BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17242 21. Wahlperiode 24.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath und Dennis Gladiator (CDU) vom 17.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Senat das Thema freiwillige Rückkehr von ausreisewilligen beziehungsweise -pflichtigen Ausländern vernachlässigt? In seinem aktuellen Jahresbericht (Drs. 21/16180) kritisiert der Rechnungshof , dass sich die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) die Aufgaben zur freiwilligen Rückkehr teilen, bei Federführung BASFI. Diese habe aufgrund personeller Engpässe das Thema zeitweise an die BIS abtreten müssen oder es wurde gar nicht bedient. Drs. 21/17098 erwähnt nun, dass die Kooperationsvereinbarung aktuell evaluiert wird. Mit Ergebnissen wird noch im ersten Halbjahr 2019 gerechnet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Gegenwärtig wird die zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) geschlossene Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2017 evaluiert. In diesem Rahmen werden auch die ministeriellen Zuständigkeiten überprüft. Von der Arbeitsgemeinschaft (AG) freiwillige Rückkehr wurde letztes Jahr ein gemeinsamer Evaluationsbogen entwickelt, der auch die vom Rechnungshof thematisierten Punkte umfasst. Die Rückmeldungen zu dem Evaluationsbogen werden derzeit ausgewertet und der Evaluationsbericht erstellt. Die endgültige Erörterung und Bewertung der Ergebnisse stehen noch aus. Insofern ergibt sich gegenüber Drs. 21/17098 keine Änderung des Sachstandes. Die nicht staatliche Beratung von an der freiwilligen Rückkehr interessierten Personen , die im Auftrag der BASFI durch die Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH (Flüchtlingszentrum Hamburg) durchgeführt wird, war von den personellen Engpässen nicht betroffen. Eine Vertretung der BASFI durch die BIS in diesem Zusammenhang hat es nicht gegeben. Die BIS hat Hamburg in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Integriertes Rückkehrmanagement sowie in Arbeitsgruppen des Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr in Berlin in eigener Zuständigkeit für Rückführungsangelegenheiten vertreten . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele infolge eines nicht positiv beschiedenen Asylbescheids für eine freiwillige Ausreise infrage kommende Personen leben aktuell in Hamburg ? Im Ausländerzentralregister sind für Hamburg aktuell (Stand: 31. März 2019) 8 064 ausreisepflichtige Personen erfasst, davon 5 816 im Besitz einer Duldung. Die Beratung zur freiwilligen Rückkehr richtet sich vorrangig an diesen Personenkreis. Der bestehenden Ausreisepflicht muss jedoch kein ablehnender Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorausgegangen sein. Nicht alle Personen, Drucksache 21/17242 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bei denen ein Asylantrag negativ beschieden wurde, sind zudem ausreisepflichtig, falls zwischenzeitlich eine Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen erteilt werden konnte. Bei ausreisepflichtigen Personen wiederum kommt aufgrund zielstaatsspezifischer Besonderheiten nicht in jedem Fall eine (geförderte) freiwillige Rückkehr in Betracht. Die genannten Zahlen sind daher nur eingeschränkt geeignet, die für eine freiwillige Rückkehr infrage kommenden Personen zu beziffern. 2. Welche Behörde ist aktuell mit wie viel VZÄ mit jeweils welchen Aufgaben zur freiwilligen Rückkehr betraut und welche Änderungen sind hier bezüglich Zuständigkeit und VZÄ im Jahr 2019 geplant? Im Ankunftszentrum sind derzeit fünf VZÄ und eine Leitungskraft mit der staatlichen Rückkehrberatung betraut. Das Team wird um vier weitere VZÄ verstärkt, die Stellen befinden sich in der Ausschreibung. In der BASFI ist eine VZÄ für die Wahrnehmung der ministeriellen Aufgaben zuständig. Änderungen sind nicht geplant. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/11375 sowie Vorbemerkung. 3. Der Rechnungshof erwähnt Personalengpässe bei der BASFI. Welcher Art waren diese über welchen Zeitraum und welche konkreten Aufgaben waren inwiefern betroffen? 4. Wann hat die BIS jeweils in welchen Gremien auf Bundesebene die BASFI vertreten müssen? 5. Wann wurde die aufgrund der Engpässe zeitweise ausgesetzte Weiterentwicklung der ministeriellen Aufgaben wieder fortgeführt und wie ist der aktuelle Stand beziehungsweise welche Ergebnisse gibt es? 6. Wie bewertet der Senat den Vorschlag des Rechnungshofs, die Verantwortlichkeit für das Thema vollständig an die BIS zu übergeben, da diese fachlich eher zuständig sei und zu wann erfolgt inwiefern die Umsetzung ? Sollte keine Umsetzung der Empfehlung geplant sein, warum nicht? Personelle Engpässe im ministeriellen Bereich bestanden krankheitsbedingt von Februar bis Mai 2018. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Erwähnt wird auch die „Arbeitsgemeinschaft Freiwillige Rückkehr“ der Behörden und privater Träger, die ihre Arbeit im Grunde eingestellt habe. a) Wer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft? b) Wann traf sich diese jeweils in den Jahren 2017, 2018 und 2019? c) Wird das geplante gemeinsame Beratungskonzept aktuell noch erstellt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was sollen die Kernpunkte sein und zu wann erfolgt die Fertigstellung? Mitglieder der AG freiwillige Rückkehr sind die BASFI, die BIS und das Flüchtlingszentrum Hamburg. Die Treffen fanden in folgenden Monaten statt: 2017 2018 2019 September (Erstmalig) Januar März Oktober Februar April November (2x) Oktober November Im Jahr 2019 wird es weitere Treffen der AG freiwillige Rückkehr im Abstand von zwei bis drei Monaten geben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.