BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17189 21. Wahlperiode 21.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse, Dr. Kurt Duwe und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 13.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Leitung des Bezirksamts Nord (VIII) Am 10.05.2019 hat der rot-grüne Senat mit Drs. 21/17061 einige weitere zentrale Fragen rund um die „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ beantwortet. Bereits am 09.05.2019 wurde vom Senat sogar außerordentlich fristgerecht über das Transparenzportal die in Drs. 21/17061 enthaltene Frage nach möglichen Vorvereinbarungen mit dem Konzertveranstalter beantwortet, auf deren Grundlage der Vorverkauf der Konzerttickets im Mai 2017 stattfand. Leider ist die über das Transparenzportal zugänglich gemachte diesbezügliche E-Mail jedoch unvollständig, da die Anlagen nicht mit veröffentlicht wurden .1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind Teile der bezirklichen Unterlagen nicht im Bezirksamt verfügbar. Nach den im Bezirksamt vorliegenden Unterlagen waren die erwähnten Anlagen der in Bezug genommenen E-Mail vom 5. Mai 2017 nicht beigefügt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In der eingangs erwähnten, im Transparenzportal veröffentlichten Vorvereinbarung vom 05.05.17 heißt es: „Die Veranstaltung wird gemäß der stattgefunden und protokollierten Absprachen vom Bezirksamt genehmigt . Von den zuständigen Fachbehörden gibt es keine Einwände. (Protokolle der Sitzungen im Anhang)“ a. Wie oft und jeweils wann genau haben die besagten „Absprachen“ beziehungsweise Sitzungen stattgefunden? Wer hat an den entsprechenden Runden jeweils teilgenommen? Siehe Vorbemerkung. Soweit es sich anhand der im Bezirksamt vorhandenen Unterlagen rekonstruieren lässt, haben im Vorwege der in Bezug genommenen E-Mail vom 5. Mai 2017 am 11., 12. und 26. April 2017 Gespräche mit Vertretern des Bezirksamts , des Konzertveranstalters und weiterer Firmen stattgefunden. Am 26. April 2017 waren auch Vertreter der Polizei und der Feuerwehr beteiligt. b. Welche Fachbehörden sind jeweils wann genau in welcher Form bezüglich möglicher Einwände angefragt worden? Wann genau haben sie sich hierauf zurückgemeldet? 1 Vergleiche http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/head-of-agreementabsichtserklaerung -konzert-rolling-stones-09-09-2017. Drucksache 21/17189 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/17061 und Vorbemerkung. 2. In der Vorvereinbarung vom 05.05.2017 hieß es ferner noch, dass das Bezirksamt Nord „300 Freikarten (Tribünenplätze)“ erhalten solle. In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 15.10.2018 ist jedoch schließlich „nur“ noch von 100 Freikarten die Rede, die vom Bezirksamt Nord ab dem 14.05.2017 „Freunden des Hauses“ angeboten worden seien.2 a. Womit erklärt sich die Differenz von 200 Freikarten? b. Inwieweit kam es wann genau aus welchen Gründen und in welcher Form zu einer Reduzierung des noch am 05.05.2017 vereinbarten Freikartenkontingentes? Wer hat diese wann genau und in welcher Form veranlasst? Der Senat äußert sich in ständiger Praxis nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren. c. Falls doch mehr als die in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft genannten 100 Freikarten an die Freie und Hansestadt Hamburg vergeben wurden: Wofür wurden diese Karten verwendet beziehungsweise an wen wurden sie vergeben? Inwieweit handelte es sich dabei auch um Dienstkarten für Polizei, Feuerwehr et cetera ? Entfällt. d. Wie viele Freikarten sind an Mitglieder der Bezirksversammlungen vergeben worden? Siehe Vorbemerkung. Soweit es sich anhand der im Bezirksamt vorhandenen Unterlagen rekonstruieren lässt, haben fünf Mitglieder der Bezirksversammlung Hamburg- Nord insgesamt elf Freikarten erhalten. 3. Vor dem eigentlichen Konzert gab es einen VIP-Empfang im Landhaus Walter. a. Welche ehemaligen und aktuellen Mitglieder von Senat und Staatsrätekollegium sowie von Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen und welche ehemaligen und aktuellen Amtsleitungen haben daran teilgenommen? Welche Kosten waren damit gegebenenfalls verbunden? b. Wann haben sie jeweils die Einladung für den Empfang erhalten? Nach derzeitigem Kenntnisstand haben der Präses der Behörde für Kultur und Medien , der damalige Bevollmächtigte beim Bund, der Generalintendant der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Hamburg teilgenommen. Kosten waren damit nicht verbunden. Erkenntnisse über den Zeitpunkt des Erhalts der Einladungen liegen nicht vor. Die Zweite Bürgermeisterin hat auf kurzfristige mündliche Einladung an dem Vorempfang teilgenommen, im Übrigen siehe Drs. 21/17061. Bezüglich der ehemaligen Staatsrätin für Bezirke und des ehemaligen Leiters des Bezirksamtes Hamburg-Nord sieht der Senat im Hinblick auf das laufende gerichtliche Verfahren von einer Beantwortung ab. 2 Vergleiche https://justiz.hamburg.de/contentblob/11709478/ 326830401980ba5f5a8e015e680b09cd/data/pressemitteilung-vom-15-10-2018.pdf.