BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17218 21. Wahlperiode 21.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 15.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Unfallflucht(en) in Hamburg und entsprechende Ahndungen (V) Nach § 142 Absatz 1 StGB wird ein Unfallbeteiligter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er nicht zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat (Nummer 1) oder eine nach dem Umstand angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen (Nummer 2). Zuletzt berichtete der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 29. Mai 2018 (Drs. 21/13214) über derartige Unfallfluchten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich die gemeldeten Unfälle, bei denen einer der Beteiligten im Sinne des § 142 Absatz 1 StGB geflüchtet ist, in den Jahren 2018 und 2019 (Stichtag 30. April 2019) jeweils monatlich entwickelt? 2. In wie vielen dieser Fluchtfälle handelte es sich um Unfälle mit Personen - oder Sachschäden? 3. Wie hat sich die Aufklärungsquote in den Jahren 2018 und 2019 (Stichtag 30. April 2019) jeweils monatlich entwickelt? 4. Wie hoch waren die Aufklärungsquoten bei Personen- und Sachschäden in diesem Zeitraum? Die Verkehrsunfalldaten sind durch eine Abfrage in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) am 16. Mai 2019 ermittelt worden. Für das Jahr 2019 liegen Daten zu Verkehrsunfällen (VU) bis einschließlich 31. März vor; diese sind vorläufig . In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der polizeilich registrierten VU mit Flucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) und die bisherige Aufklärungsquote (AQ) dargestellt . In der polizeilichen Statistik gilt ein Verkehrsunfallfluchtdelikt als aufgeklärt, wenn der Fahrer ermittelt wurde. VU gemäß § 142 StGB gesamt AQ davon VU mit Personenschaden AQ davon VU nur mit Sachschaden AQ 2018 Januar 1 482 37,3% 54 48,1% 1 428 36,9% Februar 1 371 39,5% 58 55,2% 1 313 38,8% Drucksache 21/17218 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 VU gemäß § 142 StGB gesamt AQ davon VU mit Personenschaden AQ davon VU nur mit Sachschaden AQ März 1 567 38,0% 50 44,0% 1 517 37,8% April 1 625 39,4% 65 63,1% 1 560 38,4% Mai 1 595 38,0% 96 49,0% 1 499 37,3% Juni 1 620 40,9% 95 48,4% 1 525 40,4% Juli 1 421 40,9% 77 55,8% 1 344 40,0% August 1 549 39,5% 85 49,4% 1 464 38,9% September 1 624 40,7% 79 50,6% 1 545 40,2% Oktober 1 588 37,8% 89 41,6% 1 499 37,6% November 1 611 38,2% 84 45,2% 1 527 37,8% Dezember 1 588 37,8% 90 55,6% 1 498 36,8% 2019 Januar 1 428 36,2% 61 49,2% 1 367 35,6% Februar 1 366 33,7% 66 45,5% 1 300 33,2% März 1 524 33,1% 56 39,3% 1 468 32,8% 5. In wie vielen der aufklärten Fälle kam es in den Jahren 2018 und 2019 (Stichtag 30. April 2019) jeweils zu Verurteilungen und anderen Ahndungen (zum Beispiel Eintragungen im Fahreignungsregister) welchen Ausmaßes? Die zur Beantwortung erforderlichen Daten können nur anhand der jährlich erstellten Strafverfolgungsstatistik ermittelt werden; für das laufende Jahr liegen noch keine Daten vor. Eine händische Auswertung der mehr als tausend Akten ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Abgeurteilte aufgrund Unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) 2018 Abgeurteilte 1 087 davon Verurteilte 854 Maßregeln (auch nach Einstellung) 0 Einstellung ohne Maßregeln 193 Freispruch 39 von Strafe abgesehen 0 Quelle: Statistikamt Nord, Strafverfolgungsstatistik 2018 6. Welche neuen Maßnahmen hat die zuständige Behörde zur Aufklärung und Prävention von Unfallfluchten ergriffen beziehungsweise in Planung ? Siehe Drs. 21/13214.