BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17186 21. Wahlperiode 21.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 13.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes im Phänomenbereich Islamismus (II) In seinen Jahresberichten informiert das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg die Öffentlichkeit regelmäßig in verschiedenen Phänomenbereichen über Organisationen und Personen, die eine gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete politisch-ideologische Agenda verfolgen. Kaum bekannt ist hingegen, dass die Jahresberichte lediglich eine Auswahl sogenannter Beobachtungsobjekte enthalten, für deren explizite Erwähnung verschiedene Kriterien erfüllt sein müssen. In Drs. 21/17033 hat der Senat erklärt, dass es zwischen 2015 und 2017 insgesamt 20 von ihnen gegeben hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Personenzusammenschlüsse/Organisationen/Strukturen/Einzelpersonen im Phänomenbereich „Islamismus“ wurden 2015, 2016, 2017 gemäß Hamburgischem Verfassungsschutzgesetz mit welcher Einstufung geprüft/beobachtet? Bitte hierzu tabellarisch die Personenzusammenschlüsse /Organisationen/Strukturen/Einzelpersonen jahrweise unter exakter Angabe ihrer Einstufung (Prüfung, Beobachtung et cetera) und unter Angabe ihrer Erwähnung/Nichterwähnung im jeweiligen Verfassungsschutzbericht darlegen. 2. Nach welchen Kriterien werden Personenzusammenschlüsse/Organisationen /Strukturen/Einzelpersonen im Bericht erwähnt beziehungsweise nicht erwähnt und gelten diese Kriterien für Personenzusammenschlüsse sämtlicher politisch/religiöser Spektren gleichermaßen? Bitte umfassend darlegen. BO*/VSB** BO*/VSB** BO*/VSB** 2015 2016 2017 Salafismus inkl. Islamistischer Terrorismus ja/ja ja/ja ja/ja Hezb-e Islamiye Afghanistan (HIA) ja/nein Ja/nein ja/nein Iranische Islamisten ja/ja ja/ja ja/ja Hizb Allah ja/ja ja/ja ja/ja HAMAS ja/nein ja/nein ja/nein Hizb ut-Tahrir ja/ja ja/ja ja/ja Muslimbruderschaft ja/nein ja/nein ja/nein Drucksache 21/17186 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 BO*/VSB** BO*/VSB** BO*/VSB** 2015 2016 2017 Islamischer Verein El Iman e.V. ja/nein ja/nein -- Taqwa-Moschee ja/ja ja/ja ja/ja Islamistische Nordkaukasische Szene ja/nein ja/nein ja/nein Milli Görüs- Bewegung ja/ja ja/ja ja/nein Türkische Hizbullah ja/ja ja/ja ja/nein Furkan ja/nein ja/ja ja/ja Tabligh-i Jama‘at ja/nein ja/nein ja/ja Prüffall Muradiye-Moschee -- -- ja/nein * BO = Beobachtungsobjekt ** VSB = Nennung im Verfassungsschutzbericht Für 2015 ergeben sich 14 Beobachtungsobjekte, von denen sieben nicht im VSB genannt wurden. Für 2016 ergeben sich 14 Beobachtungsobjekte, von denen sechs nicht im VSB genannt werden. Für 2017 ergeben sich 13 Beobachtungsobjekte, von denen sechs nicht im VSB genannt werden. Für 2017 kommt ein Prüffall hinzu, der ebenfalls keine Erwähnung im VSB fand. Eine erneute Überprüfung ergab ein verändertes Zahlenbild im Vergleich zu Drs. 21/17033. Im Übrigen siehe Drs. 21/15989 und Antwort zu 3. bis 4. 3. Welche Anhaltspunkte und welche gesicherten Erkenntnisse liegen dem LfV hinsichtlich Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch die in Drs. 21/17033 genannten Beobachtungsobjekte in Hamburg vor? 4. Wer sind deren Hauptakteure (Vorstand, Vorstandsmitglieder, Einzelpersonen ) in Hamburg? Hezb-e Islami-ye Afghanistan (HIA)/Islamische Partei Afghanistan Nach dem Fall der Taliban-Regierung im Jahr 2001 in Afghanistan bestand das Ziel der HIA in dem Sturz der Übergangsregierung und der Vertreibung der Internationalen Schutztruppe (ISAF) aus Afghanistan. Mittlerweile versucht die HIA, am politischen Prozess in Afghanistan mitzuwirken, um so ihre Machtstellung zu positionieren. Sie strebt einen islamischen Staat nach den Regeln der Sharia an, der nicht mit demokratischen Grundprinzipien vereinbar ist. Harakat al-muqawama al-islamiya (HAMAS) Die islamistische HAMAS forciert den bewaffneten Kampf gegen Israel. Deutschland gilt als Rückzugsraum zur Gewinnung von Spendengeldern, Rekrutierung von Anhängern und zur Verbreitung von Propaganda. Die HAMAS wird als terroristische Vereinigung in der Europäischen Union gelistet. Muslimbruderschaft (MB) Die Muslimbruderschaft strebt die Errichtung eines politischen und gesellschaftlichen Systems auf der Grundlage von Koran und Sunna an. Zur Umsetzung dieses Zieles soll auf Gewalt verzichtet werden. Die Ideologie sowie die an der MB angestrebte islamische Staatsform sind nicht mit demokratischen Grundprinzipien wie dem Recht auf freie Wahlen, dem Recht auf Gleichbehandlung sowie der Meinungs- und Religionsfreiheit et cetera vereinbar. In Deutschland wird die MB durch die „Deutsche Mus- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17186 3 lim Gesellschaft“ (DMG, vormals „Islamische Gemeinschaft Deutschland“ (IGD)) vertreten . Islamischer Verein El Iman e.V.: Der Verein wurde bis 2016 aufgrund der dort geduldeten Salafisten beobachtet. Islamistische Bestrebungen konnten seit 2016 nicht mehr festgestellt werden, die Beobachtung wurde daher eingestellt. Islamistische nordkaukasische Szene Loses Netzwerk islamistischer Kaukasier in Deutschland und Europa, deren Ziel die Errichtung eines „Kaukasischen Emirats“ auf Grundlage der Scharia ist. Sofern dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg Erkenntnisse zu Einzelpersonen vorliegen, ergibt die nach § 18 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) vorgenommene Abwägung, dass hier die Bekanntgabe der nachrichtendienstlich erhobenen Erkenntnisse dem Interesse des Betroffenen und denen des Amtes entgegensteht. Der durch das Grundgesetz gewährte Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen steht der Beantwortung der Frage ebenso entgegen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8100 und Verfassungsschutzberichte der zurückliegenden Jahre, https://www.hamburg.de/innenbehoerde/ publikationen-verfassungsschutz/231572/verfassungsschutzberichte-pdf/.