BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17225 21. Wahlperiode 21.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 15.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Zerreißt der Klimaplan Rot-Grün oder zerreißt Rot-Grün den Klimaplan? Ist die Fortschreibung des Klimaplans im Jahre 2019 noch möglich? Im Januar 2019 hat der Umweltausschuss der Handwerkskammer Hamburg zu einer Veranstaltung mit der Leiterin der Leitstelle Klimaschutz zu Ende Januar 2019 eingeladen. Anlass dieser Veranstaltung war unter anderem die Fortschreibung des Hamburger Klimaplans bis Mitte 2019. Eine Veranstaltungsankündigung , die man auch heute noch im Internet finden kann. Wenige Tage danach, nämlich am 5. Februar 2019, wurde das Papier „Grün in Führung gehen – Hamburg als klimaneutrale Stadt 2050“ durch die Senatoren Fegebank und Kerstan sowie den Bürgerschaftsabgeordneten Tjarks vorgestellt. Zeitgleich positionierte sich Bürgermeister Tschentscher vor dem Übersee-Club in der Bucerius Law School zum Thema Klimaschutz. Seitdem scheint Schweigen zu herrschen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die im Klimaplan (Drs. 21/2521) aufgeführten Maßnahmen sind inhaltlich sowie hinsichtlich der Akteure und Zielgruppen sehr vielfältig und haben unterschiedliche Umsetzungszeiträume in Hinblick auf die klimapolitischen Ziele für die Jahre 2020, 2030 und 2050, siehe dazu Drs. 21/2521. Über die Umsetzung wird im Zuge der Fortschreibung des Klimaplans berichtet. Eine entsprechende Drucksache ist in Erarbeitung . Gesetzliche Vorgaben diesbezüglich existieren nicht Im Übrigen siehe dazu auch Drs. 21/16533. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Bis wann ist mit einer Fortschreibung des Klimaplans zu rechnen? Bis wann muss eine Fortschreibung verbindlich erfolgen? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche internen und externen Institutionen sind an der Fortschreibung des Klimaplans beteiligt worden? 3. Welche internen und externen Institutionen sollen noch an der Fortschreibung des Klimaplans beteiligt werden? 4. Welche Behörde ist für die Fortschreibung des Klimaplans verantwortlich ? 5. Handelt die zuständige Behörde hierbei alleinig für den Senat oder sind weitere Behörden ebenfalls mit der Fortschreibung des Klimaplans betraut? Welche weiteren Behörden sind dies? Drucksache 21/17225 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 An der Fortschreibung des Klimaplans werden die Senatskanzlei, die Fachbehörden und Bezirksämter, öffentliche Unternehmen, die Handels- und die Handwerkskammer, diverse Verbände und Vereine sowie weitere Stakeholder beteiligt. Die Federführung der Fortschreibung des Klimaplans liegt bei der Behörde für Umwelt und Energie. 6. Gibt es bereits einen Entwurf der Fortschreibung 2019 des Klimaplans? 7. Wann ist mit einer abschließenden Abstimmung im Senat zu rechnen? Siehe Vorbemerkung. 8. Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Klimaplans 2015 zur Umsetzung vorgesehen und in welchem Umfang sind die einzelnen Maßnahmen bis jetzt umgesetzt worden? 9. Wann ist mit einer vollständigen Umsetzung der Maßnahmen im Klimaplan 2015 zu rechnen? 10. Welche Maßnahmen sind aus Sicht des Senats vollumfänglich erfolgreich umgesetzt worden, welche sind nicht erfolgreich gewesen und welche wurden aus welchen Gründen nicht begonnen? 11. Was waren jeweils die klimapolitischen Zielsetzungen, die mit den jeweiligen Maßnahmen verbunden waren? Siehe Vorbemerkung. 12. Welches sind aus Sicht des Senats die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung der Stadt an den Klimawandel? 13. Welche der unter 12. genannten Punkte wurden daher auch im Jahre 2015 bereits zum Gegenstand des Klimaplans gemacht? Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels erfordert langfristig angelegtes Handeln , mit dem rechtzeitig Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die die Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen des Klimawandels schützen und die lebenswichtigen Infrastrukturen wie den Küstenschutz, die Abwasserentsorgung, die Verkehrsinfrastruktur und viele weitere sichern, Hinzu kommen Aufgaben zur Bewältigung der Starkregenereignisse und Binnenhochwässer und Maßnahmen gegen die Überhitzung der Stadt in sommerlichen Hitzeperioden. Die erforderliche Langfriststrategie ist im Hamburger Klimaplan verankert. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen sind in Drs. 21/2521 dargestellt und werden auf Basis neuer Erkenntnisse stetig weiterentwickelt. 14. Welche der unter 12. genannten Punkte sind bisher nicht Gegenstand des Klimaplans, werden aber Bestandteile der Fortschreibung des Klimaplans sein? Die Fortschreibung des Klimaplans beinhaltet eine Weiterentwicklung der Langfriststrategie auf Basis neuer Kenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels und Erfahrungen aus bisherigen und laufenden Anpassungsprojekten. 15. In welchem Umfang und an welchen konkreten Stellen hält der Senat Verbote im Rahmen der Hamburger Klimapolitik für sinnvoll und zielführend ? 16. Wann wurden aus welchen Gründen Verbote im Rahmen der Hamburger Klimapolitik vom Senat a) initiiert und b) in Hamburg umgesetzt? 17. An welchen Stellen lehnt der Senat Verbote im Rahmen der Hamburger Klimapolitik ab? Gesetzliche Regelungen oder andere Regulierungen gehören ebenso wie finanzielle Förderungen, Öffentlichkeitsarbeit, Kooperationsvereinbarungen und andere zum Instrumentarium für die Erreichung politischer Ziele. Welcher Mix von Instrumenten für Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17225 3 die Erreichung der Klimaziele eingesetzt wird, ist Ergebnis inhaltlich fachlicher Überlegungen sowie der politischen Debatte. Eine Aktualisierung des Instrumentenmixes wird mit der Fortschreibung des Klimaplans und mit Blick auf die Hamburger Klimaziele für 2030 und 2050 erfolgen. Derzeit gilt das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) vom 25. Juni 1997 in Verbindung mit der Hamburgischen Klimaschutzverordnung (HmbKliSchVO) vom 11. Dezember 2007. Ziel beider Regelungen sind Energieeinsparungen bei Gebäuden aus Gründen des Klimaschutzes. 18. Im Rahmen einer Veranstaltung hat der Bürgermeister der Industrie ein „Bündnis für die Industrie der Zukunft“ angeboten. Welche konkreten Ausgestaltungen haben sich aus diesem Angebot bisher ergeben? Wann ist mit dessen Umsetzung zu rechnen? Am 29. April 2019 wurde das Bündnis für die Industrie der Zukunft zwischen dem Senat und dem Industrieverband Hamburg beschlossen (https://www.hamburg.de/ pressearchiv-fhh/12555662/2019-04-29-pr-buendnis-industrie/). Folgende drei Handlungsfelder werden bis Ende 2019 im Rahmen von Arbeitsgruppen bearbeitet: Gute Rahmenbedingungen für die Industrie in Hamburg, der Abbau von Investitionshemmnissen sowie die Stärkung der Zusammenarbeit von Industrie und Forschung. 19. Welche Investitionshemmnisse sieht der Senat im Zusammenhang von Industrie und Klimaschutz? 20. Welche praktischen Maßnahmen sieht der Senat zur Überwindung von Investitionshemmnissen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz? 21. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher zur Überwindung von Investitionshemmnissen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz unternommen ? Mögliche Hemmnisse für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen sind vielschichtig. Derzeit bietet vor allem die Struktur der Energiepreise zu wenig Anreize für den Sektor übergreifenden Einsatz Erneuerbarer Energien. Der Senat bietet Förderprogramme an, deren Angebote darauf abgestimmt sind, die Hemmnisse zu überwinden. Seit 2001 fördert der Hamburger Senat mit dem Programm „Unternehmen für Ressourcenschutz“ und seit 2016 zusätzlich mit dem Programm „Energiewende in Unternehmen“ (mit Mitteln aus dem EFRE-Fonds der EU) freiwillige Investitionsmaßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz in Hamburger Unternehmen. Mit qualifizierten Vor-Ort-Beratungen, mit geförderten Effizienz- und Technikchecks und mit finanziellen Zuschüssen können zusätzliche Maßnahmen initiiert und umgesetzt werden. Über programmbegleitende Netzwerke werden Kontakte zwischen den Unternehmen, zu Fachfirmen und zu Planern hergestellt, Erfahrungen ausgetauscht und technische Lösungen kommuniziert. Mögliche Investitionshemmnisse in Unternehmen sind zudem auch Gegenstand der gleich lautenden Arbeitsgruppe im Bündnis für die Industrie der Zukunft, siehe dazu auch Antwort zu 18. 22. Welche Projekte zum Klimaschutz hat der Senat im Jahre 2019 gemeinsam mit der Hamburger Industrie a) entworfen und b) in die Umsetzung überführt? Im Rahmen der Bundesinitiative Energieeffizienz haben am 5. April 2019 15 große Hamburger Unternehmen unter Schirmherrschaft des Präses der Behörde für Umwelt und Energie das IVH-Energieeffizienz-Netzwerk der Hamburger Industrie gegründet, siehe dazu auch: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12419276/2019-04-05- bue-effizienznetzwerk/. 23. Welche Änderungen des regulatorischen Rahmens sieht der Senat im Zusammenhang mit einer Minderung der Investitionshemmnisse im Zusammenhang mit dem Klimaschutz als notwendig an? Drucksache 21/17225 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Der Senat hält insbesondere in folgenden Bereichen eine Minderung von Investitionshemmnissen für notwendig: Erneuerbare Energien, hier sollten die Ausschreibungsvolumina deutlich erhöht werden. Kraft-Wärme-Kopplung: Hier ist eine Fortsetzung der Förderung bis 2030 notwendig . Sektorenkopplung: Hier ist eine Reform der staatlichen Preisbestandteile notwendig , um die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig in den Markt zu bringen. Landstrom: Hier ist eine Förderung durch den Bund und eine Absenkung der EEG Umlage notwendig. Gebäude: Hier ist zur Senkung des Wärmeverbrauchs eine Stärkung des Energieeffizienten Bauens und Sanierens notwendig. Mieterstrom: Hier sollten die Fördermöglichkeiten verbessert werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 15. bis 17. 24. Welche weiteren regulatorischen Änderungen wird der Senat im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutzplans anstreben beziehungsweise umsetzen? 25. Welche Verbote, Beschränkungen und Regulierungen hält der Senat im Zuge der Fortschreibung des Klimaplans für sinnvoll und welche lehnt er ab? Siehe Antwort zu 15. bis 17. 26. Welchen Verboten, Beschränkungen und Regulierungen hat der Senat seit Auflegung des Klimaplans 2015 zugestimmt und welche hat er abgelehnt ? 27. Welche Verbote, Beschränkungen und Regulierungen hat der Senat seit Auflegung des Klimaplans 2015 anderen Gremien zur Zustimmung vorgelegt ? Welchen wurde dabei durch welche Gremien zugestimmt und welche wurden abgelehnt? Der Senat geht davon aus, dass der Fragestellung Verbote, Beschränkungen und Regulierungen zugrunde liegen, die im Zusammenhang mit regulatorischen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Weiterentwicklung von Vorhaben und Maßnahmen aus dem Klimaplan und für Projekte der Energiewende seit Auflegung des Klimaplans 2015 stehen. In der Mehrzahl geben Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Energiewende und Klimaschutz vor. Seit Beschluss des Klimaplans hat sich der Bundesrat mit zahlreichen Gesetzen und Verordnungen aus dem Bereich Klimaschutz und Energie befasst. Auf die in der Anlage beigefügte Liste wird verwiesen. Die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit recherchierbaren Zustimmungen und Ablehnungen des Senats sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit in der Anlage aufgeführt. In Bezug auf eigene Bundesratsinitiativen zu regulatorischen Rahmenbedingungen aus dem Themenbereich Energiewende und Klimaschutz siehe Drs. 21/14048. 28. Wie hoch ist die jährliche CO2-Ersparnis in Hamburg in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 im Vergleich zu 2012 ausgefallen und welche Bilanzierungsmethode wurde dabei zugrunde gelegt? Hierüber wird der Senat im Zuge der Fortschreibung des Klimaplans berichten. Zur Methodik siehe Drs. 21/2521. 29. Wird der Senat das selbst gesteckte Ziel einer Einsparung von 2 Millionen Tonnen CO2 im Jahre 2020 im Vergleich zu 2012 nach bisherigen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17225 5 Schätzungen einhalten? Wie hoch wird im Jahre 2020 die Einsparung nach bisherigen Schätzungen sein? 30. Welches Ziel bezüglich der CO2-Einsparungen im Jahre 2020 gegenüber dem Jahr 2012 plant der Senat im Rahmen der Fortschreibung des Klimaplans? Der Senat hält an dem im Klimaplan 2015 für das Jahr 2020 gesetzten quantitativen Ziel einer Minderung von circa 2 Millionen Tonnen CO2-Emissionen fest. 31. In welchen Bereichen sollen dabei welche Einsparungen erbracht werden ? 32. Welche Einsparungen sieht der Senat im Rahmen der Fortschreibung des Klimaplans bis a) 2025, b) 2030, c) 2035, d) 2040, e) 2045, f) 2050? 33. Welche gesellschaftlichen Bereiche sollen dabei jeweils wie viel CO2 einsparen? 34. Welche CO2-Ersparnis erwartet der Senat durch eine zunehmende Vernetzung von Industrie und Gesellschaft? Siehe Antwort zu 1. 35. Im Rahmen der Digitalisierung werden enorme Energiemengen zum Unterhalt der Netze und Server notwendig sein. Wie wird der Senat zukünftig sicherstellen, dass es in diesem Rahmen nicht zu einer Verlagerung von „Energieverbrauch“ in Regionen der Welt kommt, die sich das Ziel der CO2-Einsparung nicht zum eigenen Ziel gemacht haben? Der Senat hat sich im Cluster Stadt als Vorbild im Hamburger Klimaplan (Drs. 21/2521) deutliche Ziele gesetzt, bei denen die öffentliche Verwaltung im Rahmen ihrer Tätigkeiten vorbildhaft zur Erreichung der Klimaschutzziele beiträgt. Eine Verlagerung von Energieverbräuchen im Zuge der Digitalisierung kann unter anderem über vertragliche Regelungen und Vereinbarungen mit dem IT-Dienstleister vermieden werden. Auf der 92. Umweltministerkonferenz wurde beschlossen, dass das Thema Green IT auf Bund-Länder-Ebene intensiv vorangetrieben werden sollte. Außerdem wird auf die internationalen CO2-Einsparungsziele des Pariser Klimakommens hingewiesen , welches von 197 Staaten unterschrieben wurde. 36. Welche einzelnen Prozessschritte hinsichtlich der Erarbeitung beziehungsweise Überarbeitung (im Sinne von Korrekturen und Nachbesserungen ) der behördeninternen und behördenbergreifenden Abstimmung sowie der abschließenden Entscheidung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stichtag 15. Mai 2019) noch erforderlich? 37. Besteht ein inhaltlicher Dissens zu Inhalten des jetzigen Arbeitsstandes des Klimaplans 2018 innerhalb der federführenden Behörde oder den übrigen involvierten Behörden? Wenn ja, zu welchen konkreten Inhalten gibt es nennenswerte Meinungsverschiedenheiten und von welchen Behörden werden diese entsprechend adressiert? Die abschließende Drucksachenabstimmung zur Fortschreibung des Klimaplans ist noch nicht erfolgt, siehe dazu auch Antwort zu 1. Im Übrigen sieht der Senat davon ab, sich zu Zwischenständen seiner senatsinternen Willensbildung zu äußern. Drucksache 21/17225 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17225 7 Drucksache 21/17225 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17225 9 Drucksache 21/17225 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 17225ska_Text 17225ska_Antwort_Anlage