BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17217 21. Wahlperiode 21.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 15.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Keine Transparenz trotz teurer Schulverwaltungssoftware? In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/16862 beantwortet der Senat einen Großteil der Fragen, nicht mit der Begründung, die Schulverwaltungssoftware würde eine solche Ad-hoc-Auswertung nicht ermöglichen. In der Folge fehlt jegliche Transparenz, inwiefern den Wünschen der Eltern und ihrer Kinder tatsächlich bei der Schulplatz-Vergabe Rechnung getragen wurde und in wie vielen Fällen gar keinem Wunsch oder nur dem Drittwunsch nachgekommen wurde. Angesichts der Tatsache, dass die Schulverwaltungssoftware im Frühjahr 2018 erstmalig verwendet wurde, stellt sich die Frage nach der Komplexität und Nutzbarkeit der Software, wenn zwar Erst-, Zweit- und Drittwünsche erfasst werden können, aber nur ausgewertet werden kann, wie viele Erstwünsche erfüllt wurden und alles andere anscheinend nicht abrufbar ist und damit im Dunkeln verbleibt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der integrierten Schulmanagementsoftware „Digitale Verwaltung in Schulen“ (DiViS) werden seit 2016 sukzessive die veraltete Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) und weitere Altverfahren der Schulverwaltung abgelöst und durch eine moderne, leistungsfähige Software ersetzt. Der Funktionsumfang der DiViS-Software ermöglicht neben der Schülerverwaltung im Schulbüro erstmals die sichere, ortsunabhängige Erfassung von Schülerleistungen (Noten beziehungsweise Notenpunkte) durch Lehrkräfte, die Erstellung von Zeugnissen und die vorbereitenden Arbeiten zum Personaleinsatz in der Schule. Die Schulmanagementsoftware erleichtert und vereinfacht die Arbeitsprozesse in den Schulbüros, für die Schulleitungen und für die Lehrkräfte. Im ersten Schritt wurden im November 2016 die Schulbüros aller allgemeinbildenden Schulen mit der neuen Software ausgestattet und die LUSD vollständig abgelöst. Danach wurde die Software im September 2017 um die Funktionen für die Unterrichtsverwaltung , Leistungserfassung und Zeugniserstellung für Mitglieder der erweiterten Schulleitung, für Klassenlehrkräfte und Fachlehrkräfte erweitert. Diese Version wurde zunächst in neun Pilotschulen erprobt und im Schuljahr 2018/2019 in allen allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Die Funktionen zur Unterrichtsverwaltung, Leistungserfassung und Zeugniserstellung stehen flächendeckend allen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen seit Mai 2018 und allen Grundschulen seit November 2018 zur Verfügung. Auch ausgewählte Geschäftsprozesse mit behördlicher Beteiligung (zum Beispiel Schulorganisation, Schulformwechsel) werden durch die Software unterstützt. Die IT-Unterstützung für den Geschäftsprozess der Schulorganisation wurde entsprechend der operativen Anforderungen der Schulen und behördlichen Fachbereiche Drucksache 21/17217 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gestaltet. Die Benutzeroberfläche der Schulmanagementsoftware enthält die für diese operative Arbeit relevanten Informationen. Hierzu gehören zum Beispiel die nach dem aktuellen Planungsstand erfüllten Erstwünsche und die Anzahl der geplanten Klassen je Schule, nicht jedoch eine Zweitwunsch- oder Drittwunscherfüllungsquote. Ziel der Schulorganisation ist die möglichst hohe Erfüllung von Erstwünschen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Eine Prüfung, ob eine Zuweisung an eine Zweit- oder Drittwunschschule erfolgen soll, kommt nur in Betracht, wenn der Erstwunsch nicht erfüllt werden kann. In der ersten Jahrgangsstufe haben rund 95 Prozent aller Eltern ihren Erstwunsch erhalten und in der fünften Jahrgangsstufe können rund 94 Prozent aller Kinder an ihrer Erstwunschschule eingeschult werden. In den nächsten Schritten wird die Schulmanagementsoftware in den berufsbildenden Schulen eingeführt. Wie bei den allgemeinbildenden Schulen wird auch für diese Schulen zunächst eine Pilotierung an einigen ausgewählten Schulen erfolgen. Für die Realisierung und Einführung aller Ausbaustufen der Schulmanagementsoftware stehen zentral finanzierte Mittel in Höhe von rund 14 800 000 Euro aus dem IT- Globalfond zur Verfügung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann genau und zu welchen Kosten wurde die Schulverwaltungssoftware eingeführt? 2. Was ist der zentrale Zweck der Schulverwaltungssoftware? 3. Welche statistischen Auswertungen sind mit der Schulverwaltungssoftware möglich? 4. Warum ist eine statistische Auswertung der Erfüllung der Erstwünsche mit der Schulverwaltungssoftwäre möglich, nicht aber eine Auswertung der Zweit- und Drittwünsche? 5. Erlangt der Senat Kenntnisse über die Erfüllung der Zweit- und Drittwünsche ? Wenn dieses mit der Schulverwaltungssoftware nicht möglich ist, wie erhält er dann diese Kenntnisse? Siehe Vorbemerkung. 6. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/16862 erläutert der Senat auch, dass „die Anzahl der Inklusionskinder pro Klasse von der für Bildung zuständigen Behörde im Rahmen der Schulplatzvergabe nicht gesondert erfasst“ wird. Wo wird die Anzahl der Inklusionskinder pro Klasse erfasst, erhält die Behörde für Schule und Berufsbildung Kenntnis davon und wenn ja, wie? Die für Bildung zuständige Behörde organisiert Schulplätze je Jahrgangsstufe. Die Aufteilung von Schülerinnen und Schülern auf Klassen erfolgt im Nachhinein dezentral durch die Schulleitung. Die Erfassung dieser Daten erfolgt im Rahmen der Schuljahresstatistik .