BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17180 21. Wahlperiode 21.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 13.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Fußwegebeziehungen in Winterhude – Warum setzt der Senat den Bebauungsplan Winterhude 18 nicht endlich um und verbessert die Fußwegebeziehungen durch den Bau einer Brücke über den Mühlenkampkanal ? Im Bebauungsplan Winterhude 18 ist vorgesehen, die öffentlichen Parkanlagen entlang des Goldbekkanals zwischen Dorotheenstraße und Goldbekplatz mit einer Fußgängerbrücke über den Mühlenkampkanal zu verbinden. Diese sinnvolle Fußwegeverbindung wäre eine enorme Verbesserung für die Verbindung des Wohn- und Gewerbegebiets Dorotheenstraße, Sierichstraße, Andreasstraße und dem Goldbekplatz sowie im weiteren Verlauf dem Mühlenkamp . Bis heute ist diese Maßnahme nicht umgesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Im B-Plan Winterhude 18 verbindet die Brücke zwei öffentliche Parkanlagen . Wie weit ist die Anlage der beiden Parkanlagen fortgeschritten? 2. Befinden sich die Grundstücke, die der Parkanlage zugerechnet werden, mittlerweile in öffentlicher Hand? Die Parkanlage auf der westlichen Seite des Mühlenkampkanals ist vorhanden und wird zurzeit vervollständigt. Die Grundstücke befinden sich in öffentlicher Hand. Die ursprünglich vorgesehene Parkanlage auf der östlichen Seite ist nicht mehr geplant. Seit 2005 ist hier im Bebauungsplan Winterhude 31 ein Kerngebiet ausgewiesen, um dort unter anderem die historischen Industriebauten zu sichern. Die im Bebauungsplan dargestellte Brücke kann durch ein festgesetztes Gehrecht durch dieses Kerngebiet an das öffentliche Wegenetz angebunden werden. 3. In welchem Bebauungszustand befinden sich die Grundstücke gegenwärtig ? Die bestehenden Bebauungen entsprechen den Vorgaben der jeweils geltenden Bebauungspläne. 4. Wann wird mit der Realisierung der Fußgängerbrücke über den Mühlenkampkanal begonnen? 5. Welche Haushaltsmittel hat der Senat für die Umsetzung des Brückenbaus im Haushalt vorgesehen? Eine Realisierung der Fußgängerbrücke ist derzeit nicht absehbar. 6. Welche Verhandlungen wurden wann mit den Eigentümern der Liegenschaft Goldbekplatz 2 über den Ankauf durch die Freie und Hansestadt Hamburg geführt? Was waren Ziele der Verhandlungen und was waren die Ergebnisse? Drucksache 21/17180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Welche Verhandlungen wurden wann mit den Eigentümern der Liegenschaft Goldbekplatz 2 über eine Genehmigung oder Gestattung zum Bau einer Brücke und einer Fußwegeverbindung über das Grundstück geführt? Was waren Ziele der Verhandlungen und was waren die Ergebnisse ? 8. Wurde den Eigentümern des Grundstücks Goldbekplatz 2 im Zuge der Verhandlungen ein Angebot zum Flächentausch gemacht? Wenn nein, was sprach aus der Sicht des Senats gegen einen derartigen Vorschlag? Wenn ja, warum führte ein derartiger Vorschlag aus Sicht des Senats nicht zum Erfolg? 9. Welche alternativen Vorschläge hat der Senat den Eigentümern gemacht? 10. Gibt es weitere Probleme bei der Umsetzung des Brückenbaus? Wenn ja, welche sind dies? 11. Wie sehen die vom Senat vorgesehenen Lösungswege für die weiteren Probleme aus und für wann hat der Senat die Umsetzung jeweils angedacht ? 12. Was wurde bisher zur Lösung dieser Probleme unternommen? Bitte auch Zeitpunkte benennen. Das erforderliche Wegerecht auf der östlichen Kanalseite, das zunächst in den Verhandlungen zum Bebauungsplan Winterhude 31 in Aussicht gestellt wurde, haben die Grundeigentümer nicht erteilt. Zur Realisierung der Brücke hat die damalige Bezirksamtsleitung mehrfach versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der beauftragte Anwalt der Grundeigentümer hat jedoch weder den Vorschlag des zuständigen Bezirksamtes zum Wegerecht beantwortet noch sind von ihm Gegenvorschläge unterbreitet worden. Die Bezirksverwaltung wird sich weiterhin um das Einholen der Zustimmung der Grundeigentümer bemühen. Neben den Bemühungen des zuständigen Bezirksamtes hat sich zuletzt im Oktober 2011 ein Mitglied des Bundestages in einem persönlichen Brief an die Eigentümer der für das Wegerecht benötigten Grundstücke gewandt. Auch auf diesen Brief gab es keine Antwort. 13. In der Begründung zum Bebauungsplan werden unter Punkt 8. auch Maßnahmen zur Verwirklichung in Form von Enteignungen erwähnt. Wurde im Zusammenhang mit der Umsetzung des Brückenbaus dieses Mittel in die engere Auswahl genommen? Was ergab eine rechtliche Prüfung dieses Mittels? Nein. 14. Gibt es aus Sicht des Senats andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel Änderungen am B-Plan, um das Ziel einer Fußwegeverbindung an dieser Stelle zu verwirklichen? Wenn ja, welche sind dies? 15. Welche Alternativen wurden darüber hinaus geprüft und was waren jeweils die Ergebnisse der Prüfungen? Grundsätzlich wäre eine Änderung des B-Plans möglich. Aufgrund der bisherigen Haltung der Grundeigentümer wäre dies aber nicht erfolgversprechend. Darüber hinaus wurden keine weiteren Alternativen geprüft. 16. Wann hat der Senat die ortsansässige Bevölkerung darüber informiert, wann mit der Umsetzung des B-Plans bezüglich der Fußgängerbrücke zu rechnen ist? Entfällt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17180 3 17. Wie sieht der aktuelle Stand der Umweltbelastungen der für den Park vorgesehenen Grundstücke aus? Umweltbelastungen in der bestehenden Grünanlage auf der westlichen Seite des Mühlenkampkanals sind nicht bekannt. 18. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden bezüglich der vorgesehenen Parkgrundstücke am Goldbekplatz bisher vorgenommen, welche sind in welchem Zeithorizont noch geplant und welche sind im Sinne einer vollständigen Sanierung notwendig? Entfällt, siehe dazu auch Antwort zu 1. und 2.