BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1719 21. Wahlperiode 02.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Anna-Elisabeth von Treuenfels und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 25.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Verhandlungen über Grundstücke und Gebäude für Flüchtlingsunterbringungen – Wie ist der aktuelle Stand? Der Hamburger Senat bringt einen Gesetzesentwurf zur Flüchtlingsunterbringung in die Bürgerschaft ein. Ziel ist es, private Gebäude und Grundstücke auch gegen den Willen der Eigentümer für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen zu können. Im Mittelpunkt sollen nach mündlichen Aussagen des Justizsenators leer stehende Gewerbegrundstücke und Gewerbeimmobilien stehen. Im Gesetzesentwurf wird dies jedoch nicht spezifiziert. Hamburg ist bisher das einzige Bundesland mit einer solchen Initiative. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Angebote zur Nutzung von Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen erreichten den Senat in den Jahren 2012 bis 2015 (für die Jahre separat aufschlüsseln)? 2. Mit wie vielen dieser Anbieter wurden konkrete Verhandlungen geführt? a. In wie vielen Fällen waren die Verhandlungen erfolgreich? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 separat aufschlüsseln.) b. Welche Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen konnten dadurch geschaffen werden? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 separat aufschlüsseln.) c. In wie vielen Fällen scheiterten Verhandlungen aufgrund unterschiedlicher Mietzinserwartungen? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 separat aufschlüsseln.) d. Wie viele der Objekte lehnten die Behörden als ungeeignet ab? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 separat aufschlüsseln.) e. In wie vielen Fällen wurden die Anbieter über die Ablehnung begründet oder unbegründet informiert? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 separat aufschlüsseln.) 3. Wie viele Eigentümer wurden seitens des Senats aktiv angesprochen, um eine Nutzung ihrer Grundstücke und/oder Gebäude oder Teile davon zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen zu prüfen? 4. Mit wie vielen Eigentümern wurden konkrete Verhandlungen über Grundstücke und/oder Gebäude oder Teile davon in den Jahren 2012 – 2015 geführt? a. Wie viele Eigentümer haben es grundsätzlich abgelehnt, über die Nutzung ihrer Flächen und Gebäude für die Flüchtlingsunterbrin- Drucksache 21/1719 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gungen zu verhandeln? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 separat aufschlüsseln.) b. In wie vielen Fällen waren die Verhandlungen erfolgreich? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 separat aufschlüsseln.) c. Welche Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen konnten dadurch geschaffen werden? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 separat aufschlüsseln.) d. In wie vielen Fällen scheiterten Verhandlungen aufgrund unterschiedlicher Mietzinserwartungen? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 separat aufschlüsseln.) e. Wie viele der Objekte lehnten die Behörden als ungeeignet ab? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 separat aufschlüsseln.) f. In wie vielen Fällen wurden die Anbieter über die Ablehnung begründet oder unbegründet informiert? (Bitte für die Jahre 2012 – 2015 separat aufschlüsseln.) Die genaue Anzahl der Immobilienangebote für die Flüchtlingsunterbringung in den Jahren 2012 – 2015 wird statistisch nicht erfasst und kann daher nicht angegeben werden. Der Senat hat in mehreren Parlamentarischen Anfragen dargelegt, dass sehr viele Flächen für den Wohnungsbau, Gewerbeflächen und jegliche Art von Bestandsgebäuden sowohl in städtischem Besitz als auch in Privateigentum für die Unterbringung von Flüchtlingen laufend geprüft werden. Um in der aktuellen Situation die Aufnahme und Versorgung aller ankommenden Flüchtlinge gewährleisten zu können, werden alle zur Verfügung stehenden Personalressourcen in den betroffenen Aufgabenbereichen eingebunden. Derzeit müssten händische Auswertungen zur Beantwortung einzelner Fragestellungen durch Zurückstellen von Aufgaben zur Flüchtlingsunterbringung und -versorgung vorgenommen werden. Das Projekt ProZEA für den Ausbau der Zentralen Erstaufnahme umfasst derzeit 15 Personen (Stand 28. September 2015). Die Projektgruppe selbst besitzt zwei eigene Stellen (2,0 VZÄ). Hinzu kommen fünf Abordnungen innerhalb des Einwohner-Zentralamtes . In dem Projekt Kapazitätsaufbau öffentliche Unterbringung sind derzeit 16 Personen beschäftigt. Die Personalausstattung des Projektes Kapazitätsaufbau öffentliche Unterbringung wird laufend und auch weiterhin angepasst. Aufgrund des rasanten Anstiegs der Anzahl unterzubringender Flüchtlinge sind alle Personen voll mit der Bewältigung tagesaktueller Anforderungen ausgelastet. Zurzeit ist eine Datenbank in Planung, in der aktuelle Immobilienangebote sowie Angebote aus der Vergangenheit für die Unterbringung von Flüchtlingen erfasst und der jeweilige Bearbeitungsstand sowie die entsprechenden Ergebnisse dokumentiert werden sollen. Bisher gehen die diversen Immobilienangebote auf verschiedenen Wegen (zum Beispiel auf dem Postwege, per Email an das Funktionspostfach „Angebote für die öffentliche Unterbringung“, per Email direkt an die Mitarbeiter, fernmündlich oder persönlich) bei den verschiedenen Mitarbeitern ein, werden auf Eignung geprüft und die Prüfergebnisse dokumentiert. Ein Gesamtüberblick aller Prüfergebnisse der Immobilienangebote für einen bestimmten Zeitraum erfordert zurzeit noch (bis zur Einrichtung der Datenbank) eine händische Auswertung. In dem oben genannten Funktionspostfach sind allein zwischen dem 1. und 22. September 2015 über 200 Posteingänge zu verzeichnen . Hochgerechnet auf ein Jahr wären es rund 3.300 Posteingänge im Funktionspostfach , hinzu kämen weitere Angebote über andere Wege und Medien. Eine händische Auswertung dieser entsprechenden mindestens 3.300 Posteingänge ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1719 3 Darüber hinaus sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu einzelnen Prüfungsschritten Auskunft zu erteilen, sofern es sich um ergebnisoffene Prüfungen handelt. Über beschlossene, kurzfristig erforderliche Sofortmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen informieren die Behörden auf www.hamburg.de/sofortmassnahmen. Das Umfeld solcher Standorte wird per Handzettel, über Medien und über den TwitterAccount der für Integration zuständigen Behörde (www.twitter.com/hh_basfi) informiert . Zudem gibt es eine Vielzahl von Standorten, die im regulären Verfahren mit Anhörung nach § 28 BezVwVfG erfolgen. Hierüber informiert die zuständige Behörde auf den bezirksbezogenen Standortlisten unter www.hamburg.de/fluechtlinge. Im Übrigen siehe Drs. 20/8723, 20/12288, 20/13014, 21/635, 21/759, 21/847, 21/1002, 21/1067, 21/1110, 21/1160 und 21/1208.