbH (VHH), der AKN Eisenbahn AG (AKN), der HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG), der Verkehrsgesellschaft Start Unterelbe mbh (Start), der metronom Eisenbahngesellschaft mbH (metronom) und der NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG (nordbahn) wie folgt: 1. Welche Einschränkungen hinsichtlich des Inhalts der Werbung auf und in Verkehrsmitteln sowie im Bereich der Halte-/Anlegestellen des ÖPNV gibt es in Hamburg und wodurch sind sie begründet? Grundsätzlich gilt, dass die Werbung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss. Werbung in den Zügen von metronom und Start bedarf der Zustimmung des Eigentümers der Züge, der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen. Für die Werbung der nordbahn, welche nur in den Zügen erlaubt ist, gelten die Regeln des Deutschen Werberats. Bei der AKN sind Innen- und Außenwerbung Dritter in und an den Fahrzeugen des Triebwagens Typ Lint 54 grundsätzlich nicht zulässig. Zur Werbung auf den Haltestellen der AKN gilt für den beauftragten Dienstleister, dass die Werbung gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anweisungen, verbindlichen Richtlinien der fachlichen Organisationen und den Interessen der AKN nicht zuwiderlaufen und keine unlauteren geschäftlichen Handlungen beinhalten darf. Insbesondere sind weder rassistische, sexistische, fremdenfeindliche, rechtsextreme oder sonstige, die Menschenwürde beeinträchtigende Inhalte erlaubt. Bei der HOCHBAHN, VHH und HADAG und den Unternehmen der DB AG ist unter anderem Werbung mit politischem oder religiösem Inhalt nicht zulässig. Im Übrigen siehe Drucksache 21/10551. Drucksache 21/17162 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wer entscheidet in den jeweiligen Unternehmen darüber, welche Werbung zulässig ist und somit platziert werden darf? Die Vermarktung der Werbeflächen bei HOCHBAHN, VHH, AKN und im Fahrgastinformationssystem der HADAG sind jeweils einem Unternehmen übertragen worden, das über die Werbung in der Regel in Abstimmung mit der zuständigen Marketingabteilung und gegebenenfalls der Unternehmensleitung der Verkehrsunternehmen entscheidet . Die nordbahn vermarktet die Werbeflächen eigenständig. Auch hier nimmt die Marketingabteilung die Bewertung vor und entscheidet gegebenenfalls in Abstimmung mit der Geschäftsführung. Die Unternehmen Deutsche Bahn, metronom und Start entscheiden dies in eigener Autonomie. 3. Welche Werbung wurde in den Jahren 2018 und 2019 von den in Hamburg tätigen Unternehmen im Bereich des ÖPNV abgelehnt und warum? Bitte Datum, bemängelter Inhalt und Ablehnungsgrund angeben. Folgende Fälle sind bei den Unternehmen Hochbahn und VHH bekannt: 2018 Werbeplattform Ablehnungszeitpunkt Antragsteller Inhalt Grund der Absage Fahrgastfernsehen 27.08.2018 Landgang Brauerei Bierwerbung Widerspruch zu den geltenden Beförderungsbedingungen . Plakate 24.09.2018 detexdenim .com nackter Frauenrücken und nacktes Männergesäß Darstellung übertriebener Nacktheit. Plakate 25.09.2018 Drive By Claim „Fahr umsonst“ Negativdarstellung des ÖPNV/Absenderschaft nicht eindeutig/Claim gibt Anlass zu Fehlinterpretation . Plakate 02.10.2018 Bundeswehr vermummte Soldaten mit großen sichtbaren Waffen Darstellung von Gewaltausübung . Fahrgastfernsehen 20.12.2018 Auschwitz- Komitee* Fotomotiv einer Demonstration Politischer Inhalt. Fahrgastfernsehen 20.12.2018 Coca Cola Smooties Claim „was ist besser als ein voller Zug?“ Negativdarstellung des ÖPNV. Plakate 24.09.2018 Rhinoceros Operations Ltd; Malta Glückspiel Gesetzesverstoß. 2019 Werbeplattform Ablehnungszeitpunkt Antragsteller Inhalt Grund der Absage Fahrgastfernsehen 28.03.2019 Lotto Hamburg Claim „Stellen Sie sich vor, Sie müssten nie wieder Bahn fahren“ Negativdarstellung des ÖPNV. Plakate 24.04.2019 ein-europafuer -alle.de Politischer Inhalt. Plakate 09.04.2019 urgewald.org Text in Darstellung eines Totenkopfes Neutralitätsgebot/ Protestaufruf (gegen die Haspa). Plakate 07.05.2019 Carlsberg Astra Darstellung eines nackten Gesäßes Darstellung übertriebener Nacktheit. * Die Werbung wurde in abgewandelter Form ohne Fotomotiv im Fahrgastfernsehen gezeigt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17162 3 4. Inwiefern ist es nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde zutreffend, dass in Fähren der Linie 62 parteipolitische Werbung platziert ist? Falls ja, welcher Art, seit wann, wer hat darüber entschieden und wann wird sie voraussichtlich entfernt? Am 8. Mai 2019 lief von 5.15 Uhr bis 16.20 Uhr parteipolitische Werbung in Form eines Wahlkampfspots auf den Fähren der Linie 62 aufgrund eines Büroversehens des von der HADAG mit der Werbezeitenvermarktung des Fahrgastinformationssystems beauftragten Dienstleisters. Unverzüglich nach Bekanntwerden bei der HADAG um 14.40 Uhr wurde die Werbung entfernt. Um 16.20 Uhr war die Werbung auf allen Fähren unterbunden. 5. Von welcher sonstigen aktuell platzierten Werbung (partei-)politischen Inhalts im Bereich des ÖPNV hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis? Bitte angeben, welcher Art sie ist, seit wann sie platziert ist, wer darüber entschieden hat und wann sie voraussichtlich entfernt wird. Dem Senat sind keine weiteren Fälle bekannt.