BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17283 21. Wahlperiode 28.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse, Dr. Kurt Duwe und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 21.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Leitung des Bezirksamts Nord (IX) Jenseits der Nachfragen zu Drs. 21/17061 ergeben sich weitere Fragen zum Umgang mit Frei- oder Sonderkartenkontingenten für das Rolling-Stones- Konzert am 09.09.2017 im Stadtpark der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Über die im Bezirksamt Hamburg-Nord vorhanden gewesenen Kartenkontingente hinaus waren nach Auskunft aller befragten Behörden, Ämter und öffentlicher Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg dort keine Kartenkontingente für das Rolling-Stones-Konzert vorhanden. Der Erwerb von Konzertkarten ist – solange keine konkreten Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten vorliegen – grundsätzlich eine Privatangelegenheit der jeweiligen Personen. Insoweit ist der Senat nicht berechtigt, von dem bezeichneten Personenkreis Auskünfte über private Tätigkeiten zu verlangen und es überwiegt grundsätzlich der Schutz der Privatsphäre. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwieweit verfügten jenseits des Bezirksamts Nord welche anderen Dienststellen oder welche öffentlichen Unternehmen der FHH über ein Kontingent an Frei- oder anderweitigen Sonderkarten für das Konzert? a. Wie groß war das jeweilige Kartenkontingent? b. Was war die jeweilige Basis für das jeweilige Kartenkontingent? Jeweils wann wurde eine entsprechende Vereinbarung durch jeweils wen abgeschlossen? c. Inwieweit wurden welche ehemaligen oder aktuellen Mitglieder von Senat und Staatsrätekollegium jeweils circa wann um die Genehmigung zur Annahme der entsprechenden Kartenkontingente gebeten ? d. An wen wurden die Karten jeweils circa wann vergeben beziehungsweise verkauft? Inwieweit handelte es sich dabei um jeweils welche ehemaligen oder aktuellen Mitglieder von Senat und Staatsrätekollegium , Amtsleitungen oder Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen? e. Wie viele dieser Karten wurden circa wann an Mitglieder der Bezirksversammlungen vergeben beziehungsweise verkauft? Keine beziehungsweise keiner. Im Übrigen: entfällt. Drucksache 21/17283 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Verfügte auch der Konzertveranstalter selber über ein Kontingent an Frei- oder anderweitigen Sonderkarten? a. Jeweils wie viele Frei- oder Sonderkarten wurden direkt seitens des Veranstalters circa wann an jeweils welche ehemaligen oder aktuellen Mitglieder von Senat und Staatsrätekollegium, Amtsleitungen oder Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen der FHH vergeben oder verkauft beziehungsweise jeweils wann wurden die entsprechenden Karten von jeweils wem aus dem genannten Personenkreis angenommen oder gekauft? Das erfragte Verhalten privater Unternehmen liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der Kontrolle der Bürgerschaft und wird daher vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/17061 und 21/17189. b. Inwieweit wurden welche ehemaligen oder aktuellen Mitglieder von Senat und Staatsrätekollegium jeweils circa wann um die Genehmigung zur Annahme der entsprechenden Karten gebeten? Keine beziehungsweise keiner. Bezüglich der ehemaligen Staatsrätin für Bezirke sieht der Senat im Hinblick auf das laufende gerichtliche Verfahren von einer Beantwortung ab. c. Wie viele Frei- oder Sonderkarten wurden direkt seitens des Veranstalters circa wann an Mitglieder der Bezirksversammlungen vergeben oder verkauft? Siehe Antwort zu 2. a. 3. Inwieweit verfügten auch sonstige Dritte über ein Kontingent an Freioder anderweitigen Sonderkarten für das Konzert? a. Jeweils wie viele Frei- oder Sonderkarten wurden hieraus circa wann an jeweils welche ehemaligen oder aktuellen Mitglieder von Senat und Staatsrätekollegium, Amtsleitungen oder Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen der FHH vergeben oder verkauft beziehungsweise jeweils wann wurden die entsprechenden Karten von jeweils wem aus dem genannten Personenkreis angenommen oder gekauft? Das erfragte Verhalten privater Dritter liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der Kontrolle der Bürgerschaft und wird daher vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a. b. Inwieweit wurden welche ehemaligen oder aktuellen Mitglieder von Senat und Staatsrätekollegium jeweils circa wann um die Genehmigung zur Annahme der entsprechenden Karten gebeten? Keine beziehungsweise keiner. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. b.