BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17305 21. Wahlperiode 28.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 22.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Heimreise statt Erholung – Öffentliche Toiletten in Hamburgs Parks und Grünanlagen sind Mangelware Hamburgs Parks und Grünanlagen bieten Platz zum Flanieren, Sporttreiben und Verweilen und sind für die Bewohner der dicht besiedelten Stadtteile oftmals kleine Oasen inmitten des städtischen Trubels. Parks und Gärten dienen laut § 1 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung. Die Erholung hört aber auf, sobald ein „stilles Örtchen“ benötigt wird, da sich in der unmittelbaren Umgebung keine öffentlichen Toiletten finden lassen. Die zwingende Folge ist „Wildurinieren“ oder der Antritt der Heimreise. Am 1. Januar 2017 übernahm die Stadtreinigung den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von rund 125 öffentlichen Toiletten in Hamburg. Diese scheinen aber überwiegend an ÖPNV-Haltestellen oder viel frequentierten Einkaufsstraßen platziert zu sein. So beispielsweise in Eppendorf, wo sich laut interaktiver Karte öffentliche Toiletten am Eppendorfer Marktplatz und an der Eppendorfer Landstraße (Höhe Marie-Jonas-Platz und Höhe Eppendorfer Baum) befinden.1 Im Haynspark oder im Eppendorfer Park sucht man Toilettenhäuser hingegen vergeblich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt: 1. Wie viele öffentliche Parks, Gärten und Grünflächen gibt es in Hamburg? Wie groß sind diese jeweils? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Öffentliche Grünflächen Bezirk Fläche in ha Anzahl der Grünanlagen Hamburg-Mitte 54,7 75 Altona 68,7 67 Eimsbüttel 22,9 48 Hamburg-Nord 49,0 71 Wandsbek 65,9 104 Bergedorf 37,0 36 Harburg 24,7 35 Gesamt 323,0 441 1 www.stadtreinigung.hamburg/privatkunden/toiletten/toilettensuche.html (letzter Zugriff: 22.05.2019). Drucksache 21/17305 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. In/auf wie vielen dieser Grünflächen befinden sich öffentliche Toiletten? a) Wenn öffentliche Toiletten vorhanden sind: wie viele, wo und in welchem öffentlichen Park, Garten oder Grünflächenbereich befinden sich diese genau? (Bitte getrennt nach Bezirken darstellen). Wer ist jeweils für die Reinigung zuständig? Sämtliche 172 öffentlichen Toiletten sind folgendem Link zu entnehmen: https://www.hamburg.de/oeffentliche-toiletten/. Für die Reinigung der auf die SRH übertragenen öffentlichen Toilettenanlagen ist die SRH zuständig, die dies zum Teil an externe Dienstleister vergeben hat. Bei den Kiosk-WC-Anlagen sind die Mieter für die Reinigung zuständig, im Übrigen der jeweilige Betreiber. b) Wenn keine öffentlichen Toiletten vorhanden sind: warum jeweils nicht? Für die Entscheidung über konkrete einzelne Standorte für öffentliche Toiletten ist eine Vielzahl von Parametern heranzuziehen, siehe dazu auch Drs. 21/5143. Generell werden öffentliche Toiletten nur an Standorten realisiert, an denen auch eine ausreichende Zahl von Nutzungen zu erwarten ist. Insbesondere bei Grün- und Erholungsanlagen sind zudem die Faktoren „Sicherheit vor Vandalismus“ und „Vermeidung von Angsträumen“ zu berücksichtigen, die für manche Standorte zu einem Ausschluss führen können. 3. Wann wurden die bestehenden Toilettenhäuser/Toiletten errichtet? Wie hoch waren jeweils die Kosten der Errichtung? Wie hoch sind jeweils die jährlichen Betriebskosten? In Grün- und Erholungsanlagen wurden unter der Bauherrschaft der SRH seit dem 01.01.2017 folgende WC-Anlagen errichtet: Standort Typ Errichtung Gesamterrichtungskosten in Euro Außenmühlendamm A Dezember 2016 286 813,43 Harburger Rathausplatz A April 2017 304 543,21 Antonipark A April 2018 276 995,22 Rissener Ufer N Juli 2018 225 001,66 A = Automatik-Toilette N = niedrigschwellige Toilette Die Höhe der jährlichen Betriebskosten beläuft sich pro WC-Anlage auf durchschnittlich 34 000 Euro für eine Automatiktoilette und 36 000 Euro für eine niedrigschwellige Toilettenanlage. Für die verschiedenartigen übrigen Bestandsanlagen, die bis zum 31.Dezember 2016, teilweise vor bis zu 60 Jahren errichtet wurden, sind weder Angaben zum Baujahr noch zu den Errichtungs- und Betriebskosten erfasst. So können öffentliche Toiletten Bestandteil von Gastronomiebetrieben, Sport- oder Bahnanlagen aber auch von Friedhöfen sein, sodass separate Kosten zu den Toiletten häufig nicht ermittelt werden können. Darüber hinaus können öffentliche Toiletten vermietet sein oder sich im Besitz privater Eigentümer befinden. Eine Durchsicht und Auswertung sämtlicher dazu infrage kommender Akten ist in der für die Bearbeitung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Inwiefern ist die zuständige Behörde der Auffassung, dass die Versorgung der öffentlichen Parks, Gärten und Grünflächen mit öffentlichen WC-Einrichtungen ausreichend ist? 5. Gibt es bereits konkrete Pläne der zuständigen Behörde, den öffentlichen Erholungsraum mit Toilettenhäusern nachzurüsten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17305 3 Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht? Im Rahmen der Standortoptimierung wird es auch zukünftig erforderlich sein, Entscheidungen für neue, zu verlagernde oder zu schließende Standorte zu treffen, siehe dazu auch Drs. 21/5143. In diesem Zusammenhang prüft die zuständige Behörde jeweils auch die Bedarfe in den Grün- und Erholungsanlagen. 6. Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen § 118 OWiG wegen Wildurinierens gab es jeweils in den Bezirken im Jahr 2018? Bezirk Anzahl der Anzeigen Altona < 10* Bergedorf 0 Eimsbüttel 0 Hamburg-Mitte 4 Hamburg-Nord 14 Harburg 2 Wandsbek 1 * Im Bezirksamt Altona werden die Anzeigen wegen Wildurinierens nicht gesondert erfasst und konnten daher nur überschlägig ermittelt werden.