BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17282 21. Wahlperiode 28.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 21.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Drohnenabwehr am Hamburger Flughafen Bereits mehrfach haben unbemannte Flugobjekte an Deutschlands Flughäfen für betriebliche Einschränkungen und, wie erst vergangene Woche in Frankfurt am Main, zur Einstellung des gesamten Flugverkehrs für über eine Stunde gesorgt. In diesem Fall war nach Berichten der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“1 ein Hubschrauber zum Einsatz gekommen, um die entsprechende Drohne ausfindig zu machen, obwohl bereits an zwölf im europäischen Ausland befindlichen Flughäfen neue geeignete technische Systeme zum Detektieren und gegebenenfalls zur Abwehr von Drohnen zum Einsatz kämen. Diese können den sehr zeit- und kostenaufwendigen Einsatz von Hubschraubern und ähnlich konventionellen Systemen effizienter ersetzen2 und sogar deutlich effektiver sein. Aufgrund des genannten Vorfalls hatten sich Bundespolizei, Landespolizei und der Flughafenbetreiber auf zusätzliche Maßnahmen und schnelle Reaktionszeiten verständigt. Auch in Hamburg wurden in der Vergangenheit Drohnen in unmittelbarer Nähe zum Flughafen und zu anderen Landeplätzen gesichtet, wie sich unter anderem aus der Drs. 21/12381 ergibt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) wie folgt: 1. Wie und mithilfe welcher Systeme werden am Hamburger Flughafen und den kleineren Landeplätzen Drohnen passiv und/oder aktiv erkannt? Werden automatische Früherkennungssysteme eingesetzt? Am Flughafen Hamburg werden Drohnen optisch erkannt. Verlässliche automatische Detektionssysteme, die das Flughafengelände und die umliegende 1,5 km breite No- Fly-Zone zuverlässig erfassen können, sind derzeit nicht marktverfügbar. 2. Werden neben Erkennungssystemen auch technische Abwehrsysteme vorgehalten und gegebenenfalls eingesetzt, wie sie bereits für Großveranstaltungen den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen? Wenn nein, warum nicht? Bei entsprechenden Veranstaltungen und Einzelfällen werden geeignete Systeme eingesetzt. Nähere Auskünfte sind aus taktischen Gründen nicht möglich. 1 „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 10.05.2019, Seite 22, „Desolate Drohnenabwehr an Flughäfen wird zum Politikum“. 2 https://www.dedrone.com/de/produkte/hardware/abwehr. Drucksache 21/17282 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezüglich der Maßnahmen zur Abwehr von Drohnen am Hamburger Flughafen befindet sich die Polizei Hamburg derzeit im Gespräch mit anderen Sicherheitsakteuren (Abteilung Öffentliche Sicherheit, Brand- und Bevölkerungsschutz der Behörde für Inneres und Sport, Bundespolizeidirektion Hannover, Deutsche Flugsicherung, Flughafen Hamburg GmbH und Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation). 3. Gibt es klare Zuständigkeitsregelungen für die beteiligten hoheitlichen und gegebenenfalls zivilen Akteure? Die Zuständigkeiten für Drohnendetektion und Drohnenabwehr sind getrennt zu betrachten. Die Abwehr von Drohnen in unmittelbarer Flughafennähe ist Gegenstand der allgemeinen Gefahrenabwehr. Hierfür bestehen eindeutige Zuständigkeiten und Befugnisse der Länderpolizeien nach Länderpolizeigesetzen und der Bundespolizei. Bei der Frage der Detektion von Drohnen ist darauf abzustellen, dass die beauftragte Flugsicherungsorganisation gemäß §§ 27c, 31b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs im kontrollierten Luftraum zuständig ist. Die zu überwachenden Teile des kontrollierten Luftraums sind dabei auch die hier maßgeblich betroffenen An- und Abflugsektoren in der Umgebung von Flughäfen. Die zuständige Flugsicherungsorganisation hat dafür Sorge zu tragen, dass sie die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs im kontrollierten Luftraum ordnungsgemäß erfüllen kann. a. Wie kooperieren die Behörden und weiteren Beteiligten miteinander ? Für Drohnensichtung am Flughafen Hamburg besteht eine zwischen der Deutschen Flugsicherung (DFS), der FHG und der Landespolizei abgestimmte Meldekette und Prozessbeschreibung. b. Wie werden Unstimmigkeiten in der Zuständigkeit verhindert oder geklärt? Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, FHG, DFS und der beteiligten Landes- und Bundespolizei ist in Hamburg gut und vertrauensvoll. Im Rahmen eines runden Tisches im Mai 2019 haben sich die oben genannten Beteiligten zuletzt zu offenen Fragen und der notwendigen Optimierungen am Flughafen Hamburg abgestimmt. c. Gibt es entsprechende Verfahrensregelungen, Abkommen oder gegebenenfalls Verträge? Siehe Antwort zu 3. a. 4. Sofern eine Drohne entdeckt wird: Gibt es einen Ablaufplan, um schnellstmöglich eine Beeinträchtigung des Flugverkehrs zu beseitigen oder direkt zu verhindern? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 3. a.