BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17248 21. Wahlperiode 28.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 20.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Gruppenfreistellung in der Containerschifffahrt, hier Nachfragen zur Drs. 21/17110 Die Antwort des Senats bezüglich der Gruppenfreistellung der Reedereien durch die EU-Kommission (Drs. 21/17110) stellt lediglich die Stellungnahme der Hamburg Port Authority dar, die gegenüber der EU-Kommission abgegeben worden ist. Angesichts der besonderen Bedeutung dieser Entscheidung für Hamburg fehlt aber die explizit erfragte Stellungnahme des Senats, die er ebenso in den Aufsichtsräten der HHLA und von Hapag-Lloyd als auch bei der EU- Kommission in Brüssel und gegenüber der Bundesregierung vertritt. Interessant ist ebenso unklar geblieben, inwieweit sich der Senat die Entwicklung einer eigenständigen Regulierungsorganisation analog zur FMC in den USA angeschaut hat und welche Schlussfolgerungen er gegebenenfalls daraus zieht. Die FMC hat sich als fähig erwiesen, das Größenwachstum der Schiffe zu begrenzen und höhere ökologische Standards zu erreichen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat, teils erneut: Bei der hier angeführten Gruppenfreistellung handelt es sich um eine Regelung des europäischen Kartellrechts. Entscheidungen über etwaige Verlängerungen oder Änderungen werden auf europäischer Ebene getroffen. Die in dieser Angelegenheit zuständige Wettbewerbsbehörde in Deutschland ist nach § 50 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) das Bundeskartellamt. Eine formelle Beteiligung der Länder ist nicht vorgesehen. Die von der Europäischen Kommission initiierte Konsultation richtet sich vor allem an Unternehmen und Hafenbetreiber und ist unverbindlich . Es ist Aufgabe der europäischen Kommission, mögliche unterschiedliche Interessen wie zum Beispiel der Reeder und Hafenbetreiber zusammenzuführen und eine Entscheidung zu treffen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Senat mit dieser Thematik nicht befasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/17110. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Hat sich der Senat – abgesehen von der Bearbeitung der Drs. 21/17110 – mit der Thematik befasst? a. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? b. Wenn nein, warum nicht? 2. Die Freie und Hansestadt Hamburg hält über die HGV eine Beteiligung an der Reederei Hapag-Lloyd. Hat der Senat, eine der zuständigen Drucksache 21/17248 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fachbehörden oder die HPA mit Vertretern von Hapag-Lloyd die Thematik erörtert und/oder gegebenenfalls eine gemeinsame Positionsbestimmung vorgenommen? a. Wenn ja, welche? b. Wenn nein, warum nicht? 3. Haben der Senat, eine der zuständigen Fachbehörden und/oder die HPA gegenüber der Bundesregierung oder einem Bundesministerium die Thematik erörtert und/oder eine Hamburger (Senats-)Position mitgeteilt? a. Wenn ja, wann und in welcher Form? b. Wenn nein, warum nicht? c. Beabsichtigt der Senat, dies im Hinblick auf eine mögliche Einflussnahme auf den europäischen Entscheidungsprozess durch die Bundesregierung noch zu tun? Wenn nein, warum nicht? 4. Hat der Senat, eine der zuständigen Fachbehörden und/oder die HPA im Vorfeld und in Vorbereitung der am 24./25. Mai 2019 stattfindenden Nationalen Maritimen Konferenz die Thematik mit dem Bundeswirtschaftsund /oder Bundesverkehrsministerium erörtert? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b. Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie schätzt der Senat die Arbeit der amerikanischen FMC-Behörde bezüglich der Marktmacht der Reedereien ein? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.