BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17318 21. Wahlperiode 28.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lorkowski (AfD) vom 22.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Export von Plastikmüll Wie das „Hamburger Abendblatt“ in seiner Ausgabe vom 30.4./01.05.2019 berichtet, will die Bundesregierung ein Exportverbot für Plastikmüll einführen. Es sollen nur noch saubere und sortenreine Kunststoffabfälle frei gehandelt werden dürfen. Aktuell landet ein Großteil dieses Abfalls in asiatischen Ländern wie Indien, Indonesien, Malaysia oder Vietnam. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Auswirkung hätte ein solches Exportverbot für Hamburg? Schon bisher ist der Export von Kunststoffabfällen in Drittländer außerhalb der EU gemäß EU-Verordnungen1013/2006 und 1418/2007 nur für aufbereitete Kunststoffe zulässig. Diese Bestimmungen sollen weiter präzisiert werden, um unsachgemäße Entsorgungswege auszuschließen. Größere Auswirkungen für Hamburg sind nicht zu erwarten. 2. Welche Maßnahmen werden schon jetzt ergriffen, um Plastikmüll in Hamburg zu vermeiden beziehungsweise zu verringern? Über die allgemeinen auf Europa- und Bundesebene geltenden Regelungen hinaus sind in Hamburg unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen worden: Hamburg hat für Ausschreibungen der eigenen Verbrauchsgüter im Januar 2017 einen sogenannten Umweltleitfaden entwickelt, der den Ausschreibungsstellen umweltrelevante Vorgaben für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen macht. Hierzu gehört zum Beispiel auch ein Verbot für die Verwendung von Kaffeekapselmaschinen , ein Mehrweggebot für Veranstaltungen und Feste auf öffentlichem Grund oder in öffentlichen Einrichtungen. Einweggeschirr und Besteck werden grundsätzlich nicht beschafft. Kantinen in öffentlichen Einrichtungen sollen grundsätzlich keine Einwegverpackungen oder Coffee-to-go-Becher ausgeben. Die zuständige Behörde erarbeitet zurzeit ein Konzept für nachhaltige Veranstaltungen . Als Pilot wurde 2018 und am 25. Mai 2019 das Futur 2 Festival gefördert. Hier wird exemplarisch gezeigt, wie ein Festival organisiert sein kann, auf dem durch abfallvermeidende Organisation kaum Abfälle anfallen beziehungsweise die wenigen Abfällen getrennt werden. Auf Plastik wird hier vollständig verzichtet. Auf dem Straßenfest altonale wurde eine mit Fördermitteln der zuständigen Behörde und durch Mitwirkung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) Zero-Waste-Zone realisiert. Weiterhin wurden von der zuständigen Behörde verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Einweg-Coffee-to-go-Bechern ergriffen (www.hamburg.de/kehrwieder). Die SRH betreibt außerdem laufend Aufklärungsarbeit zum Thema Abfallvermeidung, zum Beispiel durch Plakate an den Fahrzeugen, Anzeigen in Zeitungen sowie über ihre digitalen Kommunikationswege. Im Infozentrum auf dem Energieberg Georgs- Drucksache 21/17318 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 werder wird in einer Dauerausstellung sowie in regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen und Vorträgen auf das Thema hingewiesen. Zusätzlich ist die SRH mit einem pädagogischen Angebot in Hamburger Kitas und Schulen präsent, um Kinder und Jugendliche für das Thema zu sensibilisieren. 3. In welchem Ausmaß wird derzeit in Hamburg mit Plastikabfällen Handel betrieben? Der Handel mit Kunststoffabfällen wird statistisch nicht erfasst. 2018 wurden durch die SRH 3 700 t Kunststoffe einer Verwertung in Deutschland zugeführt. 4. Inwiefern trägt Hamburg durch den Hafen zum Export dieser Abfälle in Entwicklungs- und Schwellenländer bei? Über den Hamburger Hafen werden ebenso wie über die anderen europäischen Häfen Waren aller Art in die ganze Welt exportiert. Dabei wird auch die Exportmenge an Kunststoffabfällen statistisch nicht erfasst.