BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1723 21. Wahlperiode 06.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 28.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Auch Jugendvollzug in Hahnöfersand vor dem Aus? Die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand umfasst neben der geschlossenen Teilanstalt für Frauen den Jugendvollzug mit knapp 220 Haftplätzen mit den Bereichen Untersuchungshaft sowie offener und geschlossener Vollzug einschließlich einer sozialtherapeutischen Abteilung sowie die Jugendarrestanstalt mit 20 Arrestplätzen. Nunmehr ist aus Schleswig-Holstein zu hören, dass mit Hochdruck an einem Vertragswerk zur Übernahme der Hamburger jugendlichen Strafgefangenen gearbeitet wird. Bislang war nur bekannt, dass die Teilanstalt für Frauen in die JVA Billwerder verlegt werden soll. Bedeutet dies nun das vollständige Aus für die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg hält Kapazitäten für nahezu alle Vollzugsarten vor, was zu einer in Relation zur Landesgröße großen Anzahl teilweiser kleiner Vollzugseinrichtungen führt. Hinzu kommt, dass im Baubestand in den nächsten Jahren ein nicht unerheblicher Sanierungsbedarf ansteht. Vor diesem Hintergrund ist eine Neuausrichtung des Justizvollzugs unter Berücksichtigung der erforderlichen Haftplatzkapazitäten erforderlich, um die gesetzlichen Vollzugsaufgaben auch langfristig erfüllen zu können und die Arbeitsbedingungen für die Vollzugsbediensteten zu verbessern . Entsprechend sieht auch der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unter anderem eine Verdichtung des Justizvollzugs vor. Um dieses Ziel zu erreichen, werden derzeit verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. 1. Ist es richtig, dass die Justizbehörde mit Schleswig-Holstein Gespräche zur Übernahme der männlichen jugendlichen Straftäter aus Hamburg führt? Falls ja, seit wann und wie ist der aktuelle Sachstand? Zu den geprüften Möglichkeiten einer Verdichtung gehört auch ein Ausbau der bestehenden Kooperation auf dem Gebiet des Justizvollzugs mit Schleswig-Holstein. Am 5. Juni 2015 vereinbarten die Staatsrätin der zuständigen Hamburger Behörde und der Staatssekretär des zuständigen schleswig-holsteinischen Ministeriums, dass eine verstärkte Kooperation geprüft werden sollte. Das erste gemeinsame Gespräch auf Fachebene fand am 25. Juni 2015 in Kiel statt. Die gemeinsamen Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Sie beinhalten auch Kooperationsmöglichkeiten auf dem Gebiet des Jugendvollzugs. Drucksache 21/1723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Pläne bestehen hinsichtlich des offenen Jugendvollzuges, der Untersuchungshaft für männliche jugendliche Straftäter und der Jugendarrestanstalt ? 3. Ist es richtig, dass bereits Verträge ausgehandelt werden und falls ja, zu wann soll eine Verlagerung wohin erfolgen? 4. Welche Kosten sollen pro jugendlichem Straftäter, den SchleswigHolstein aus Hamburg aufnehmen würde, erstattet werden? Bitte für alle Bereiche angeben. Siehe Antwort zu 1. 5. Plant die Justizbehörde aktuell, die JVA Hahnöfersand komplett zu schließen oder gibt es Vorplanungen in diese Richtung? Falls ja, zu wann ist das nach derzeitigem Stand der Dinge vorgesehen? Falls nein, was ist dann nach derzeitigem Stand der Dinge in Bezug auf die JVA Hahnöfersand geplant? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie ist die aktuelle Belegung im Jugendvollzug der JVA Hahnöfersand? Bitte für alle Bereiche angeben. Vollzugsart Belegung / Stichtag 28.09.2015 Untersuchungsgefangene 56 Jugendstrafgefangene geschlossener Vollzug 43 Jugendstrafgefangene offener Vollzug 9 7. Welche Planungen bestehen im Hinblick auf die Nachnutzung der jetzigen Fläche der JVA Hahnöfersand? Inwiefern stehen dort Gebäude unter Denkmalschutz? Entfällt.