BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17228 21. Wahlperiode 21.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 15.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie und wann geht es denn nun weiter mit der baulichen Sanierung des Instituts für Hygiene und Umwelt? (2) Seit Längerem ist der bauliche und technische Sanierungsbedarf beim Institut für Hygiene und Umwelt (HU) bekannt. Bereits im Finanzbericht 2013/ 2014 bezifferte der Senat den Sanierungsbedarf mit rund 15 Millionen Euro. In der Drs. 21/4497 wurde dann die Entscheidung, ob ein Neubau oder eine Sanierung erfolgt, für das Jahr 2017 angekündigt. Zuletzt hieß es dann in der Drs. 21/14283, dass sich der ursprünglich für Sommer 2018 erwartete Abschluss der Planungsphase 0 verzögert und die entsprechenden Abstimmungen spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein sollen. In der Drs. 21/16416 hat der Senat dann eine „zeitnah zu treffende Richtungsentscheidung “ angekündigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Auf Basis des abgeschlossenen Vorprojekts zur Planung von Sanierung oder Neubau des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU) war das Institut im Juni 2017 beauftragt worden, eine detaillierte Nutzerbedarfsanalyse in Form eines Funktions-, Raum- und Ausstattungsprogramms zu erstellen. Deren Ergebnisse wurden durch das HU der für die Aufsicht zuständigen Behörde, der Finanzbehörde sowie der Senatskanzlei vorgelegt (siehe Drs. 21/16416). Im Ergebnis wurde von den beteiligten Behörden auf Basis wirtschaftlicher wie funktioneller Erwägungen zwischenzeitlich beschlossen, die Neubauvariante mit Priorität weiterzuverfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie sind im Einzelnen der genaue Planungsstand und der weitere Zeitplan für die Umsetzung der baulichen Sanierungs- beziehungsweise Neubaumaßnahmen für das HU? Welche baulichen Maßnahmen sind im Einzelnen geplant? Die Planung einer Neubauvariante wird in Abstimmung mit der damit beauftragten Sprinkenhof GmbH derzeit vorbereitet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Mit welchem Ergebnis wurde die Planungsphase 0 abgeschlossen? Den Abschluss der Planungsphase bildet eine Nutzerbedarfsplanung des HU (siehe Drs. 21/16416). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Sind die Abstimmungen mit dem Laborplaner inzwischen abgeschlossen ? Wenn nein, warum nicht und wann wird damit gerechnet? Drucksache 21/17228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Liegt ein fertiges Raum-, Funktions- und Ausstattungsprogramm für das HU vor? Wenn nein, warum nicht und wann wird damit gerechnet? 5. Was waren im Einzelnen die Ergebnisse der in Drs. 21/16416 angeführten Nutzerbedarfsanalyse? Zu welchem Ergebnis kam die Nutzerbedarfsanalyse jeweils in Bezug auf die Sanierung des Bestandsgebäudes bei Optimierung der Flächennutzung sowie der alternativen Berechnung eines Neubaus? Welche Alternative ist aus welchen Gründen wirtschaftlicher ? Die abgeschlossene Nutzerbedarfsplanung beschreibt die Anforderungen des HU für den Betrieb eines modernen Laborgebäudes (Flächenansätze, Standortanforderungen , Gebäudezuschnitt, Raumanforderungen, Funktionsbezüge, Bauweise, Betriebsund Gebäudetechnik sowie Ausstattung, siehe Drs. 21/16416). Die Machbarkeitsstudie hat die verschiedenen Bauvarianten gegenübergestellt. Im Ergebnis stellt die Neubauvariante verglichen mit den Resultaten von Verhandlungen mit dem Vermieter über eine Sanierung sowie eine Markterkundung zur Anmietung von Bestandsimmobilien nach dem derzeitigen Erkenntnisstand die wirtschaftlichste Variante dar und kann die technischen Anforderungen an ein modernes Laborgebäude am besten realisieren . 6. Ist inzwischen die in Drs. 21/16416 angekündigte zeitnahe Richtungsentscheidung getroffen worden? Wenn ja, welche Richtungsentscheidung wurde wann und unter Beteiligung welcher Stellen getroffen? Wenn nein, wann soll die Entscheidung zwischen welchen Alternativen fallen und was versteht der Senat in diesem Fall unter „zeitnah“? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Welche Kostenschätzungen und -prognosen liegen im Einzelnen mit welchem Ergebnis für die vorgesehen baulichen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen vor? 8. Welche Planungen und Überlegungen gibt es im Einzelnen zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen? Die Planungen sehen für das HU ein Vermieter-Mieter-Modell gemäß Drs. 20/14486 vor. Erste Kostenschätzungen werden auf dieser Basis in den nächsten Monaten schrittweise erarbeitet. Sie sind – ebenso wie etwaige Finanzierungsüberlegungen – insbesondere abhängig von der noch zu treffenden Entscheidung über mögliche Grundstücke für ein Neubauvorhaben.