BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17253 21. Wahlperiode 28.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 20.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie weiter mit der Berufseinstiegsbegleitung? Die Berufseinstiegsbegleitung wurde 2012 im Sozialgesetzbuch III in § 49 als Regelinstrument aufgenommen. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Schüler/-innen, die Schwierigkeiten haben, einen Schulabschluss zu erreichen oder den Übergang in eine Berufsausbildung ohne Unterstützung nicht bewältigen können. Die Berufseinstiegsbegleitung wird bisher maximal mit 50 Prozent aus Bundesmitteln der Agentur für Arbeit finanziert. Den Rest stellt der Europäische Sozialfond (ESF) zur Verfügung. Die Kofinanzierung läuft allerdings zum Schuljahresende 2018/2019 aus und soll durch eine Finanzierung durch die Länder ersetzt werden. Bislang haben aber nur wenige Bundesländer eine Weiterführung der Förderung durch einen Übergangsbeschluss ermöglicht. Aus einer Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (BT.-Drs. 19/9072) geht hervor, dass nach dem aktuellen Stand der Bundesregierung allein die Länder Bayern und Sachsen konkret planen. Für Hamburg und Nordrhein- Westfalen gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort an, dass die Gespräche „bereits fortgeschritten“ seien und „konkrete Vorstellungen zur Umsetzung vorhanden“ seien (siehe Antwort auf Frage 1. der BT.-Drs. 19/9072). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Beruflichen Orientierung zur Stärkung der direkten Übergänge der Schulabgängerinnen und Schulabgänger nach der Jahrgangsstufe 10 in Ausbildung ist Ziel der für Bildung zuständigen Behörde. Der Einsatz der Berufseinstiegsbegleitungen an den Stadtteilschulen wurde in den vergangenen drei Jahren in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) und beauftragten Bildungsträgern strukturell so verankert, dass Schülerinnen und Schüler durch die Begleitung parallel zur allgemeinbildenden Schule deutlich profitieren konnten beziehungsweise können. Damit wurde das jeweilige schulische Berufsund Studienorientierungskonzept für diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern sinnvoll ergänzt. Die für Bildung zuständige Behörde prüft zurzeit, welcher Gestaltungsrahmen sich durch die durch den Bund in Aussicht gestellten Flexibilisierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Reduzierung der Laufzeit von maximal 48 auf maximal 36 Monate oder die Beendigung beim Übergang in andere Begleitmaßnahmen, ergibt, wie sich diese in die Landeskonzeption „Übergang Schule/Beruf“ integrieren lassen und wie die Kofinanzierung übernommen werden kann. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen . Im Übrigen siehe Drs. 21/16988. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/17253 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 I Bilanz der bisherigen Erfahrung mit der Berufseinstiegsbegleitung und aktuelle Datenlage 1. In der Antwort auf die Frage 14 der BT.-Drs. 19/9072 werden 35 beteiligte Schulen genannt. Welche Schulen sind das? Bitte Schulen tabellarisch auflisten nach Bezirk, Schulart, Sozialindex und Zeitpunkt des Beginns der Teilnahme am Programm. Bezirk Sozialindex Schulen, die am Programm Berufsein-stiegsbegleitung teilnehmen Hamburg-Mitte 2 Brüder-Grimm-Schule 1 Nelson-Mandela-Schule 1 Stadtteilschule Am Hafen 3 Stadtteilschule Finkenwerder 2 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 2 Stadtteilschule Horn 1 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 1 Stadtteilschule Öjendorf 2 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 1 Stadtteilschule Wilhelmsburg keine Zuordnung Wichern-Schule Altona 1 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 2 Kurt-Tucholsky-Schule 3 Stadtteilschule Bahrenfeld 2 Stadtteilschule Lurup Eimsbüttel 3 Ida Ehre Schule 2 Stadtteilschule Eidelstedt 3 Stadtteilschule Stellingen Hamburg-Nord 2 Stadtteilschule Alter Teichweg 2 Stadtteilschule Barmbek 2 Stadtteilschule Helmuth Hübener Wandsbek 3 Erich Kästner Schule 4 Gyula Trebitsch Schule 2 Max-Schmeling-Stadtteilschule 2 Otto-Hahn-Schule keine Zuordnung ReBBZ Zitzewitzstr. 2 Stadtteilschule Altrahlstedt 3 Stadtteilschule Bramfeld 3 Stadtteilschule Oldenfelde Bergedorf 2 Gretel-Bergmann-Schule 3 Stadtteilschule Lohbrügge 2 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg Harburg 3 Lessing-Stadtteilschule 1 Schule Maretstraße 2 Stadtteilschule Ehestorfer Weg Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde Die beteiligten Schulen sind seit 2012 nach und nach in die Maßnahme eingestiegen. Die genauen Zeitpunkte des Eintritts in die Maßnahme werden nicht zentral von der für Bildung zuständigen Behörde erfasst. 2. In der Antwort auf die Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE werden in der Tabelle in Antwort auf Frage 14. 35 Stadtteilschulen genannt. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/16988 werden senatsseitig aber 34 Stadtteilschulen und ein ReBBZ genannt. Was ist richtig? Es nehmen insgesamt 35 Schulen an der Maßnahme Berufseinstiegsbegleitung teil: 33 staatliche Stadtteilschulen, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17253 3 ein Regionales Bildungs- und Beratungszentrum, an dem können Schülerinnen und Schüler wie in einer Stadtteilschule den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und den mittleren allgemeinbildenden Schulabschluss (MSA) nach der Jahrgangsstufe 9 beziehungsweise 10 erreichen und die Wichern-Schule als Norddeutschlands größte Schule in freier Trägerschaft, die mit ihrer Stadtteilschule an dem Programm Berufseinstiegsbegleitung teilnimmt. Die Bundestagsanfrage unterscheidet nur zwischen Schulen und Förderschulen. 3. Die in der Bundestagsanfrage genannten Zahlen unterscheiden sich von denen, die der Senat in Antwort 3. der Anfrage Drs. 21/16988 gibt. Was sind die Gründe dafür? Welche Zahlen sind richtig? Wie sind die jeweiligen Zahlen zu interpretieren? In der Antwort der Bundesregierung auf die Bundestagsanfrage BT.-Drs. 19/9679 wurden die geplanten Zahlen laut Träger-Ausschreibung genannt, in Drs. 21/16988 die tatsächlich bewilligten Plätze. Da frei werdende Plätze nachbesetzt werden können, gibt es immer eine Differenz zwischen der geplanten Platzzahl und tatsächlich teilnehmenden Personen. 4. Welche Erfahrung hat die Fachbehörde beziehungsweise der Hamburger Senat bisher mit dem Instrument der Berufseinstiegsbegleitung gemacht? Bitte um detaillierte Darstellung der Einschätzung dieses Instrumentes. Die bisherigen Schwierigkeiten in der Umsetzung der Maßnahme, zum Beispiel die starre Laufzeit von 24 Monaten, eine mögliche Doppelförderung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern beim Übergang in AvDual, die eng eingegrenzte Zielgruppe oder auch die ungenügende Verzahnung mit der Assistierten Ausbildung werden möglicherweise durch die flexibleren Rahmenvorgaben verhindert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 5. Gibt es eine Auswertung der bisher gemachten Arbeit des Trägers? Wenn ja, bitte als Anlage beifügen. Wenn nein, warum nicht? Berufseinstiegsbegleitung ist eine mehrjährige Förderung mit einer schulischen Phase und einer langen nach-schulischen Phase. Die Förderung der Kohorten ab 2016 ist noch nicht abgeschlossen und laufen noch mindestens bis zum 31. Juli 2020. Abschließende Evaluationsergebnisse liegen aus diesem Grund bei Agentur noch nicht vor. 6. Was sagen die beteiligten Stadtteilschulen zu den Ergebnissen der bisherigen Arbeit? Bitte Gründe detailliert darstellen nach beteiligten Schulen . Aus Sicht der Schulen leistet die Berufseinstiegsbegleitung einen Beitrag bei der Unterstützung benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Vonseiten der Koordination der Agentur wurde die Zusammenarbeit an den von ihr befragten Schulen als zielführend und positiv beschrieben. Der aktuell beauftragte Träger gewährleistet personelle Konstanz und bietet den Schulen verlässlich feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. 7. Welches Teilnehmer-/-innenprofil gibt es in Hamburg bis jetzt für die Berufseinstiegsbegleitung? Soll an diesem Profil etwas geändert werden ? Wenn ja, was soll geändert werden und mit welcher Begründung? Das Profil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird im Fachkonzept Berufseinstiegsbegleitung der Bundesagentur für Arbeit auf der Rechtsgrundlage des Dritten Sozialgesetzbuches (§ 49 SGB III) beschrieben: Die Förderung richtet sich an Jugendliche, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erreichen und/oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu Drucksache 21/17253 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 bewältigen. Dabei sind nur Schülerinnen und Schüler einzubeziehen, die einen Förder -, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss anstreben. Unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten der Berufseinstiegsbegleitung (Inhalt und Dauer) muss grundsätzlich zu erwarten sein, dass die individuellen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung geschaffen werden können. Dieses Profil ist für alle an der Maßnahme teilnehmenden Länder verbindlich. 8. Wie hoch ist die Vermittlungsquote der beteiligten Schulen in Ausbildung ? Bitte im Einzelnen darstellen. 9. Wie ist der Verbleib der teilnehmenden Schüler/-innen Stand Januar 2019? Bitte tabellarisch darstellen nach den Kategorien: Ausbildung schulisch/betrieblich, Berufsqualifizierung, Produktionsschulen, Berufsvorbereitung /Ausbildungsvorbereitung und sonstiger Verbleib unter Angabe der absoluten Zahl und dem prozentualen Anteil der Teilnehmer /-innen. Daten zur Kohorte, die am 1. September 2015 begonnen und am 31. Juli 2019 endet, sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Eine schulgenaue Auswertung wird durch die Agentur nicht vorgenommen. Die Verbleibenskategorien werden bundesweit einheitlich erfasst und damit Verbleibe in lokale Programme wie zum Beispiel Berufsqualifizierung (BQ) nicht gesondert erfasst, sondern unter der Kategorie „schulische Berufsausbildung“ gefasst. Plätze Teilnehme - rinnen und Teilnehmer gesamt Ausbildung Schulisch/ betrieblich inkl. BQ und geförderter Ausbildung Schulische Berufsvorbereitung inkl. Produktionsschule und AvDual Berufsvorbereitung nach BBbiG (Berufsbildungs - gesetz) Sonstiger Verbleib, z.B. weiterführende Schule, FSJ, Arbeitsaufnahme 464 589 227 38, 5% 123 21 % 19 3 % 220 37,5 % Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 10. Was wären aus Sicht der Fachbehörde beziehungsweise des Senates die Folgen einer Beendigung des Projektes? 11. Gibt es andere Vorstellungen des Senates beziehungsweise der Fachbehörde , die Förderung der betroffenen Schüler/-innen weiterzuführen (zum Beispiel durch den Ausbau der Schulsozialarbeit)? Die für Bildung zuständige Behörde arbeitet im Fachkräftenetzwerk vertrauensvoll mit den Partnern der beruflichen Bildung an einer kontinuierlichen Verbesserung der Fachkräftesituation in Hamburg zusammen. In den Gremien des Fachkräftenetzwerks, in die auch die Jugendberufsagentur (JBA) eingebunden ist, stimmen sich die Hamburger Fachbehörden und Bezirke, die Agentur, das Jobcenter team.arbeit.hamburg, die Handels- und die Handwerkskammer, der Unternehmensverband Nord und der Deutsche Gewerkschaftsbund eng über die Berufsvorbereitung von Jugendlichen sowie die Möglichkeiten ab, noch mehr junge Menschen für eine Ausbildung zu motivieren und sie auf diesem Weg zu begleiten. Mit der Gründung der Jugendberufsagentur wurde in Hamburg ein umfassendes Übergangsmanagement angestrebt. Im Zuge dessen werden alljährlich die Verbleibe der Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Klasse 10 der allgemeinbildenden Schulen erfasst, um gezielt dort Unterstützung anbieten zu können, wo sie benötigt wird. Durch den Aufbau einer Förderung über alle Rechtskreise hinweg (mit Beruflicher Orientierung, Unterstützung der betrieblichen Ausbildung, Ausbildungsvorbereitung, Berufsqualifizierung und geförderter Ausbildung) gelingt es insgesamt, Förderlücken in den Regelsystemen zu schließen Somit gelingt immer mehr Hamburger Schulabgängerinnen und Schulabgängern nach Jahrgangsstufe 10 oder im Anschluss an die Ausbildungsvorbereitung AvDual und AvM-Dual der Einstieg ins Berufsleben (siehe Drs. 21/17212). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17253 5 II Übergang in neue Finanzierung 12. Gemäß Auskunft der Bundesregierung auf die Anfrage der Bundestags- LINKEN (BT.-Drs.19/9072) erscheint es so, als wolle der Hamburger Senat beziehungsweise die Fachbehörde das Förderinstrument Berufseinstiegbegleitung fortsetzen. Ist dieser Eindruck richtig? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer positiven Entscheidung zu rechnen? Wenn nein, was ist die Haltung der Fachbehörde beziehungsweise des Senates und was sind die Gründe, die Berufseinstiegsbegleitung an den 35 Schulen nicht fortzusetzen? Siehe Vorbemerkung. 13. Wie viele Mittel von den im Hamburger Haushalt für die Berufseinstiegsbegleitung vorgesehenen müssen aus Landesmitteln aufgebracht werden , um die Kofinanzierung zu sichern? Bisher waren für die Maßnahme Berufseinstiegsbegleitung keine Mittel im Hamburger Haushalt eingestellt, da die Kofinanzierung aus ESF-Mitteln des Bundes erfolgte und somit die Finanzierung zu 100 Prozent vom Bund erbracht wurde. Zukünftig ist eine 50-Prozent-Kofinanzierung aus Landesmitteln vorgesehen. Die konkreten Mittel sind abhängig von einem Ausschreibungsverfahren, das die Bundesagentur für Arbeit durchführen wird. Die Höhe der aufzubringenden Landesmittel hängt unter anderem von der Anzahl der Plätze, die zukünftig in Anspruch genommen werden sollen, ab. Bei einer angenommenen Kohortengröße von 630 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und drei aufeinander folgenden Kohorten liegt diese für die Jahre 2020 bis 2024 bei circa 4,4 Millionen Euro. 14. Sind vermeintlich fehlende Haushaltsmittel der Grund für den Hamburger Senat, die bisherige Förderung einzustellen? Falls ja, wie verträgt sich das mit der Maxime des Senates, jeder/m Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu garantieren und hier für jede/n die bestmögliche Förderung zu garantieren? 15. Geht der Senat beziehungsweise die Fachbehörde von einem nahtlosen Übergang der Förderung aus? Wenn nein, wie groß ist die entstehende Förderlücke und welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht des Senates? Siehe Vorbemerkung. 16. Was spricht aus Sicht der Fachbehörde dafür, die Arbeit mit dem bisherigen Träger fortzusetzen? Was spricht dagegen? Die Fortsetzung von Berufseinstiegsbegleitung in Hamburg erfordert eine Neuausschreibung der Maßnahme, an der sich alle potentiellen Träger beteiligen können. Die Maßnahme Berufseinstiegsbegleitung wird im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens unter Federführung der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Voraussetzung für das Verfahren ist eine Kofinanzierungszusage der Freien und Hansestadt Hamburg. 17. Was wären die Folgen eines nicht nahtlosen Übergangs? Bitte Folgen für den Träger und die betroffenen Jugendlichen getrennt darlegen. 18. Wird es ein neues Ausschreibungsverfahren für die Trägerschaft geben? Wenn ja, in welchen Zeiträumen plant der Hamburger Senat beziehungsweise die Fachbehörde dieses? Siehe Antworten zu 10. und 11. sowie zu 16. 19. Wird es nach den Planungen des Senates beziehungsweise der Fachbehörde eine Förderlücke geben? Was sind die Folgen einer solchen Lücke aus Sicht des Senates? Drucksache 21/17253 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Siehe Vorbemerkung. 20. Wenn der Senat beziehungsweise die Fachbehörde die Berufseinstiegsbegleitung fortführen möchte, welche konkreten Vorstellungen zur Fortführung sind vorhanden? Wenn es keine konkreten Vorstellungen gibt, wie erklärt sich der Senat die Aussage der Bundesregierung in Antwort auf Frage 1. der BT.-Drs. 19/9072? Bund und Länder haben sich im Rahmen des Bildungsgipfels darauf verständigt, den Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss und der ausbildungsfähigen jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss zu halbieren und Ausbildungsabbrüche möglichst zu verhindern (vergleiche https://www.bildungsketten.de/ die-initiative). Um dieses Ziel zu erreichen, werden alle Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ gebündelt. Bundesregierung, Hamburger Fachbehörden und die Agentur haben die Vereinbarung zur Initiative Bildungsketten im September 2015 abgeschlossen und eine Abstimmung ihrer Förderinstrumente und Maßnahmen beim Übergang Schule – Beruf vereinbart. Diese werden kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im Dezember 2010 die Servicestelle Bildungsketten beim Bundesinstitut für Berufsbildung eingerichtet. Die Servicestelle hat den Auftrag, eine Begleitstruktur für die Akteurinnen und Akteure der Initiative Bildungsketten zu konzipieren und umzusetzen; hier Bund-Länder-BA Begleitgruppe. Für die Praxis konzipiert die Servicestelle Veranstaltungsformate, um den fachlichen Erfahrungsaustausch aller Akteurinnen und Akteure zu fördern und die Qualität der Umsetzung von Förderinstrumenten zu sichern. Sie sorgt für den Informationsfluss zwischen der institutionellen Ebene und der Praxis. Und sie moderiert und koordiniert den gesamten Prozess. Die Erkenntnisse aus der Praxis werden in die Bund-Länder-BA-Begleitgruppe rückgekoppelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.