BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17241 21. Wahlperiode 24.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 17.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Monitoring sozialer Arbeitsmarkt in Hamburg (II) – Wie sieht es aktuell mit der Finanzierung geförderter Beschäftigung aus? Mit dem Teilhabechancengesetz (THCG) hat es einen großen Umbruch im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung gegeben. Dies stellt alle beteiligten Akteure vor große Herausforderungen. Bislang lässt sich aber in Hamburg und bundesweit leider nur ein deutlicher Abbau öffentlich geförderter Beschäftigung feststellen. Eine Frage der Finanzierung kann das eigentlich nicht sein, denn der Bund hat erhebliche Beträge zur Verfügung gestellt. Aber auch Landesmittel müssen genutzt werden, um möglichst viele Langzeiterwerbslose in Jobs zu bringen. Insofern ergeben sich auch Nachfragen zu den Drs. 21/16767 und 21/17126. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen unter anderem auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) wie folgt: I. Aktueller Sachstand 1. Wie ist es zu erklären, dass die in der Anlage 2 der Drs. 21/16767 genannte Anzahl von insgesamt 268 Plätzen sich nicht in der Statistik der BA zu § 16i SGB II (April 2019) widerspiegelt und auch nicht mit der in der Drs. 21/17126 genannten Anzahl von Arbeitsplätzen nach § 16i SGB II übereinstimmt? Die in Drs. 21/17126 und Drs. 21/16767 genannten Zahlen stellen die Planung von nach § 16i SGB II geförderten Arbeitsaufnahmen für das gesamte Jahr 2019 dar. Die Statistik der BA führt keine Planungen, sondern bereits realisierte Arbeitsaufnahmen auf. 2. Welche Veränderungen hinsichtlich der von der BASFI kofinanzierten Beschäftigungsprojekte mit stadtteilpolitischem Nutzen gibt es gegenüber der in Drs. 21/16767 in Anlage 2 übermittelten Tabelle (Stand: 16.05.2019)? Bitte auch darstellen, wann genau wo wie viele §-16i- Stellen bereits tatsächlich bestehen und wann und wo noch im Laufe des Jahres 2019 Stellen entstehen werden. Seit dem 16. Mai 2019 haben sich keine Änderungen ergeben. Im Übrigen siehe Antwort zu I. 1. 3. Wann haben die in der Anlage 2 genannten Projekte jeweils eine Finanzierungszusage der BASFI erhalten, für jeweils welchen Zeitraum und in welcher Höhe? Wann sind jeweils erstmals finanzielle Mittel geflossen? Welche Anschlussperspektive gibt es jeweils? Drucksache 21/17241 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Finanzierungszusage über insgesamt 0,8 Millionen Euro für die in der Anlage 2 zu Drs. 21/16767 aufgeführten 18 Beschäftigungsprojekte, die bis 31.12.2018 im Rahmen des Bundesprogramms Soziale Teilhabe durchgeführt wurden, erfolgte am 28. Februar 2019 und gilt für das Jahr 2019. Die Zusagen teilen sich dabei wie folgt auf die einzelnen Projekte auf: Nr. Träger Projekt Finanzierungszusage 1 einfal Spendabel Weidenallee 21 552,75 2 einfal Nachbarschaftshilfen ReeWie-Haus 21 583,79 3 Alraune Tierhaus 68 516,44 4 Alraune Naturerlebnispfad 53 712,64 5 KoALA Helpslüüd 52 574,11 6 KoALA Strandläufer 42 708,45 7 KoALA La Cantina 20 967,86 8 Mook Wat Arbeitsladen 19 921,50 9 Mook Wat Mook Wat - PC 26 695,20 10 Mook Wat Pottkieker 16 423,68 11 Mook Wat Möbelkeller 7 757,42 12 Passage Schreibservice (Kirchdorf Süd) 79 976,40 13 Sprungbrett Kleiderkammer Bergedorf 119 774,34 14 Sprungbrett Bürgerhaus Allermöhe und Mehrgenerationenhaus Lohbrügge 43 638,58 15 Nutzmüll Recyclingsammelstation Bahrenfeld 34 291,60 16 Nutzmüll Naturschutzhelfer Altona 23 872,82 17 Nutzmüll Kindermuseum KL!CK 29 729,68 18 INVIA Upcyclingwerkstatt 128 632,00 Im Interesse einer möglichst schlanken und raschen Abwicklung werden den Trägern die zugesagten Mittel über die bestehende Servicestelle ZAQ zur Verfügung gestellt. Hierfür wird diese mit zusätzlichen Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Produktgruppe Arbeitsmarktpolitik ausgestattet, sobald die der Servicestelle bereits zur Verfügung gestellten Mittel ausgeschöpft sind. Dieses Verfahren wurde den Trägern der 18 Projekte am 19. März 2019 erläutert. Die hierfür erforderlichen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Trägern der 18 Beschäftigungsprojekte und der Servicestelle ZAQ werden nach Klärung der offenen Fragen in Kürze unterzeichnet . Gegenstand der Kooperationsvereinbarungen ist unter anderem eine zweimonatige Berichterstattung und das Verfahren zur Auszahlung der Mittel. In den Projekten Nummer 8 und Nummer 9 konnten unter Nutzung von Synergieeffekten neben den auf Grundlage von § 16 i SGB II beschäftigten Personen auch 15 Plätze für Tagwerker, die bis dato vom Bezirksamt Hamburg-Nord finanziert wurden, erhalten werden. Zu den übrigen in in Anlage 2 der Drs. 21/16767 benannten Projekten siehe folgende Übersicht mit Stand 22.05.2019: Nr. Träger Projekt Laufzeit Zuwendung (EUR) abgeforderte und ausgezahlte Mittel (EUR) 1 Alraune gGmbH Beschäftigungsprojekte Steilshoop 01.04.2018- 31.03.2019 358 921,61 344 391,68 2 Alraune gGmbH Beschäftigungsprojekte Steilshoop 01.04.2019- 31.12.2019 149 002,00 0,00 3 Passage gGmbH Rathauspassage 01.08.2018- 31.07.2019 94 938,16 58 910,00 4 Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH Gedenkstätte Neuengamme (Grünpflege) 01.01.2019- 31.12.2019 38 408,51 19 204,00 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17241 3 Die Verhandlungen zur Zuwendungshöhe bei Nummer 2 sind noch nicht abgeschlossen , sodass es hier noch zu einer Erhöhung kommen kann. In den Beschäftigungsprojekten Steilshoop (Nummern 1 und 2) werden sowohl Stellen für Tagwerker als auch für Beschäftigte nach § 16 e SGB II a.F. (FAV) sowie künftig Beschäftigte nach § 16 i SGB II gemeinsam finanziert. Im Übrigen, auch zur Frage der Anschlussperspektive, siehe Drs. 21/16767. 4. Wie viele Arbeitsplätze nach § 16i SGB II sind bislang (Stand: 16.05.2019) jenseits der Arbeitsplätze in Beschäftigungsprojekten mit stadtteilpolitischem Nutzen entstanden? Siehe Antworten zu I. 1. und 3. 5. Wie viele Abbrecher/-innen gibt es im Programm „Teilhabe am Arbeitsmarkt “ nach § 16i SGB II seit Beginn des Programms mit Stand 16.05.2019? Mit Datenstand Januar 2019 (aktuellster Datenstand der Statistik der BA) weist die Statistik in der Förderstatistik Maßnahmeart „TaAM“ (Teilhabe am Arbeitsmarkt) keine Abgänge aus. 6. Wie viele Sanktionen gegenüber wie vielen Personen wurden bislang jeweils wegen Pflichtverletzungen im Rahmen der Zuweisung der Arbeit und der Zuweisung zum Coaching verhängt? Bitte auch, falls möglich, die Art der Pflichtverletzungen benennen. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung wird durch die Statistik der BA nicht vorgenommen . Mit der Statistik des Statistik-Service Bundesagentur für Arbeit Sanktionen (Monatszahlen) kann für den Berichtsmonat Januar 2019 aus Tabelle 2.2 die Anzahl neu festgestellter Sanktionen nach Gründen ausgelesen werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201901/iiia7/sanktionen/ sanktionen-d-0-201901-xlsx.xlsx. Im Übrigen siehe Drs. 21/16237. 7. Wie viele nach § 16e SGB II n. F. geförderte Arbeitsverhältnisse sind bislang (Stand: 16.05.2019) bewilligt worden, bei wie vielen davon ist bereits die Arbeit aufgenommen worden? 8. Wie werden die Arbeitsverhältnisse nach § 16e SGB II n. F. in der Förderstatistik der BA ausgewiesen? Die nach § 16e SGB II n.F. geförderten Beschäftigungsverhältnisse können aus der Zeile 53, Tabellenblatt Zugang SGB II, Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarktpolitische Instrumente ausgelesen werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia5/amp-amp/ amp-02000-0-xlsx.xlsx. Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Die dort ausgewiesenen aktuellen Ergebnisse sind vorläufig, Nacherfassungen fließen in das Ergebnis für den jeweiligen Berichtsmonat ein. Die Ausweisung ist als Zugangs-, Abgangs- und Bestandsgröße vorgesehen. II. Nachfragen zu Drs. 21/17126 – Finanzierung und Kofinanzierung von Projekten 1. Wie viel Geld genau stellt die BASFI aus welchen Haushaltstiteln im Jahr 2019 jeweils welchen Projekten mit stadtteilpolitischem Nutzen zur Verfügung ? Bitte differenzieren nach Finanzierung von Tagwerk-Projekten und der Kofinanzierung von Projekten mit Beschäftigten nach § 16i SGB II und gegebenenfalls weiteren Projekten. Bitte kenntlich machen, bei Drucksache 21/17241 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 welchen Projekten Stellen nach § 16i SGB II und Tagwerk zusammen finanziert werden. 2. Mittel in welcher Höhe sind seitens der BASFI für Projekte nach Ziffer II. 1. insgesamt im Jahr 2019 eingeplant? 3. Inwieweit ist es möglich, dass im Jahr 2019 noch weitere über die in Ziffer II. 1. genannten Projekte finanziert werden können? Die angefragten Maßnahmen werden neben anderen Arbeitsmarktmaßnahmen über das Produkt 1-255.02.02 „Arbeitsmarktpolitische Programme“ bewirtschaftet. Im Rahmen des Programms Tagwerk wurden für 2019 folgende Zuwendungen bewilligt : Nr. Träger Projekt Laufzeit Zuwendung (EUR) 1 Passage gGmbH Tagwerk Laurens-Janssen-Haus 01.01.2019- 31.12.2019 183 104,78 2 Passage gGmbh Tagwerk St. Georg 01.01.2019- 31.12.2019 177 005,63 3 Kooperation Arbeiten , Lernen und Ausbildung e.V. Tagwerk La Cantina 01.01.2019- 31.12.2019 40 414,02 4 Kooperation Arbeiten , Lernen und Ausbildung e.V. Tagwerk Strandläufer 01.01.2019- 31.12.2019 93 028,15 5 Alraune gGmbH Tagwerk Subway 01.01.2019- 31.12.2019 164 312,93 Die Verhandlungen zur Zuwendungshöhe bei Nummern 3 und 4 sind noch nicht abgeschlossen, sodass es hier noch zu einer Erhöhung kommen kann. Auch im Rahmen des Hamburger ESF-Programms werden weitere Projekte mit stadtteilpolitischem Nutzen gefördert. Eine Übersicht aller Projekte ist hier abrufbar: https://www.esf-hamburg.de/projekte-von-a-z-neu/. Die jeweils zur Verfügung gestellten Mittel können in der Liste der Vorhaben eingesehen werden, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.esf-hamburg.de/informationen-zum-esf-in-hamburgdownloads /. Weitere Projekte sind für 2019 nicht geplant. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage I. 3. sowie Drs. 21/16767 und 21/17126. III. Bundesmittel für die Programme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II und § 16e SGB II n. F. (FAV) 1. Mittel in welcher Höhe sind im Jahr 2019 jeweils für die beiden Programme bislang (Stand 16.05.2019) eingesetzt worden? Für das Produkt „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II n.F.) wurden mit Stand vom 16.05.2019 Bundesmittel in Höhe von 8 679 Euro ausgegeben. Für das Produkt „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) wurden mit Stand 16.05.2019 Bundesmittel in Höhe von 599 628 Euro ausgegeben. 2. In welcher Höhe wurden Bundesmittel über den Passiv-Aktiv-Transfer aktiviert? Wofür können diese Mittel eingesetzt werden? Wofür werden diese Mittel eingesetzt? Bitte genau darlegen. Es wurden mit Stand 16.05.2019 Bundesmittel in Höhe von 215 543 Euro über den Passiv-Aktiv-Transfer ausgegeben. Diese Mittel können für die (Teil-)Finanzierung eines Lohnkostenzuschusses eingesetzt werden und werden auch ausschließlich dafür eingesetzt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17241 5 3. In welcher Höhe sind die Bundesmittel bislang (Stand: 16.05.2019) jeweils für Lohnkosten der Teilnehmenden, Coaching, Anleitung, Regiekosten oder Ähnliches eingesetzt worden? Hinsichtlich Höhe der Mittel für Lohnkostenzuschüsse siehe Antwort III. 1. Für die Anleitung und Regiekosten werden keine Mittel eingesetzt. Im Weiteren wurden Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert, in denen ein entsprechend ausgerichtetes Coaching (derzeit über AVGS) stattfand. Die Ausgaben hierfür sind nicht automatisiert auswertbar. 4. Wie stellen sich die Förderungen jeweils pro Person und Monat dar? Eine automatisierte Auswertungsmöglichkeit ist nicht vorhanden und wird auch nicht durch den Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit unterstützt. 5. In welcher Höhe sind in Hamburg für das Jahr 2019 Bundesmittel jeweils für die Förderung dieser beiden Programme eingeplant? Für das Produkt „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II n.F.) sind für das Haushaltsjahr 2019 Bundesmittel in Höhe von 1 528 125 Euro eingeplant. Für das Produkt „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sind für das Haushaltsjahr 2019 Bundesmittel in Höhe von 4 235 000 Euro eingeplant.