BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17303 21. Wahlperiode 28.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 22.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Wohngemeinschaften für LSBTI*-Geflüchtete – Abfrage für Mai 2019 Ende Dezember 2018 waren nach Auskunft des Senats 56 269 Flüchtlinge in Hamburg.1 Man darf annehmen, dass sich unter diesen vereinzelt auch Menschen befinden, die dem Spektrum LSBTI* angehören. Dieses umfasst Personen , die entweder lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intersexuell sind. Da es sich bei den genannten sexuellen Randgruppen jeweils um kleine Minderheiten handelt, werden diese vom Senat als „besonders schutzbedürftig “2 eingestuft. Obwohl Fälle von gewalttätigen Übergriffe gegen LSBTI*- Migranten nicht statistisch erfasst werden,3 hat der Senat im Rahmen neuer Schutzkonzepte 2016 erstmals spezielle Wohngemeinschaften ins Leben gerufen. Zu diesem Zweck wurden außerhalb der Erst- und Folgeunterbringungen Appartements angemietet, in denen die Betroffenen dann unter sich blieben. Dies ist jedoch insofern problematisch, als der Senat erklärt hat, keine Informationen darüber zu haben, wie hoch der Anteil der LSBTI* an der Gesamtzahl der Migranten ausfällt.4 Nichtsdestoweniger verfolgt der Senat das Ziel, sämtliche LSBTI*-Migranten komplett aus den Folgeunterkünften in sicheren Wohnraum zu vermitteln, um ein Zwangsouting zu verhindern.5 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, der Schutzbedürftigkeit aller von Gewalt betroffenen beziehungsweise bedrohten Personen Rechnung zu tragen (siehe Drs. 20/10994, 21/4174, 21/5581, 21/6163, 21/6891, 21/7485, 21/10281, 21/10457, 21/16278). Die besondere Schutzbedürftigkeit einzelner Personengruppen ergibt sich dabei aufgrund von Erfahrungen aus der Beratungspraxis, wissenschaftlichen Untersuchungen, internationalem Recht (wie zum Beispiel der Genfer Flüchtlingskonvention ; EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) sowie aufgrund diskriminierender Gesetzgebung in verschiedenen Herkunftsländern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) sowie der Lawaetzwohnen &leben gGmbh wie folgt: 1. Hat der Senat mittlerweile Kenntnis davon, wie groß der Anteil von LSB- TI* an der Gruppe der in Hamburg lebenden Migranten ausfällt? 1 Confer Drs. 21/15811. Seite 2. 2 Confer Drs. 21/7993. Seite 1. 3 Confer Drs 21/5581. Seite 3. 4 Confer ibidem. 5 Confer Drs. 21/7993. Seite 2. Drucksache 21/17303 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, wie viele Personen sind dem Senat gegenwärtig als LSBTI* bekannt? Bitte jeweils Alter und biologisches Geschlecht angeben. Falls nein, warum nicht? 2. Wie viele Wohnprojekte für LSBTI*-Migranten sind gegenwärtig in Hamburg vorhanden? Bitte jeweils Adresse, Typ der Immobilie (Häuser oder Wohnungen), Aufnahmekapazität sowie Belegung nennen. Die Platzkapazität und aktuelle Belegung (Stand 23. Mai 2019) stellt sich wie folgt dar: Wohnung Anzahl der Plätze Belegung 1 9 1 Platz frei 2 6 Voll belegt 3 6 1 Platz frei 4 6 2 Plätze frei 5 2 2 Plätze frei 6 6 1 Platz frei 7 4 Voll belegt 8 4 Voll belegt Gesamtzahl der Plätze 43 7 Plätze frei Quelle: f & w Im Übrigen siehe Vorbemerkung, Drs. 21/3649, Drs. 21/4569, Drs. 21/10457 und Drs. 21/16278. 3. In wie vielen Fällen wurden Immobilien angemietet beziehungsweise neu gebaut? Siehe Drs. 21/15678, Drs. 21/10457 und Drs. 21716278. 4. Wie viel Geld hat der Senat seit dem 1. Januar 2019 für die „besondere Schutzbedürftigkeit“ von LSBTI*-Migranten ausgegeben? Die zuständige Behörde bezieht diese Fragestellung auf gegebenenfalls anfallende Kosten der gesonderten Unterbringung. Siehe hierzu Drs. 21/15678, 21/14272. Das Vergabeverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Den Zuschlag hat die Lawaetzwohnen &leben gGmbH erhalten. Vom 01. Januar 2019 bis zum Stichtag 27. Mai 2019 wurden für das Gesamtprojekt Vivenda-Abrigo Leistungen in Höhe von 35 578,80 Euro in Rechnung gestellt. Für die Nachberatung von Personen, die im Jahr 2018 in dem Projekt Abrigo aufgenommen wurden, wurden bis zum 27. Mai 2019 zudem noch 2 050,05 Euro abgerechnet. 5. In wie vielen Fällen hat das Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. LSBTI*- Migranten 2019 in privaten Wohnraum vermittelt? In keinem Fall. Siehe Drs. 21/16278 und Drs. 21/10457. 6. In wie vielen Fällen hat f & w fördern und wohnen AöR bislang dabei mitgeholfen, LSBTI*-Migranten in privaten (sicheren) Wohnraum zu überführen? Die einzelnen Maßnahmen bitte im Sinne der in Frage 1. enthaltenen Spezifizierungen beantworten. Siehe Drs. 21/16278, Drs. 21/10457 und Drs. 21/4569. 7. In wie vielen Fällen hat das Projekt Abrigo der Lawaetz-Stiftung, die seit Ende 2016 für die „sichere“ Unterbringung von LSBTI*-Migranten zuständig ist, bis heute in entsprechender Weise gewirkt? Vom 01. Januar 2019 bis zum 23. Mai 2019 wurden sechs Personen über das Projekt in drei Wohnungen vermittelt. Im Übrigen siehe Drs. 21/16278. 8. Wie rechtfertigt der Senat die Notwendigkeit von gesonderten Wohnprojekten für LSBTI*-Migranten, deren Anzahl und Bedrohungslage er nach eignen Angaben gar nicht kennt? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/10457 sowie Drs. 21/16278. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17303 3 9. Was ist bis heute aus den angemieteten Appartements für LSBTI*- Migranten geworden, über die die Pressestelle des Senats am 4. August 2016 berichtete? 10. Ist gegenwärtig geplant, in Zukunft Wohnprojekte für LSBTI*-Migranten zu schaffen? Falls ja, welche und wie hoch belaufen sich die dafür anfallenden Kosten ? Falls nein, warum nicht? Siehe Antworten zu 1. und 2. sowie zu 3. Im Übrigen siehe Drs. 21/16278.