BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17169 21. Wahlperiode 17.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 10.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Widersprüche im Rahmen der Anmelderunde für das Schuljahr 2019/ 2020 Laut Drs. 21/16862 konnte bei rund 5 Prozent der Schulanmeldungen von angehenden Erstklässlern der Erstwunsch der Eltern bezüglich der Grundschule nicht erfüllt werden. Bei den weiterführenden Schulen konnte bei 6 Prozent der Anmeldungen nicht der Erstwunsch der künftigen Fünftklässler erfüllt werden. Wie bei anderen Verwaltungsakten können Eltern auch bei der Schulzuweisung Widerspruch einlegen und damit die Recht- und Zweckmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes überprüfen lassen. Laut Senat ist die Widerspruchsfrist für die künftigen ersten Klassen und Vorschulklassen am 29. April 2019 abgelaufen, diejenige für die künftigen fünften Klassen am 6. Mai 2019. Im vergangenen Jahr gab es allein bei den künftigen Erstklässlern mehr als 300 Widersprüche gegen die ihnen zugeteilte Grundschule. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde orientiert sich bei der Organisation der neuen Schulklassen an den Wünschen der Eltern. In diesem Jahr ist es erneut gelungen, außerordentlich viele Wünsche zu erfüllen. So lag die Erfüllungsquote bei den ersten Klassen der Grundschulen in diesem Jahr bei rund 95 Prozent, bei Gymnasien und Stadtteilschulen bei rund 94 Prozent. Gegen Verwaltungsakte, hier die Aufnahme in eine Eingangsklasse einer bestimmten Schule, steht das Rechtsmittel des Widerspruches zur Verfügung, der binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes einzulegen ist. Die Bekanntgabe erfolgt durch die einzelnen Schulen. Dort gehen auch die Widersprüche ein, die Schule nimmt sodann die Abhilfeprüfung gemäß § 72 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vor. Die zuständige Behörde hat die Grundschulen gebeten, bis zum 6. Mai 2019, die Stadtteilschulen und Gymnasien bis zum 13. Mai 2019, die entsprechenden Vorgänge an die Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde zu senden. Dort werden die entsprechenden Akten angelegt, die Fälle statistisch erfasst und bearbeitet. Der für Bildung zuständigen Behörde ist die Bedeutung dieser Entscheidungen für die betroffenen Familien bewusst, daher erfolgt die Bearbeitung der Widersprüche der ersten Klasse prioritär mit dem Ziel, diese bis zum Beginn der Sommerferien abzuschließen . Die Bearbeitung der Widerspräche der fünften Klassen erfolgt im Anschluss. Die Aktenanlage der Widersprüche wegen der Aufnahme in eine erste oder fünfte Klasse ist noch nicht abgeschlossen. Die vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Widersprüche wurden im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2019/2020 gegen die Zuweisung zu einer Grundschule erhoben? Drucksache 21/17169 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele der Widersprüche im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2019/2020 gegen die Zuweisung zu einer Grundschule wurden bisher wie beschieden und wie viele wurden noch nicht abschließend bearbeitet ? Wann ist mit einer abschließenden Bearbeitung zu rechnen? Am 13. Mai 2019 waren 126 entsprechende Akten angelegt, es ist noch kein Verfahren abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Widersprüche wurden im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2019/2020 gegen die Zuweisung zu einer Stadtteilschule erhoben? 4. Wie viele der Widersprüche im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2019/2020 gegen die Zuweisung zu einer Stadtteilschule wurden bisher wie beschieden und wie viele wurden noch nicht abschließend bearbeitet ? Wann ist mit einer abschließenden Bearbeitung zu rechnen? Am 13. Mai 2019 waren elf entsprechende Akten angelegt, es ist noch kein Verfahren abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Widersprüche wurden im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2019/2020 gegen die Zuweisung zu einem Gymnasium erhoben? 6. Wie viele der Widersprüche im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2019/2020 gegen die Zuweisung zu einem Gymnasium wurden bisher wie beschieden und wie viele wurden noch nicht abschließend bearbeitet ? Wann ist mit einer abschließenden Bearbeitung zu rechnen? Am 13. Mai 2019 waren sieben entsprechende Akten angelegt, es ist noch kein Verfahren abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wie hat sich insgesamt die Zahl der Widersprüche gegen die Zuweisung zu einer Grundschule beziehungsweise einer weiterführenden Schule in den vergangenen Jahren entwickelt? Bitte tabellarisch und sortiert nach Schulform (Grundschule, weiterführende Schule) die absolute Zahl der Widersprüche ab 2011 aufzeigen ebenso wie die Quote gemessen an der Zahl der Anmeldungen insgesamt für die jeweilige Schulform. In der Statistik der Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde wird der Klaggegenstand „Anmeldung 5. Klasse“ nicht nach Schulformen differenziert. Im Übrigen siehe folgende Übersicht: 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Anmeldungen Klasse 1 13 326 13 079 13 253 13 806 13 539 14 070 14 253 14 666 Widersprüche Klasse 1 135 222 196 223 218 231 293 336 Anteil in % 1,01 1,70 1,48 1,62 1,61 1,64 2,06 2,29 Anmeldungen Klasse 5 12 891 12 617 12 299 12 934 13 188 12 962 13 731 14 499 Widersprüche Klasse 5 155 171 173 230 276 268 207 280 Anteil in % 1,16 1,36 1,41 1,78 1,34 2,07 1,51 1,93 Im Übrigen siehe Drs. 21/16862.