BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17278 21. Wahlperiode 28.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 21.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Welche Auswirkungen haben die Sperrungen der Kattwykdurchfahrt für den Schiffsverkehr auf die Sicherheit im Harburger Hafen? Im Rahmen des Bauprojekts Neue Bahnbrücke Kattwyk sind zwischen Mai und Juni 2019 diverse Sperrungen der Kattwykdurchfahrt für den Schiffsverkehr erforderlich; voraussichtlich wird im Dezember für eine weitere Woche eine Komplett-Sperrung erforderlich sein. Dies teilte die HPA als Anliegerinformation mit. Ab dem 17. Juni 2019 wird das Feuerlöschboot der Feuerwehr in Harburg nicht mehr besetzt sein. Da nach Auskunft der HPA Sperrungen auch für den 17., 18. 19., 20. und gegebenenfalls 21. Juni 2019 vorgesehen sind, stellt sich die Frage, wie der Senat zu diesen Zeiten die Sicherheit im Harburger Hafen gewährleisten will. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sicherstellen , dass das Gebiet des Harburger Hafens während der Zeiten der Sperrungen der Kattwykdurchfahrt durch die Feuerwehr erreicht werden kann? a. Ist dabei gewährleistet, dass es zu keinen Zeitverzögerungen kommt, die eine Einhaltung der Schutzziele laut AGBF unmöglich machen? Die Löschboote sind nicht Bestandteil der Planungen zum AGBF-Schutzziel (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren). Sie dienen der erweiterten Unterstützung bei der Brandbekämpfung, Menschenrettung und Technischen Hilfeleistung. Das AGBF-Schutzziel wird durch die landgebundenen Fahrzeuge der Feuerwehr sichergestellt. Insofern haben die genannten Maßnahmen keinen Einfluss auf die Einhaltung des Schutzziels laut AGBF. Die erweiterte Unterstützung durch die Löschboote ist durch die vorhandenen Ressourcen der Feuerwehr weiterhin gewährleistet. Insbesondere für die zeitgerechte Menschenrettung auf dem Wasser stehen Kleinboote im Bereich Harburg zur Verfügung . Das, nach der Indienststellung der „Branddirektor Westphal“, zweite Löschboot kann die Häfen in Harburg in den oben genannten Sperrzeiten über den südlichen Reiherstieg und die Reiherstiegschleuse erreichen. b. Falls nein, wie beurteilt die zuständige Behörde dies im Hinblick auf die Sicherheit des Harburger Hafens? Entfällt. Drucksache 21/17278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wurde geprüft, das Feuerlöschboot im Harburger Hafen bis zum Abschluss der Sperrungen der Kattwykdurchfahrt über den 17. Juni 2019 hinaus in Betrieb zu halten? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, weshalb nicht? Eine Prüfung ist erfolgt. Aufgrund der in der Antwort zu 1. a. genannten verfügbaren Ressourcen ist es nicht erforderlich, ein weiteres Löschboot in Harburg im Dienst zu behalten.