BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17275 21. Wahlperiode 28.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 21.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Pflege unserer Kriegsgräberstätten im europäischen Ausland Zur Friedensarbeit werden in Europa Kriegsgräberstätten als Gedenkstätten und Mahnmale erhalten, um uns zu erinnern, was Krieg bedeuten kann. Heute leben wir seit über 70 Jahren in Frieden. Dafür haben sich Repräsentanten , Politiker und Interessenvertreter politisch und diplomatisch eingesetzt. Weitere Grundpfeiler sind der europäische Dialog, die Völkerverständigung, die Bildung und eine lebendige Erinnerungskultur. Als Beitrag zum Erinnern hat der Gesetzgeber eine Kann-Regelung eingeführt, um Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes zehn Tage Sonderurlaub zur Pflege von Kriegsgräberstätten zu gewähren. Besonders ehemalige Soldaten beziehungsweise Soldatinnen und heutige Reservisten verstehen den öffentlichen Dienst in einer Art Vorbildfunktion für die Pflege der Kriegsgräberstätten als Friedensarbeit in Europa. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Auf Bundesebene kann Soldatinnen und Soldaten für die freiwillige Teilnahme am Kriegsgräbereinsatz die Hälfte des erforderlichen Urlaubs – längstens bis zu zehn Arbeitstage – als Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge gewährt werden. Das für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Freien und Hansestadt Hamburg geltende Sonderurlaubsrecht enthält keinen entsprechenden besonderen Tatbestand. Die Gewährung von Sonderurlaub zur Pflege von Kriegsgräberstätten ist nur auf der Grundlage bestehender Auffangregelungen unter Berücksichtigung der allgemeinen Maßstäbe des hamburgischen Sonderurlaubsrechts möglich. Die Fälle werden allerdings nicht statistisch erfasst. Die Angaben zu allen Fragen beruhen daher auf einer anlässlich dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage bei allen Behörden und Ämtern (einschließlich der Landesbetriebe und Hochschulen) durchgeführten Abfrage. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Bedienstete des öffentlichen Dienstes in Hamburg haben in den letzten fünf Jahren für die Arbeit zum Frieden, insbesondere für Kriegsgräbereinsätze, Sonderurlaub beantragt und gewährt bekommen? Bitte jährlich nach Behörden differenziert darstellen. 2. Wie viele Tage Urlaub wurden durchschnittlich beantragt? 3. Wurde der Sonderurlaub antragsgemäß gewährt oder wurden weniger Tage bewilligt als beantragt? Wenn weniger Tage Sonderurlaub bewilligt wurden, mit welcher Begründung? Im Bezirksamt Harburg wurde in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils in einem Fall Sonderurlaub zur Pflege von Kriegsgräberstätten gewährt. Beantragt wurde der jeweils erforderliche Urlaub von zehn Arbeitstagen. In Anlehnung an die Bundesregelung (siehe Vorbemerkung) wurde die Hälfte des erforderlichen Urlaubs als Sonderur- Drucksache 21/17275 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 laub gewährt. In der Justizbehörde werden weder das Merkmal „Sonderurlaub“ noch der „Grund für den Sonderurlaub“ statistisch erfasst. Daher müssten über 4 500 Personalakten der Beschäftigten der Justiz händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen haben die Behörden und Ämter (einschließlich der Landesbetriebe und Hochschulen ) Fehlanzeige gemeldet.