BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1718 21. Wahlperiode 02.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels, Dr. Wieland Schinnenburg und Daniel Oetzel (FDP) vom 25.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Eingangstests für das Lehramtsstudium Die FDP-Fraktion hatte im Herbst 2014 beantragt, Eignungstests für die Zulassung zu einem Lehramtsstudium an den Hamburger Hochschulen einzuführen (Drs. 20/13416). Der Hintergrund dafür war, dass sichergestellt werden muss, dass Hamburgs Schüler von den besten Kräften unseres Landes unterrichtet werden. Zudem kommt es zu häufig zu Studienabbrüchen und auch erst in der Zeit als Lehramtsreferendar zu der Einschätzung, dass der Beruf des Lehrers nicht passend ist. Um sowohl die Studenten und Referendare hiervor zu schützen als auch das System insgesamt leistungsfähiger zu machen, empfiehlt sich ein Eignungstests zu Beginn der Ausbildung, wie er in vielen anderen Berufen auch üblich ist. Im Zuge der Beratung des genannten Antrags im Januar 2015 zeigten sich alle Fraktionen und die Senatsvertreter grundsätzlich für eine Überprüfung des Verfahrens offen, weshalb die Angelegenheit auf die nächste Legislaturperiode vertagt wurde. Die Senatsvertreter äußerten zudem die Ansicht, dass die Lehrerausbildung generell überarbeitet werden müsse und kündigten an, das Instrument des Eingangstests zum Studium zu prüfen (vergleiche Protokoll des Schulausschusses vom 16. Januar 2015, Drs. 20/44). Hier stellt sich die Frage, welche Ergebnisse die angekündigte Prüfung hatte. Eine weitere Herausforderung im Zusammenhang mit der Aufnahme in die Lehramtsstudiengänge ist der Übergang vom Bachelor zum Master. Hier kam es in der Vergangenheit in Hamburg immer wieder zu Problemen, weil Bachelorabsolventen keinen Masterplatz erhalten haben und somit mitten in ihrer Lehramtsausbildung unterbrochen wurden. Der Senat hatte angekündigt , die Thematik auf der Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK) anzusprechen und hat Ergebnisse in Aussicht gestellt für Juni 2014 (vergleiche Drs. 20/11833). Auch hier stehen Berichte aus. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Aussage in der Anfrage, dass Hamburger Bachelorabsolventinnen und -absolventen keinen Masterplatz erhalten haben und dass dadurch ihre Lehramtsausbildung unterbrochen wurde, ist nicht zutreffend. Nach Erfahrungswerten der Universität Hamburg schließen etwa 70 bis 80 Prozent der Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Lehramt ihr Bachelorstudium erfolgreich ab. Hieran wird die Zahl der Masterstudienplätze angepasst. Zusätzlich wird eine Anzahl von Plätzen an den Masterstudienplätzen für auswärtige Bewerberinnen und Bewerber vorgehalten. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Masterstudienplätze haben alle zulassungsberechtigten Bachelorabsolventeninnen und -absolventen unmittelbar einen Studienplatz erhalten. Drucksache 21/1718 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Welche Studienfächer, die für das Lehramt befähigen, gibt es aktuell an welchen Hamburger Hochschulen und mit welchem Abschlussziel (Bachelor , Master, Staatsexamen)? 2. Welche Kapazität ist in diesen Fächern vorgesehen? Bitte nach Studiengängen und Hochschulen aufschlüsseln sowie für die Semester WS 2012/2013 bis SS 2015 angeben. 3. Welche Anzahl an Studenten ist in diesen Fächern immatrikuliert? Bitte nach Studiengängen und Hochschulen aufschlüsseln sowie für die Semester WS 2012/2013 bis SS 2015 angeben. 4. Wie viele Bewerber gab es jeweils? Bitte nach Studiengängen und Hochschulen aufschlüsseln sowie für die Semester WS 2012/2013 bis SS 2015 angeben. Siehe Anlage. 5. Wie viele Studienabbrecher gibt es in diesen Fächern? Bitte nach Studiengängen und Hochschulen aufschlüsseln sowie für die Semester WS 2012/2013 bis SS 2015 angeben. Die Zahl der Studienabbrecher kann aus der Hochschulstatistik nicht identifiziert und daher nicht angegeben werden. Aus Erfahrungswerten der UHH ist sie in den Lehramtsstudiengängen aber deutlich geringer als in anderen Studienfächern. 6. Wie lange ist die durchschnittliche Studiendauer in diesen Fächern? Bitte nach Studiengängen und Hochschulen aufschlüsseln sowie für die Semester WS 2012/2013 bis SS 2015 angeben. Siehe Anlage. 7. Wie sieht aktuell das Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudiengänge aus? Welche Kriterien sind jeweils entscheidend? Bitte nach Hochschulen und Fächern aufschlüsseln. Da die Lehramtsausbildung vornehmlich der UHH obliegt, erfolgen Bewerbung, Auswahl und Zulassung in den Lehramtsstudiengängen ausschließlich an der UHH. Bei einer Bewerbung für einen Bachelorstudiengang im Lehramt mit einem künstlerischen Unterrichtsfach (Bildende Kunst oder Musik) wird die künstlerische Eignung durch gleichzeitige Bewerbung und Eignungsprüfung an der jeweiligen künstlerischen Hochschule überprüft. Für die Zulassung zum Studium im Lehramt für Berufsschulen ist in der Regel der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines mindestens zwölfmonatlichen Betriebspraktikums erforderlich. In den sprachwissenschaftlichen Unterrichtsfächern ist der Nachweis über besondere Sprachkenntnisse erforderlich . Für einzelne Unterrichtsfächer wird das Latinum oder das Kleine Latinum vorausgesetzt . Für das Unterrichtsfach Sport ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Im Falle einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung ist darüber hinaus der Nachweis der für die Aufnahme eines Studiums erforderlichen Deutschkenntnisse erforderlich. Übersteigen die Bewerbungen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, ist ein Auswahlverfahren durchzuführen. Im Auswahlverfahren werden gemäß Hochschulzulassungsgesetz nach Abzug der Vorabquoten (zum Beispiel Härtefälle) 90 Prozent der zur Verfügung gestellten Plätze nach dem Grad der Eignung und Motivation vergeben; Auswahlkriterium ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. 10 Prozent der Plätze werden nach der Zahl der erworbenen Wartesemester vergeben. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang im Lehramt ist ein Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang des Lehramts an der UHH oder in einem vergleichbaren Studiengang einer anderen Hochschule. Im Zeitpunkt der Bewerbung müssen für eine bedingte Zulassung die Bachelorarbeit angemeldet sein und mindestens 120 Leistungspunkte (mit Teilstudiengängen der künstlerischen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1718 3 Hochschulen 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelorstudium erbracht sein. Übersteigen die Bewerbungen, die die besonderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen , die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden im Auswahlverfahren gemäß Hochschulzulassungsgesetz nach Abzug der Vorabquoten 90 Prozent der zur Verfügung stehenden Plätze nach der bisherigen Durchschnittsnote des jeweiligen Teilstudiengangs und 10 Prozent nach der Zahl der erworbenen Wartesemester seit Abschluss des Bachelorstudiums vergeben. In der Zulassungspraxis der vergangenen Semester haben aber alle zulassungsberechtigten Hamburger Bewerberinnen und Bewerber durch die in der Vorbemerkung geschilderten Maßnahmen unmittelbar einen Masterstudienplatz erhalten. 8. Wie weit sind in der zuständigen Behörde die angekündigten Überlegungen bezüglich der Einführung von Eingangs- beziehungsweise Eignungstests gekommen? Allen Bewerberinnen und Bewerbern für einen Bachelorstudiengang im Lehramt wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geraten, im Vorfeld ihrer Entscheidung die Möglichkeit des Self Assessment zu nutzen, um die persönliche Eignung für ein Lehramtsstudium und den Beruf der Lehrerin beziehungsweise des Lehrers zu klären (www.cct-germany.de). Zur Einführung von Eingangs- beziehungsweise Eignungstests , die von der UHH als Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums herangezogen werden, gibt es noch keine konkreten Planungen. Zur Komplexität dieser Fragestellung wird auch auf das in der Anfrage zitierte Protokoll des Schulausschusses vom 16. Januar 2015 hingewiesen. 9. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Übergangs von Lehramtsstudenten aus einem Bachelor- in ein Masterstudium in Hamburg und auf Ebene der KMK? Die Masterstudienplätze in den Lehrämtern stehen sowohl den Hamburger Bachelorabsolventinnen und -absolventen als auch auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern gleichermaßen zur Verfügung. Durch die zusätzliche Bereitstellung von Masterstudienplätzen ist sichergestellt, dass alle zulassungsberechtigten Hamburger Absolventinnen und Absolventen einen Masterplatz erhalten. Zu Frage der Mobilität zwischen den einzelnen Ländern hat die Kultusministerkonferenz (KMK) sowohl zu einem Übergang während des Studiums als auch nach dem Studium (vor dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst) entsprechende Beschlüsse gefasst, die die notwendige Mobilität noch einmal besonders herausstellen. Die Kommission Lehrerbildung der KMK hat dafür einen Ausschuss eingesetzt, der regelmäßig mit diesen Fragen befasst ist. Die Einhaltung und Garantie der Mobilität ist im Übrigen Voraussetzung für die Förderung von Hochschulen im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung des Bundes. Drucksache 21/1718 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Studiengänge Lehramt Anmerkungen: Durchschnittliche Studiendauer = Anzahl benötigter Fachsemester zum Erwerb des Studienabschlusses, einbezogen wurden nur die Studierenden der jeweiligen Abschlussgruppe Angaben zu Studienplätzen und Bewerbern ohne Studienfächer Bildende Kunst (HfBK) und Musik (HfMT), ab WiSe 14/15 inkl. Studienfächer der TUHH für berufliche Schulen In Lehramt-Studiengängen generell keine Zulassung im Sommersemester Gesamt (Mehrere Elemente ) Semester Schulform/Schulstufe Abschlussgruppe Werte WiSe 12/13 SoSe 13 WiSe 13/14 SoSe 14 WiSe 14/15 SoSe 15 Lehramt an beruflichen Schulen LA Bachelor Studienanfängerplätze inkl. Hochschulpakt (HSP) 596 592 695 Immatrikulierte Studierende 2.105 1.662 2.093 1.715 2.106 1.737 Bewerber 2.134 2.304 1.985 durchschnittliche Studiendauer 6,0 6,1 6,2 6,7 6,1 LA Master Studienanfängerplätze inkl. Hochschulpakt (HSP) 405 399 515 Immatrikulierte Studierende 909 799 1.143 978 1.313 1.097 Bewerber 492 512 551 durchschnittliche Studiendauer 4,3 4,1 4,6 4,7 5,1 Lehramt an Gymnasien LA Bachelor Studienanfängerplätze inkl. Hochschulpakt (HSP) 921 868 822 Immatrikulierte Studierende 3.556 2.923 3.421 2.877 3.382 2.777 Bewerber 8.212 7.610 6.019 durchschnittliche Studiendauer 6,3 6,5 6,6 6,3 6,5 LA Master Studienanfängerplätze inkl. Hochschulpakt (HSP) 653 1 659 704 Immatrikulierte Studierende 1.452 1.295 1.792 1.541 2.083 1.868 Bewerber 1.055 1.000 2.469 durchschnittliche Studiendauer 4,6 4,1 4,6 4,8 5,0 Lehramt an Primarund Sekundarstufe LA Bachelor Studienanfängerplätze inkl. Hochschulpakt (HSP) 1084 996 927 Immatrikulierte Studierende 3.606 2.892 3.442 2.793 3.283 2.608 Bewerber 8.612 7.869 6.446 durchschnittliche Studiendauer 6,1 6,5 6,4 6,6 6,3 LA Master Studienanfängerplätze inkl. Hochschulpakt (HSP) 800 810 805 Immatrikulierte Studierende 1.716 1.548 2.021 1.740 2.169 1.931 Bewerber 898 1.007 931 durchschnittliche Studiendauer 4,4 4,2 4,9 4,5 5,3 Lehramt für Sonderpädagogik LA Bachelor Studienanfängerplätze inkl. Hochschulpakt (HSP) 298 269 278 Immatrikulierte Studierende 1.110 906 1.148 926 1.158 895 Bewerber 2.469 1.923 1.846 durchschnittliche Studiendauer 6,2 6,8 6,2 6,3 6,3 LA Master Studienanfängerplätze inkl. Hochschulpakt (HSP) 205 212 244 Immatrikulierte Studierende 468 450 614 542 711 621 Bewerber 251 268 303 durchschnittliche Studiendauer 3,8 4,3 4,7 4,6 5,4