BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17281 21. Wahlperiode 28.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Sören Schumacher (SPD) vom 21.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Personalentwicklung der Polizei seit 2011 Hamburg ist eine sich dynamisch entwickelnde Metropole. Wachsende Einwohnerzahlen , Veränderungen der großstadttypischen Kriminalität und die auch für Hamburg bestehende grundsätzliche Bedrohung durch islamistischen Terror sind Entwicklungen, an die die Sicherheitsbehörden kontinuierlich angepasst werden müssen, damit sie für diese Herausforderungen gewappnet sind. Aus diesem Grund wurden mit Eintritt in die Regierungsverantwortung im Jahr 2011 die von der Vorgängerregierung abgesenkten Einstellungszahlen bei der Polizei durch den SPD-Senat wieder deutlich erhöht. In der 21. Legislaturperiode wurde im Jahr 2016 daher neben der „Einstellungsoffensive 300+“ – also der Erhöhung der Stellenanzahl des Polizeivollzugs bis zum Jahr 2021 um 300 Stellen auf 8 000 – ein ganzes Maßnahmenbündel zur Personalverstärkung der Polizei aufgelegt, um so innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums insgesamt rund 500 Polizistinnen und Polizisten mehr als bisher für die eigentliche Polizeivollzugsarbeit einsetzen zu können. Um das übergeordnete Ziel, nämlich die Stärkung des Polizeivollzuges, möglichst schnell zu erreichen, wurde daher parallel zur Erhöhung der Einstellungszahlen bei den Polizeivollzugsbeamten auch die Einstellung von Angestellten im Polizeidienst – zum Beispiel zur Verstärkung der lokalen Präsenz und der Verkehrsordnungsmaßnahmen – intensiviert. Zudem wurde der Einsatz von Verwaltungsangestellten im Landeskriminalamt beziehungsweise in den vollzugsfernen Bereichen gesteigert und ein verbessertes Gesundheitsmanagement sowie die dauerhafte Ausweitung von Dienstzeitverlängerungen veranlasst. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Einstellungsoffensive verläuft weiterhin erfolgreich. So hat sich der Gesamtpersonalbestand der Polizei seit der Einstellungsoffensive maßgeblich erhöht. Seit 2016 konnte damit ein Gesamtpersonalzuwachs von circa 10 Prozent erreicht werden. Der Erfolg spiegelt sich weiterhin in den steigenden Einstellungszahlen wider. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich seit dem 1. Januar 2011 bis zum 1. Mai 2019 der Gesamtpersonalbestand der Polizei (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ) entwickelt? Diese Zahl bitte untergliedern in die Bereiche Vollzug, Verwaltung und Nachwuchskräfte. Die Zahlen des Gesamtpersonalbestandes der Polizei können der Tabelle entnommen werden. Durch die Einführung der Personalmanagement-Software KoPers zum 01.07.2018 kann systembedingt nicht mehr zwischen Vollzug und Verwaltung diffe- Drucksache 21/17281 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 renziert werden. Eine Differenzierung nach Nachwuchskräften ist grundsätzlich nicht möglich. Eine außerhalb der Personalmanagement-Software KoPers vorzunehmende Einzeldifferenzierung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Jahr Vollzug Verwaltung Personal gesamt* Beamte gesamt Arbeitnehmer** Beamte gesamt 2011 8 803 8 358 1 230 985 245 10 033 2012 8 855 8 426 1 193 959 234 10 048 2013 8 904 8 486 1 180 938 242 10 084 2014 8 906 8 490 1 144 904 240 10 050 2015 8 978 8 583 1 157 920 237 10 135 2016 9 022 8 677 1 150 910 240 10 172 2017 9 261 8 879 1 219 968 251 10 480 30.06.2018 9 337 8 955 1 278 1 025 253 10 615 01.07.2018 1 066 10 810 30.04.2019 1 081 11 013 * inklusive Angestellte im Polizeidienst (AiP) sowie Nachwuchskräfte ** ohne AiP 2. Wie haben sich die Einstellungszahlen und der Bestand an Nachwuchskräften für den Polizeivollzugsdienst seit 2001 bis zum 1. Mai 2019 entwickelt ? Die Entwicklung der Einstellungszahlen ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Jahr Anzahl Jahr Anzahl 2001 209 2011 231 2002 588 2012 261 2003 224 2013 252 2004 222 2014 275 2005 28 2015 331 2006 56 2016 355 2007 82 2017 504 2008 179 2018 580 2009 183 2019* 287 2010 202 * Stichtag 1. April 2019 Die Anzahl der an der Akademie der Polizei vorhandenen Nachwuchskräfte unterliegt aufgrund der jährlich mindestens vier Einstellungstermine (1. Februar, 1. April, 1. August, 1. Oktober) beziehungsweise Übergaben in den Vollzug ständigen Schwankungen . Des Weiteren siehe Drs. 21/11201 und 21/11872 zu den erfragten Daten zum Bestand an Nachwuchskräften für die Jahre 2004 bis 2018. Im Sinne der Fragestellung befanden sich zum Stichtag 22. Mai 2019 1 503 Nachwuchskräfte an der Akademie der Polizei. 3. Wie hat sich die Anzahl der Angestellten – aufgegliedert nach Angestellten im Polizeidienst beziehungsweise Angestellten im LKA und in der allgemeinen Verwaltung – seit 2011 bis zum 1. Mai 2019 entwickelt? Die Zahlen können der Tabelle entnommen werden; Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Jahr Landeskriminalamt allgemeine Verwaltung AIP Anzahl gesamt 2011 320 665 445 1 430 2012 317 642 429 1 388 2013 384 554 418 1 356 2014 400 504 416 1 320 2015 389 531 395 1 315 2016 381 529 345 1 255 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17281 3 Jahr Landeskriminalamt allgemeine Verwaltung AIP Anzahl gesamt 2017 414 554 382 1 350 30.06.2018 444 581 382 1 407 2018 1 066* 374 1 440 30.04.2019 1 081* 402 1 483 * Eine Differenzierung ist wie unter 1. aufgeführt nicht möglich. 4. Wie hoch ist die Anzahl der Stellen beziehungsweise Funktionen, deren Nachbesetzung seit 2011 anstatt mit Vollzugskräften mit Verwaltungsbeschäftigten oder anderen Berufsgruppen erfolgte? Daten im Sinne der Fragestellung werden erst seit dem Jahr 2016 gesondert erfasst und sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt. Jahr Nachbesetzung - nicht Vollzugskräfte 2016 7 2017 18 2018 33 2019* 9 * Stand Mai 2019 5. Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenbündel zur Vollzugsstärkung wurde auch beschlossen, dass jährlich circa 50 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten das Angebot unterbreitet wird, ihre Dienstzeit auf freiwilliger Basis zu verlängern. Laut Senatsauskunft wurden daraufhin bereits im Jahr 2016 29 Anträge auf Dienstzeitverlängerung gestellt, 23 dieser Anträge wurden genehmigt. Wie viele Anträge auf Dienstzeitverlängerung wurden in den Jahren 2017, 2018 und bis zum 1. Mai 2019 gestellt und wie viele Anträge wurden jeweils genehmigt? Und wie viele Dienstzeitverlängerer haben im Durchschnitt jeweils in den Jahren 2017, 2018 und von Januar bis April 2019 ihren Dienst in der Polizei Hamburg versehen? Die Zahlen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Anträge tatsächlich durchschnittlich durchgeführte Dienstzeitverlängerungen gesamt genehmigt offen abgelehnt 2017 60 55 0 5 38,4 2018 69 57 0 12 53,2 2019* 52 22 28 2 55,5 * Stand 1. Mai 2019 Von den 55 genehmigten Dienstzeitverlängerungen im Jahre 2017 sind 53 bei der Polizei wahrgenommen worden. Zwei Beamte haben ihre Verlängerung beim Einwohner -Zentralamt im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung durchgeführt.