BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17254 21. Wahlperiode 28.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 20.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Weltkulturerbe Speicherstadt – Was macht die HHLA? Ein großer Teil der Speicherstadt ist im Besitz der HHLA. Diese erwirtschaftet mit den Immobilen jedes Jahr stattliche Gewinne. Daher erstaunt es, dass bereits beim äußeren Erscheinungsbild der Gebäude, die sich im Besitz der HHLA befinden, Mängel festzustellen sind. Einige Gebäudekomplexe sind mittlerweile seit Monaten mit Planen abgehängt, ohne dass bauliche Aktivitäten festzustellen sind. Ebenso ist es bei einigen Gebäuden zu Steinschlag gekommen. Fatal wäre es, wenn das Weltkulturerbe Speicherstadt durch einen Sanierungsstau in Gefahr gebracht würde. Gebäudemängel sind ein ernsthaftes Problem für das Weltkulturerbe. Ich frage den Senat: Der Welterbebereich Speicherstadt erstreckt sich vom Kehrwieder Steg im Westen bis zum Teerhof im Osten. Mit Ausnahme der Gebäude Poggenmühle 2/Teerhof 1, dem Zollmuseum, den Zollgebäuden 2,3 und 4 und dem Gebäude Brooktorkai 1 befinden sich alle übrigen Gebäude des Welterbes Speicherstadt im wirtschaftlichen Eigentum der S-Sparte1 der HHLA Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA), die sich im alleinigen Aktienbesitz der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögensund Beteiligungsmanagement mbH befindet. Der bauliche Zustand der Speicherstadt wurde im Zuge des Aufnahmeverfahrens in die Welterbeliste durch ICOMOS 2015 bewertet. Dabei wurde keine Vernachlässigung festgestellt; im globalen Vergleich der Welterbestätten wurde ein guter Erhaltungszustand attestiert. Sichtungen, Prüfungen und Instandhaltungen werden in der Speicherstadt durch die zuständigen Behörden kontinuierlich durchgeführt. Die im Eigentum der HHLA stehenden Gebäude im Denkmalensemble Speicherstadt werden seit dem Jahr 2000 saniert und grundinstand gesetzt. Die Gesamtflächen der Speicherstadt betragen rund 300 000 m2. Davon wurden bislang rund 200 000 m2 saniert und grundinstand gesetzt. In den kommenden Jahren werden die noch ausstehenden Speicher und Gebäude saniert. Die Gebäudesanierungen wie die Herstellung der Außenanlagen folgen einem mit der Behörde für Kultur und Medien/Denkmalschutzamt und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmten Entwicklungskonzept . Die zur Sanierung anstehenden restlichen Gebäude mit einer Fläche von circa 100 000 m2 sind in der aktuellen Mittelfristplanung der HHLA enthalten, womit das Ziel 1 Bestehend aus Speicherstadtgebäuden und der Beteiligung an der Fischmarkt Hamburg- Altona GmbH. Drucksache 21/17254 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 einer vollständigen Grundsanierung aller Gebäude in der Speicherstadt sichergestellt ist. Diese Gebäude weisen entsprechend ihrer Standdauer witterungsbedingte Schäden im Oberflächen- und Gründungsbereich sowie gebrauchsbedingte Schäden im Innenbereich auf. Für die Kaimauern unter den Gebäuden der Speicherstadt wurde im vergangenen Jahr in einem behördenübergreifenden Projekt unter Leitung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen ein Sanierungskonzept beschlossen. Die Realisierung erfolgt durch die Projektmanagementgesellschaft ReGe Hamburg im Zeitraum von 2019 bis voraussichtlich 2025. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat den gegenwärtigen Allgemeinzustand der historischen Gebäude in der Speicherstadt ein? 2. Existiert nach Einschätzung des Senats bei den als Weltkulturerbe Speicherstadt anerkannten Gebäuden ein Sanierungsstau? Wenn ja, in welchem Ausmaß und seit wann? 3. Wer ist für die Überprüfung und Bewertung des Zustandes der als Weltkulturerbe Speicherstadt anerkannten Gebäude zuständig? 4. Wann, durch wen und mit welchem Ergebnis wurden die als Weltkulturerbe Speicherstadt anerkannten Gebäude zuletzt auf ihren baulichen Zustand beziehungsweise auf Mängel an der Gebäudesubstanz untersucht ? 5. Sofern Mängel an den als Weltkulturerbe Speicherstadt anerkannten Gebäuden bestehen, wer ist für die Beseitigung dieser Mängel zuständig ? 6. Welche Gebäude des Weltkulturerbes Speicherstadt befinden sich im Besitz der HHLA? 7. Welche Mängel an historischen Speicherstadtgebäuden im Besitz der HHLA sind dem Senat bekannt? (Bitte angeben: Gebäudeadresse sowie Art der Schäden beziehungsweise Mängel.) Siehe Vorbemerkung. 8. Wie ist die besondere Situation der Gebäude Brooktorkai 11 – 16 und Block E? Bei dem Gebäude Brooktorkai 11 – 16 handelt es sich um den Speicher Block V. Für diesen Block wird unter Einbindung entsprechender Fachplaner ein Sanierungskonzept erarbeitet. Der Speicher Block E ist in der Mittelfristplanung enthalten (siehe Vorbemerkung ). 9. Wie ist die Situation der Gebäude Brooktorkai 3 nach der erfolgten Sanierung im Jahre 2013? Bei dem Gebäude Brooktorkai 3 – 10 handelt es sich um den Speicher Block X. Im ersten Abschnitt 2013 wurden die Fassaden der Westseite Brooktorkai 7 – 10 saniert. Die Fassadensanierung der Ostseite Brooktorkai 3 – 6 ist in Planung.