BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1717 21. Wahlperiode 02.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 25.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung in Osdorf Die Anzahl an Flüchtlingen in Hamburg nimmt immer weiter zu. Gleichzeitig rückt der Winter näher und die Temperaturen sinken bereits jetzt in der Nacht deutlich ab. Dies führt dazu, dass immer mehr winterfeste Unterkünfte für Flüchtlinge benötigt werden. Vor diesem Hintergrund gestaltet sich die Standortsuche zunehmend schwierig. Nun sollen auch in dem Gebäude des ehemaligen Max-Bahr-Baumarktes im Rugenbarg in Osdorf etwa 600 Flüchtlinge untergebracht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Handelt es sich bei der geplanten Flüchtlingsunterkunft in dem ehemaligen Max-Bahr-Baumarkt im Rugenbarg in Osdorf um eine Zentrale Erstaufnahme (ZEA) oder um eine Folgeunterbringung? Es handelt sich um eine Notmaßnahme im Rahmen der Zentralen Erstaufnahme. 2. Welche Behörde oder Organisation wird mit dem Betrieb der Flüchtlingsunterkunft betraut? Die Unterkunft wird vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. betrieben. 3. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit für die Flüchtlingsunterkunft eingeplant ? Bitte zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen unterscheiden . Zum Einsatz von Ehrenamtlichen sind die Überlegungen aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahme noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1716. 4. Mit welchen Kosten rechnet der Senat für die Herrichtung des Baumarktes sowie des späteren Betriebs als Flüchtlingsunterkunft? Wie hoch ist der Mietzins, den die Stadt bezahlt? Kosten fallen insbesondere an für die notwendigen Herrichtungsmaßnahmen und Instandsetzungen sowie die Anpassung der Ver- und Entsorgung an die vorgesehene Nutzung. Betriebskosten fallen im Wesentlichen an in Form von Personalkosten des Betreibers und des Ordnungsdienstes, außerdem für Reinigung, Versorgung mit Mahlzeiten, ärztliche Sprechstunden sowie den Kita- und Schulbetrieb. Zu den Betriebskosten gehören auch Mietzahlungen sowie Kosten für Energie, Wasser, Kommunikation und so weiter. Konkrete Angaben zur Höhe der Kosten liegen der zuständigen Behörde noch nicht vor. Drucksache 21/1717 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner grundsätzlich davon ab, zu Mietkonditionen Stellung zu beziehen. 5. Sind zusätzliche bauliche Veränderungen am Baumarkt geplant? Wenn ja, welche? Nein. 6. Ist ein Aufstellen von Containern wie an dem Standort an der Kurt-A.- Körber-Chaussee in Bergedorf geplant? Die Aufstellung von Wohncontainern neben dem Baumarkt als Ersatz für die bestehenden Wohnzelte wird derzeit geprüft. 7. Ist mit den angekündigten 600 Personen die Kapazität der Einrichtung bereits ausgeschöpft? Wenn nein, wie hoch schätzt der Senat die Kapazität der Einrichtung ein? Nach derzeitiger Planung besitzt das Gebäude eine Kapazität von rund 800 Plätzen. Hinzu könnten circa 112 Plätze in Wohncontainern kommen. 8. Mit welcher Existenzdauer plant der Senat bei der Flüchtlingsunterkunft? Wenn diese begrenzt ist, bitte geplante Folgenutzung angeben. Die Anmietung erfolgt zunächst für ein Jahr. Die Nutzungsdauer richtet sich im Übrigen nach dem vorhandenen Bedarf und ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Zugangszahlen. 9. Sind dem Eigentümer des Geländes Zusagen in Hinblick auf eine zukünftige Änderung des B-Plans gemacht worden? Wenn ja, welche? Nein. 10. Sind neben dem ehemaligen Max-Bahr-Baumarkt im Rugenbarg noch weitere Flüchtlingsunterkünfte in Osdorf geplant? 11. Wie viele Flüchtlingsunterkünfte mit wie vielen Flüchtlingen befinden sich derzeit in Osdorf beziehungsweise einem 5- beziehungsweise 10-Kilometer -Radius um die geplante Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen MaxBahr -Baumarkt herum? Welche Standorte mit jeweils welcher Kapazität und Existenzdauer sind darüber hinaus in Osdorf beziehungsweise in einem 5- beziehungsweise 10-Kilometer-Radius geplant? Die zuständige Behörde informiert über Standorte der öffentlichen Unterbringung und die Kapazität sowie die geplanten Standorte immer aktuell auf den bezirksbezogenen Standortlisten unter http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/, im Übrigen siehe Drs. 21/1568. Im 5-Kilometer-Radius befinden sich die westlichen Stadtteile, wie zum Beispiel Sülldorf , Blankenese, Bahrenfeld, Stellingen, Eidelstedt. Der 10-Kilometer-Radius um die Unterkunft in Osdorf umfasst beispielsweise bereits Teile des Kreises Pinneberg und Teile von Niedersachsen, Altes Land, dann Neuenfelde , Steinwerder, die HafenCity und die Stadtteile um die Alster sowie unter anderem Niendorf und Schnelsen. Zur Nutzungsdauer der im Einzelnen geplanten Standorte können derzeit noch keine Angaben gemacht werden, da die Planungen und Genehmigungsverfahren nicht in vollen Umfang abgeschlossen sind. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1717 3 12. Wie hoch ist der derzeitige Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der gesamten Bevölkerung in Osdorf? Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung im Stadtteil Osdorf betrug am 31. Dezember 2014: 36,3 Prozent (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein).