BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17238 21. Wahlperiode 24.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 17.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Schulentwicklungsplan – Was ist für die Albert-Schweitzer-Schule und das Albert-Schweitzer-Gymnasium geplant? Im Referentenentwurf des Schulentwicklungsplans heißt es auf Seite 63 zur Stadtteilschule Albert-Schweitzer-Schule „Baumaßnahmen in Planung“. Auf der Fläche neben der Schule an der Stübeheide befindet sich der Bauwagenplatz „Borribles“. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7253 heißt es dazu: „Der Mietvertrag wurde vom Mieter am 8. November 2016 und vom Vermieter am 25. November 2016 unterschrieben . Der Vertrag endet zum 31. Oktober 2021. Sechs Monate vor Vertragsende kann er vom Mieter um weitere fünf Jahre einseitig verlängert werden. Danach läuft der Vertrag unbefristet mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist .“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Handelt es sich bei der Albert-Schweitzer-Stadtteilschule um die Schule besonderer pädagogischer Prägung? Die Schule gliedert sich in zwei Schulbereiche auf. Der eine Schulbereich umfasst die Bezirksgrundschule, der für die Kinder des Bezirks mit den Klassen 1 bis 4 seit 2015 zur Zweizügigkeit ausgebaut wurde. Der andere Schulbereich umfasst eine zweizügige Schule mit besonderer pädagogischer Prägung, bei der Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur zehnten Klasse im Klassenverband zusammen lernen. Möglich sind dabei alle Abschlüsse. Siehe auch https://albert-schweitzer-schule.hamburg.de/. 2. Die Zügigkeit der Albert-Schweitzer-Stadtteilschule wurde mit zwei angegeben, die Zielzügigkeit ebenfalls. Handelt es sich hierbei um ein Versehen? Falls ja, wie ist die Zielzügigkeit? Falls nein, aus welchem Grund sind dann welche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erreichen der Zielzügigkeit erforderlich? Nein, es handelt sich um kein Versehen. Für die Errichtung einer Zweizügigkeit ist die Errichtung einer Sporthalle erforderlich. 3. Ist eine Ausweitung des Schulgeländes notwendig und geplant? Falls ja, soll diese auf der Fläche, auf der der Bauwagenplatz untergebracht ist, erfolgen? Eine Ausweitung ist notwendig und geplant. Die Schulerweiterungsfläche befindet sich nicht auf, sondern neben der Fläche des Bauwagenplatzes. Drucksache 21/17238 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Baumaßnahmen sind für das Albert-Schweitzer-Gymnasium am Struckholt in Planung? Am Albert-Schweitzer-Gymnasium ist der Zubau von Unterrichtsflächen sowie sonstigen schulischen Flächen, wie beispielsweise Ganztagsflächen, zur Versorgung der Sechszügigkeit geplant. Die Konkretisierung erfolgt im Laufe der weiteren Planungen. 5. Wann sollen die Baumaßnahmen an der Albert-Schweitzer-Stadtteilschule und dem Albert-Schweitzer-Gymnasium jeweils beginnen und wann sollen sie möglichst abgeschlossen sein? Der Baubeginn für die Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule ist für das Jahr 2021 vorgesehen, die Fertigstellung für das Jahr 2022. Der Baubeginn für die Erweiterungsbauten am Albert-Schweitzer-Gymnasium ist für das Jahr 2020 geplant, die Fertigstellung ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Aufgrund einer Bestellung zum Ausbau zur Sechszügigkeit findet aktuell eine Machbarkeitsuntersuchung statt, deren Ergebnis den geplanten Baubeginn beeinflussen könnte.