BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17168 21. Wahlperiode 17.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 10.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Update zum DigitalPakt Schule – Wie weit ist der Prozess in Hamburg vorangeschritten? Bis zum Jahr 2023 wird der Bund die Digitalisierung der Hamburger Schulen mit jährlich rund 25 Millionen Euro unterstützen, mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr will die Stadt nach eigenen Angaben selbst in den digitalen Umbau investieren. In Drs. 21/15565 gibt der Senat an, dass nach Inkrafttreten des sogenannten DigitalPakts Schule sofort mit dessen Umsetzung begonnen werden könne. Mitte Februar haben Bund und Länder den Digital- Pakt beschlossen und den Weg für die finanzielle Unterstützung des Bundes frei gemacht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Verwaltungsvereinbarung zum „DigitalPakt Schule“ ist am 17. Mai 2019, dem Tag nach Unterzeichnung durch die Bundesbildungsministerin, in Kraft getreten. Somit kann in den Ländern mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen werden. Die für Bildung zuständige Behörde hat die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen, sodass nach Inkrafttreten des „DigitalPakts Schule“ nun mit dessen Umsetzung begonnen werden kann. Die für Bildung zuständige Behörde plant mit den rund 128 Millionen Euro, Hamburgs Anteil an den Bundesmitteln im fünfjährigen Förderzeitraum , unter anderem folgende Maßnahmen umzusetzen: Alle rund 13 200 Klassen- und Fachräume der 338 allgemeinbildenden und 32 berufsbildenden staatlichen Hamburger Schulen sollen mit „digitalen Tafeln“ (Präsentationstechnik ) sowie modernstem WLAN ausgestattet sein. Zusätzlich zu den vorhandenen rund 30 000 Computern sollen weitere 30 000 mobile Endgeräte wie Laptops oder Tablets sowie 15 000 Mikrocomputer für den Einsatz im Unterricht beschafft werden. Von den 128 Millionen Euro werden 5 Prozent für länderübergreifende Projekte und 5 Prozent für landesweite übergeordnete Maßnahmen zur Verfügung gestellt, wie zum Beispiel gemeinsame Projekte mit anderen Bundesländern im Bereich der Schülerlernplattformen , schulischer Kommunikationsplattformen oder der Lehrerfortbildung. 90 Prozent fließen direkt in die bessere Ausstattung der privaten und staatlichen Schulen. Für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien und Sonderschulen sind rund 90 Millionen Euro vorgesehen. Die Summe wird in etwa zu gleichen Teilen für den Ausbau des WLAN in allen Klassen- und Fachräumen sowie für neue digitale Endgeräte wie digitale Displays oder Laptops für Schülerinnen und Schüler eingesetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Umsetzung des DigitalPakts aktuell in Hamburg? Drucksache 21/17168 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche finanziellen Mittel sind im Rahmen des DigitalPakts bis dato vom Bund an die Freie und Hansestadt Hamburg gezahlt worden und unter welchen Voraussetzungen zahlt der Bund die Gelder aus; welchen Kofinanzierungsbeitrag hat Hamburg parallel bislang geleistet? 3. Werden die Gelder aus dem DigitalPakt Schule vollständig an die Schulen ausgeschüttet oder nutzt die BSB auch Mittel, um im Bereich der Digitalisierung auch zentral gesteuerte Projekte zu finanzieren? Wenn die BSB Gelder nicht ausschüttet: Für welche zentral gesteuerten Projekte sollen Mittel in jeweils welcher Höhe verwendet werden? 4. Nach welchen Kriterien beziehungsweise nach welcher Formel wird die Zuschusshöhe pro Schule berechnet? 5. Gibt es Vorgaben der BSB, was die Schulen schwerpunktmäßig zuerst anschaffen sollen oder ist das den Schulen selbst überlassen, wo sie ihre Schwerpunkte setzen? Siehe Vorbemerkung. 6. Können auch Schulen in freier Trägerschaft vom DigitalPakt profitieren? Wenn ja, sind sie bereits über die Modalitäten informiert worden beziehungsweise wann ist eine entsprechende Information geplant? Die Schulen in freier Trägerschaft werden Fördermittel aus dem „DigitalPakt Schule“ erhalten, hierüber wurden die Schulen in freier Trägerschaft in Kenntnis gesetzt. Über die Modalitäten werden die Schulen in freier Trägerschaft demnächst informiert. 7. Inwieweit werden bereits begonnene Digitalisierungs-Maßnahmen an Schulen im Rahmen des DigitalPakts berücksichtigt und zum Beispiel nachträglich bezuschusst? Begonnene Digitalisierungs-Maßnahmen können nach § 4 der Verwaltungsvereinbarung zum „DigitalPakt Schule“ gefördert werden, wenn es sich um selbständige, noch nicht begonnene Abschnitte einer laufenden Investitionsmaßnahme handelt. Ob dieses Kriterium erfüllt ist, ist im Einzelfall zu prüfen. 8. Müssen die Schulen in irgendeiner Form einen Eigenanteil einbringen, wenn sie vom DigitalPakt profieren wollen? Wenn ja, in welchem Umfang unter welchen Voraussetzungen? Nein. Gemäß § 8 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung zum „DigitalPakt Schule“ beteiligt sich der Bund mit einer Förderquote von höchstens 90 Prozent. Die Länder beteiligen sich mit mindestens 10 Prozent. Aufgrund der Einheit von Land und Schulträger in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgt keine Differenzierung zwischen Schule und Land. 9. Erhalten die Schulen eine Verwaltungskostenerstattung für interne Vorbereitungen zur Umsetzung des Digitalisierungsprozesses, zum Beispiel für die Durchführung von Arbeitsgruppen oder Fortbildungen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Gemäß § 3 Absatz 4 letzter Satz der Verwaltungsvereinbarung zum „DigitalPakt Schule “ sind laufende Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) nicht förderfähig . 10. Bis wann sollen alle Maßnahmen im Rahmen des DigitalPakts Schule abgeschlossen sein? Gemäß § 11 Absatz 6 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sind die Investitionsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2025 vollständig abzurechnen. 11. Durch die zusätzliche technische Ausstattung werden langfristig vermehrt Reparaturen, mittelfristig Geräte-Ersatzbeschaffungen und damit Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17168 3 erhebliche Kosten anfallen. Wie sind bezüglich der steigenden Wartungskosten die Finanzierungsplanungen des Senats? Die Überlegungen der für Bildung zuständigen Behörde hierzu sind noch nicht abgeschlossen . 12. Wie sieht mittelfristig die Investitionsplanung des Senats im Bereich Digitalisierung der Schulen aus? Mit der Planung konsumtiver und investiver Ermächtigungen im Bereich Digitalisierung wird die Bürgerschaft im Rahmen einer gesonderten Drucksache befasst werden. 13. In Drs. 21/15565 kündigt der Senat Fortbildungsreihen für Lehrkräfte mit erweiterten Aufgaben (zum Beispiel Fachleitungen) und Beratungen für Funktionsträger (zum Beispiel Schulleitungen) zur Schul- und Unterrichtsentwicklung mit digitalen Medien an, sodass diese Zielgruppen bis Ende 2019 für ihre Aufgaben qualifiziert sind. Ergänzend zu diesen Angeboten bereite das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung auch digitale Fortbildungsformate wie Webinare und Blendedlearning -Angebote vor, heißt es in Drs. 21/15565. a) Welche Fortbildungen, Webinare und Blended-learning-Angebote haben bislang stattgefunden und mit welchen Teilnehmerzahlen? b) Welche Angebote sind aktuell für wann geplant? Im ersten Halbjahr 2019 hat das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bisher 40 Webinare und 260 Präsenzveranstaltungen im Bereich der Schulund Unterrichtsentwicklung mit digitalen Medien angeboten. Davon gehörten 20 Veranstaltungen zur ersten Qualifizierungsreihe „Unterrichtsentwicklung mit digitalen Medien“, mit der die Schulleitungen von 40 Schulen und deren Fachleitungen der Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch, PGW/Geschichte, Naturwissenschaften und Musik erreicht wurden. Die Auswertung der Teilnehmerzahlen erfolgt erst nach Ende des Schuljahres. Die zweite und dritte Qualifizierungsreihe, mit denen alle anderen weiterführenden Schulen erreicht werden, ist für das zweite Halbjahr 2019 terminiert. Darüber hinaus stellt das LI schulspezifische Beratungsangebote für alle anfragenden Schulen zur Verfügung.