BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17322 21. Wahlperiode 18.06.19 Große Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath, Karl-Heinz Warnholz, Dr. Jens Wolf, Jörg Hamann, Wolfhard Ploog (CDU) und Fraktion vom 23.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Erschwert lasch umgesetzte Orientierungsberatung für Flüchtlinge deren Integration? Immer wieder berichten ehrenamtliche Mitarbeiter aus öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU), dass manche Flüchtlinge dort teilweise orientierungslos ihren Alltag verbringen. Dies verwundert insofern, als der Senat doch stets in Anfragen und in dem zuständigen Fachausschuss den Eindruck vermittelt, dass die Orientierungsberatung der örU sicherstelle, dass die Bewohner von Integrationsangeboten erfahren und Unterstützung bei der Bewältigung der vor ihnen liegenden Herausforderungen erhalten. Drs. 21/16040 macht aber deutlich, dass die Orientierungsberatung nur freiwillig ist, obwohl die im Oktober 2018 beschlossene Leistungsvereinbarung zum Unterkunft- und Sozialmanagement (UKSM) zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und f & w fördern und wohnen AöR (f & w) den Eindruck vermittelt, dass das Sozialmanagement auch lenkend eingreift, ist hier doch die Rede von „Motivierung und Aktivierung der Bewohner/ -innen“. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat hat sich wiederholt zu den Aufgaben des Unterkunfts- und Sozialmanagements (UKSM) in Erstaufnahmen und Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) geäußert, zuletzt in Drs. 21/15046, 21/16427, 21/12179 sowie 21/16040. Aufgabe des UKSM ist es, den Betrieb der Unterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) zu gewährleisten und die Bewohnerinnen und Bewohner in der (Wieder-)Herstellung ihrer Lebensgrundlage zu unterstützen. Bei Aufnahme in die Einrichtung findet mit den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern ein Erstkontakt statt, in dem die individuellen Bedarfe gemeinsam besprochen werden. In der folgenden Orientierungsberatung, die ein freiwilliges Angebot ist, unterstützt das UKSM bei der Kontaktaufnahme und Suche nach Personen, Trägern und behördlichen Stellen, die sie bei der weiteren Integration und selbstständigen Lebensführung aktiv unterstützen können. Das UKSM steht den Bewohnerinnen und Bewohnern jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem bietet es bei Bedarf den Bewohnerinnen und Bewohnern von sich aus Gespräche an Ferner initiiert das UKSM Gruppenangebote und stellt Kontakt zu ehrenamtlichen Kräften her. Es werden keine Hilfepläne im Rahmen der Orientierungsberatung erstellt. Der Verlauf , die Vorgänge und Hilfen, die das UKSM leistet, werden in den Bewohnerdokumentationen festgehalten. Dadurch wird der Informationsfluss in Vertretungssituationen oder bei Personalwechsel sichergestellt. Die Informationen und Daten werden allein zum Zweck der Dokumentation erfasst, nicht für statistische Zwecke. Drucksache 21/17322 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Sofern die Bewohnerinnen und Bewohner zur Bewältigung individueller Problemlagen weitere Unterstützung benötigen, kann sozialpädagogische Einzelfallhilfe (SPEH) geleistet werden. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/10281 und Drs. 21/15509. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern & wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Laut Drs. 21/16040 werden keine Hilfepläne bei der Orientierungsberatung erarbeitet. Wie wird den Bewohnern (Flüchtlingen und Wohnungslosen ) stattdessen deutlich gemacht, wann sie wie was zu erledigen oder in die Wege zu leiten haben? Bitte erläutern. 2. Durch welche Maßnahmen hilft das Sozialmanagement den Bewohnern bei der „(Re)Integration in das gesellschaftliche Umfeld“, wie es in der Vereinbarung zwischen BASFI und f & w heißt? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/12757 sowie Drs. 21/16040. 3. Wie wird ohne Hilfeplan vom Sozialmanagement nachgefasst, ob der jeweilige Bewohner seine persönlichen Zwischenziele erreicht hat? Wenn keine persönlichen Zwischenziele vereinbart werden, wie wird stattdessen die (Re-)Integration in die Gesellschaft, den Wohnungsmarkt und den Arbeitsmarkt begleitet? Siehe Vorbemerkung. Die Aufgaben der (Re-)Integration in Wohnung und den Arbeitsmarkt liegen bei den dafür zuständigen Regelsystemen, zum Beispiel den BFW, dem Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter), der Jugendberufsagentur und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur für Arbeit). Darüber hinaus steht erwerbsfähigen Geflüchteten zwischen 18 und 64 Jahren mit Zugang zum Arbeitsmarkt seit 2015 das Programm W.I.R – work and integration for refugees zur Verfügung, das durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gemeinsam getragen wird (siehe https://www.hamburg.de/wir/). Im Übrigen siehe Drs. 21/10523, 21/12482, 21/15837. 4. Wie wird ohne Hilfeplan sichergestellt, dass der Sozialmanager beziehungsweise sein Vorgänger, da es eine hohe Fluktuation in diesem Bereich gibt (Drs. 21/16101), alle passenden Integrationsangebote bereits dem Bewohner offeriert hat (Drs. 21/12757)? 5. Durch welche Maßnahmen motiviert und aktiviert ein Sozialmanager die Bewohner einer örU „zur Inanspruchnahme bestehender Regelsysteme“ (Besuch Sprachkurs, Jobcenter, Suchthilfen, Beschaffung von Papieren) und bei der Wohnungssuche, wenn die Orientierungsberatung ausschließlich freiwillig ist? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/16040. 6. In Drs. 21/12757 versprach der Senat, dass „das Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) in den Wohnunterkünften (…) mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnunterkünfte eng“ zusammenarbeitet , „um sie zu aktivieren und damit sie sich selbst helfen zu können “. a) Gibt es Vorgaben bei f & w, wie oft ein Sozialmanager das Gespräch mit jedem einzelnen Bewohner zu suchen hat? Wenn nein, warum nicht? b) Wird vermerkt, wann Gespräche zuletzt erfolgt sind und wann eine Wiedervorlage erfolgen soll? Wenn ja, wie, wo und durch wen erfolgen diese terminlichen Vermerke ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17322 3 Wenn nein, warum gibt es diese terminlichen Vermerke nicht? Es gibt keine Vorgaben zur Häufigkeit der zu führenden Gespräche zwischen UKSM und Bewohnerinnen und Bewohnern. Diese hängt vom Bedarf im jeweiligen Einzelfall ab. Im Aufnahmegespräch wird unter anderem geklärt, zu welchen Themen Beratungen erfolgen sollen und gegebenenfalls werden hierzu bereits Termine vereinbart. Anlassbezogene Gespräche werden in der Regel umgehend geführt. Über Wiedervorlagen wird im Einzelfall entschieden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. In der Vereinbarung wird betont, dass das UKSM eine „außerordentliche Schnittstelle zu allen weiteren (Hilfe)Maßnahmen“ darstelle. Hier soll der Kontakt zu allen Bewohnern aktiv hergestellt und auch aufrechterhalten werden. a) Welche Maßnahmen stehen Sozialmanagern zur Verfügung, um den Kontakt aktiv aufzunehmen und auch aufrechtzuerhalten? b) Was geschieht, wenn ein Bewohner die Kontaktaufnahme verweigert ? Bitte erläutern. Das UKSM pflegt eine enge Kooperation unter anderem mit den Bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle, dem sozialpsychiatrischen Dienst, dem Allgemeinen Sozialen Dienst und dem Jugendamt. Im Interesse und mit Einverständnis der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt im Rahmen dieser Zusammenarbeit ein Informationsaustausch , um die Anbindung der Bewohnerinnen und Bewohner an weiterführende Hilfesystem zu gewährleisten. Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern werden in diesem Zusammenhang persönliche Gespräche (auch Tür- und Angel- Gespräche) und Telefonate geführt. Gegebenenfalls erfolgt auch eine schriftliche Kontaktaufnahme (über E-Mail oder Briefe). Zudem werden Einladungen zu Gesprächen sowie zu Bewohnerversammlungen ausgesprochen. Sofern erforderlich, wird auch der direkte persönliche Kontakt gesucht. Bei Verletzungen der Hausordnung oder bei Bedrohung des sozialen Friedens geht das UKSM aktiv auf die betroffene Person zu und bindet gegebenenfalls weitere zuständige Stellen mit ein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/16040. 8. Ehrenamtliche berichten von einer Scheu der Bewohner, aber auch vieler überwiegend älterer Ehrenamtlicher, das Sozialmanagement zu kontaktieren . Ist dem Senat diese Scheu bekannt und wie erklärt er sich diese ? Durch welche Maßnahmen wird den Menschen die Scheu genommen ? Den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Ehrenamtlichen stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Ehrenamtliche haben darüber hinaus in den Ehrenamtskoordinatoren weitere Ansprechpartner. Alle Betroffenen können bei Konflikten das Beschwerdewesen nutzen. Für die geregelte Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen wurde der Leitfaden „Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement in den Unterkünften“ entwickelt (https://www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe/11078810/leitfadenengagement -unterkuenfte/). Im Übrigen siehe Antwort zu 7., Vorbemerkung sowie Drs. 21/14941. 9. Gibt es interne Vorgaben, wie oft sich das UKSM mit den Ehrenamtlichen zusammenzusetzen hat, um Informationen auszutauschen und auch um Probleme zu besprechen? Wenn ja, wie lauten diese Vorgaben und wer überprüft deren Einhaltung ? Wenn nein, warum gibt es keine Vorgaben? Das UKSM steht den Ehrenamtlichen jederzeit für Fragestellungen zur Verfügung. Drucksache 21/17322 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Übrigen siehe Leitfaden „Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement in den Unterkünften“ (https://www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe/11078810/leitfadenengagement -unterkuenfte/). 10. Ehrenamtliche Lotsen, die Flüchtlinge bei ihren Wegen zu Behörden und Ähnlichem begleiten, wären für viele Bewohner der örU durchaus hilfreich . Wie erfolgt durch f & w die Lotsenvermittlung beziehungsweise erfolgt sie überhaupt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch welche Stelle, in welchem Umfang und wie fördert f & w die Ausbildung und den Einsatz Ehrenamtlicher zu Lotsen konkret? An einzelnen Standorten gibt es feste Gruppen von Freiwilligen, die für diese flexible Art des Engagements, also auf Abruf für einzelne Termine, zur Verfügung stehen. Bei Bedarf stellt das UKSM eine konkrete Begleitanfrage entweder an eine benannte Ansprechperson der Gruppe oder direkt an den Verteiler der Gruppe und vermittelt im Anschluss den Kontakt. Sofern am Standort keine Begleiterinnen oder Begleiter zur Verfügung stehen, wird bei Freiwilligen zum Beispiel in den Begegnungscafés angefragt, ob sie die Begleitung übernehmen können beziehungsweise es wird an anderen Standorten Begleitung nachgefragt. Darüber hinaus werden an einzelnen Standorten beziehungsweise in einzelnen Bezirken weitergehende Kontakte vermittelt und zum Beispiel in Zusammenarbeit mit einer Freiwilligenagentur sogenannte Paten für einzelne Bewohnerinnen und Bewohner oder auch Familien gesucht. In diesem Zusammenhang unterstützt f & w auch die Kampagne „Open Hamburg“, eine neue Plattform zur Vermittlung von Patenschaften für Geflüchtete. Unabhängig von direkten Vermittlungen entstehen häufig mehr Kontakte zwischen Freiwilligen und Bewohnerinnen und Bewohnern durch Begegnungen zum Beispiel in Begegnungscafés und werden aufgrund von individuellen Sympathien intensiviert. Diese Möglichkeit wird vielfach auch interessierten Freiwilligen, die eine Patenschaft anstreben, empfohlen, sodass Begegnungscafés genutzt werden, um sich kennenzulernen und erste Kontakte zu knüpfen. f & w bietet für alle registrierten Freiwilligen regelmäßig spezifische Fortbildungsprogramme an. Hierbei steht die Stärkung und Unterstützung der freiwillig Engagierten im Fokus. 11. Wie viele Ehrenamtliche sind aktuell bei f & w registriert? Am Stichtag 08.05.2019 waren es 2 985 Personen. 12. Angesichts von über 15 000 Flüchtlingen in örU mit Wohnberechtigung ist die Vermittlung in privaten Wohnraum von besonderer Bedeutung. Welche Unterstützung nach welchen Vorgaben leistet das Sozialmanagement hier gegenüber den Bewohnern, Flüchtlingen wie auch Wohnungslosen ? Offeriert das UKSM beispielsweise aktiv Wohnungsangebote ? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus werden die Haushalte darauf aufmerksam gemacht, dass sie auch selbständig eine Wohnung suchen können. Auf die einschlägigen Internetauftritte der Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privaten Vermieter wird hingewiesen. Personen, die Begleitung bei der Wohnungssuche benötigen , werden dem Einzugs- und Begleitteam (EBT) bei f & w gemeldet. 13. Wie unterstützt f & w das UKSM bei der Begleitung der Bewohner bei der Wohnungssuche? 14. Inwieweit gestalten f & w und das UKSM, wer wann als nächstes auszieht ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17322 5 Die Verfügbarkeit von Wohnraum entscheidet über die Auszugsmöglichkeiten. Wesentliche Bestandteile des Regelsystems, mit dem das UKSM eng zusammenarbeitet , sind deshalb die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Diese sind für alle Haushalte, die einen Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung und auf Wohnraumversorgung haben (somit für Wohnungslose und wohnberechtigte Zuwanderer ), zuständig. Der Zugang zu Wohnraum wird über die Fachstellen gesteuert. Bewohnerinnen und Bewohner finden im Übrigen zum Teil auch unabhängig von den Fachstellen Wohnraum. Die Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt nunmehr auch über das Einzugs- und Begleitteam, siehe hierzu Drs. 21/16427. An zahlreichen Standorten bieten zudem Ehrenamtliche eine Begleitung an. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 15. Wie ist aktuell die durchschnittliche Verweildauer in örU? Die durchschnittliche Verweildauer von öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen beträgt derzeit 3,34 Jahre. 16. Wie viele Stellen für Sozialmanager gibt es in den von f & w betriebenen örU insgesamt und wie viele davon sind aktuell besetzt? Bitte zusätzlich nach Standorten aufschlüsseln. Siehe Anlage. In den Vollzeitäquivalenten sind die Anteile der jeweiligen Teamleitungen der UKSM mit berücksichtigt. 17. Aufsuchende Arbeit der Sozialmanager ist nur vorgesehen, wenn „die Eigenständigkeit“ der Bewohner nicht gegeben ist. a) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die „Eigenständigkeit “ als nicht gegeben gilt? b) Wo ist dies schriftlich geregelt? c) Wie bestimmen die Sozialmanager in ihrer täglichen Arbeit, wann die Eigenständigkeit nicht gegeben ist und gibt hierzu Arbeitshinweise ? d) Wird statistisch erfasst, bei wie vielen Bewohnern aufsuchende Arbeit notwendig ist? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bei wie viel Prozent der Bewohner in örU erfolgt eine aufsuchende Arbeit? Von fehlender Eigenständigkeit wird ausgegangen, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner aus körperlichen oder geistigen Gründen offensichtlich nicht in der Lage ist, sich selbständig zu versorgen. Im Bedarfsfall regt das UKSM eine Begutachtung zum Beispiel über den Allgemeinen Sozialdienst (ASD), den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD), die Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) et cetera an, um anschließend geeignete Maßnahmen veranlassen zu können. Bei Einschränkungen der Eigenständigkeit, die nicht offensichtlich sind, aber aufgrund von Verhaltensweisen nicht ausgeschlossen werden können, sind kollegiale Fallbesprechungen und gegebenenfalls Begutachtungen durch entsprechende Dienststellen erforderlich. Hinweise zur Einschätzung in solchen Fällen finden sich in den Handlungsanweisungen zur SPEH und im Schutzkonzept für die Einrichtung. In wie vielen Fällen aufsuchende Arbeit geleistet wurde, wird statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung sämtlicher Bewohnerakten (circa 38 000) ist in der im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Gemäß der Statistik der SPEH wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 0,46 Prozent der öffentlich untergebrachten Menschen tätig (Stand April 2019). Drucksache 21/17322 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 18. „Das UKSM motiviert die Bewohner*innen, die deutsche Sprache zu erlernen, beispielsweise durch Wahrnehmung von angebotenen Sprachkursen “, so der Wortlaut der Vereinbarung. a) Welche Maßnahmen können ergriffen werden, wenn ein Bewohner den angebotenen Sprachkurs nicht wahrnimmt? b) Welche weiteren Möglichkeiten neben den Sprachkursen hat das Sozialmanagement, um zum Erlernen der deutschen Sprache zu motivieren? Siehe Vorbemerkung. Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte können nach dem Integrationsgesetz zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet sein. In solchen Fällen kann die Ablehnung der Teilnahme beziehungsweise ein Abbruch der Maßnahme zu Leistungseinschränkungen führen. Das UKSM motiviert durch Einzelgespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie durch angebotene Sprachkurse durch Haupt- beziehungsweise Ehrenamtliche, Sprachtandems, Organisation von Treffen zum Deutsch lernen im Zusammenhang mit gemeinsamen Aktivitäten, zum Beispiel in Bastel-, Näh- oder Kochkursen entweder in der Unterkunft selbst oder im Sozialraum. Im Übrigen s. auch Drs. 21/ 12757. 19. Zur Überwindung von Sprachbarrieren kann das UKSM auf den von f & w betriebenen Sprachmittlerpool zur Unterstützung zurückgreifen. Drs. 21/16040 offenbart, dass dieser Sprachmittlerpool rund 80 Personen umfasst, allerdings nur rund die Hälfte der örU von dem Angebot Gebrauch macht. Wieso nutzt die Hälfte der örU das Angebot nicht? Der Sprachmittlerpool umfasst mittlerweile mehr als 90 Personen. Bevor gegebenenfalls der Sprachmittlerpool um Unterstützung gebeten wird, werden in den Unterkünften alle anderen Möglichkeiten der Sprachmittlung, zum Beispiel durch Familie/ Freunde/Bekannte der untergebrachten Personen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unterkünften mit entsprechenden Sprachkenntnissen, ausgeschöpft. Zum Teil wird auf andere Möglichkeiten der Sprachmittlung (zum Beispiel SEGEMI Seelische Gesundheit, Migration und Flucht e.V. (SEGEMI), Mit Migranten Für Migranten (MiMi), Lotsen-Projekte) zurückgegriffen. Zudem gibt es in einigen Unterkünften aufgrund der Belegungsstruktur weniger Bedarfe. Dies betrifft zum Beispiel Unterkünfte , in denen keine Zuwanderer untergebracht sind sowie Unterkünfte, die schon lange bestehen, eine geringe Fluktuation aufweisen und deren Bewohnerinnen und Bewohner bereits dementsprechend lange in Deutschland sind. 20. Drs. 21/16040 informiert darüber, dass die verwendeten Teilhabeformate der einzelnen örU nicht zentral erfasst werden. Obliegt es den jeweiligen Unterkunftsleitung, inwieweit sie Teilhabe in den Unterkünften gewähren will oder gibt es Vorgaben von f & w, die dies festlegen? Wenn ja, wie lauten die Vorgaben? Die Umsetzung von Teilhabeformaten hängt in erster Linie vom Interesse der untergebrachten Personen ab. Insbesondere an Standorten mit hoher Fluktuation ist es schwierig, Personen für Teilhabeformate dauerhaft zu gewinnen. Teilhabe ist gewährleistet zum Beispiel durch Bewohnerräte, Flursprecherinnen und Flursprecher, Community Lotsen, Bewohnercafés oder Gartenprojekte zur gemeinsamen Gestaltung der Außenflächen der Unterkünfte Ein Rahmenkonzept zu Teilhabekonzepten befindet sich bei f & w momentan in Arbeit. Im Übrigen siehe Drs. 21/16040 sowie Vorbemerkung. 21. Wie oft seit dem Jahr 2015 musste das UKSM für einzelne Bewohner eine gesetzliche Betreuung beantragen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln . 22. Wie oft hat das UKSM seit dem Jahr 2015 den bezirklichen sozialpsychiatrischen Dienst oder die ambulante Sozialpsychiatrie hinzugezogen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17322 7 23. Wie oft hat das UKSM seit dem Jahr 2015 den Allgemeinen Sozialen Dienst beziehungsweise die bezirklichen Jugendämter wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung informiert? Bitte nach Jahren aufschlüsseln . Siehe Vorbemerkung. Eine händische Auswertung sämtlicher Bewohnerakten (circa 38 000) ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen ist eine statistische Erfassung seitens der für Betreuung zuständigen Behörde, der bezirklichen SpD und der ASD im Hinblick auf die Initiation durch das UKSM nicht vorgesehen. 24. Das UKSM „leistet Öffentlichkeits- und Akzeptanzarbeit in dem Sozialraum “, so die Vereinbarung. a) Welche Hilfestellung gibt es hier durch f & w? b) Auf welche Art und Weise hat das UKSM den jeweiligen Stadtteil über die aktuellen Begebenheiten der Unterkunft zu informieren? f & w leistet durch das UKSM Öffentlichkeits- und Akzeptanzarbeit durch die Teilnahme an sozialräumlichen Netzwerken, Runden Tischen, den Besuch von Stadtteil (bei)räten und, bezirklichen Ausschüssen und anderen Foren sowie durch den Kontakt zur Nachbarschaft, Schulen, Kitas und die Durchführung von Festen. Informationen erfolgen bedarfsorientiert und anlassbezogen, zum Beispiel regelhaft bei der Eröffnung von neuen Unterkünften. Die Nachbarschaft wird zu Tagen der offenen Tür und Festen eingeladen. 25. Sozialmanager sollen auch in Aktivitäten im Quartier außerhalb der Unterkunft vermitteln. Liegen f & w Rückmeldungen vor, wie aktiv dies betrieben wird und betrieben werden kann? Die Bewohnerinnen und Bewohner werden von den UKSM sowohl in persönlichen Gesprächen, Aushängen und Informationsschriften über Aktivitäten im Stadtteil informiert . Entsprechende Rückmeldungen an f & w sind nicht vorgesehen. Eine entsprechende Erhebung für mehr als 120 Standorte der örU ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 26. Bei einem Betreuungsschlüssel von 1:80 stellt sich die Frage, wie viel Zeit ein Sozialmanager neben seiner regulären Arbeit auf Gespräche verwenden kann. Liegen, da f & w in einem Jahresbericht jährlich die Arbeit evaluiert, Erkenntnisse vor, ob der Schlüssel 1:80 ausreichend ist, um die hier skizzierten Aufgaben eines Sozialmanagers vollständig zu erfüllen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum? 27. Die BASFI prüft die von f & w erbrachten Leistungen bei vorheriger Ankündigung. Wie oft hat die BASFI jeweils welchen Standort seit 2015 geprüft? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 28. Welche Maßnahmen hat die BASFI infolge der Erkenntnisse aus den Einblicken in das Beschwerdemanagement ergriffen? 29. Wann hat f & w den letzten Jahresbericht vorgelegt und welche Defizite (Ressourcen, Nutzerverhalten, Qualität) sind aus diesem erkennbar? Die UKSM Vereinbarung ist erst zum 01.10.2018 in Kraft getreten. Darin ist unter anderem ein jährlich vorzulegender Bericht vereinbart, in dem über die Wahrnehmung der Aufgaben des UKSM in den Wohnunterkünften berichtet werden soll, und der als Grundlage zur Evaluation der geleisteten Arbeit dient. Ein erster Jahresbericht wird erst nach Ablauf des Berichtsjahres 2019 vorliegen. Vor diesem Hintergrund liegen noch keine Erkenntnisse über die Auskömmlichkeit des Personalschlüssels vor und es hat noch keine Prüfung der Standorte stattgefunden. Im Übrigen siehe Drs. 21/16040. Drucksache 21/17322 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage GB Unterkunft und Orientierung Ist-Belegung Stand 30.04.19 Soll-UKSM Stand 30.04.19 Ist-UKSM Stand Mai 19 Altona I W601 Notkestraße 98 1,23 1,32 W619 Luruper Hauptstraße 338 4,23 4,15 W625 Kroonhorst 286 3,58 3,9 W703 Björnsonweg 180 2,25 2,02 W714 Holmbrook 207 2,59 2,41 W743 Pavillondorf Sieversstücken 593 7,41 7,31 W787 Alsenstraße 72 0,90 1 W835 Blomkamp 421 5,26 4,08 Altona II W711 August-Kirch-Straße 470 5,88 5,32 W775 Holstenkamp 151 1,89 1,38 W807 Notkestraße 604 7,55 6,37 W824 Sibeliusstraße 202 2,53 1,89 W869 Albert - Einstein - Ring 380 4,75 4,18 W924 Eimsbüttler Straße 145 1,81 3 W926 Waidmannstraße 95 1,19 W927 Max-Brauer-Allee 11 0,14 W928 Borselstraße 4 0,05 Bergedorf W611 Achterdwars 153 1,91 2,76 W627 Ladenbeker Furtweg 176 2,20 1,52 W654 Binnenfeldredder (im Belegungsaufbau) 220 2,75 2,5 W727 Brookkehre 436 5,45 5,14 W732 Pavillondorf Curslack I 559 6,99 4,45 W738 Curslack II 337 4,21 3,24 W748 Sandwisch 74 0,93 1,19 W806 Kurt-A.Körber-Chaussee 32 0,40 0,43 W828 Rahel-Varnhagen-Weg 271 3,39 2,14 W840 Sülzbrack 202 2,53 1,4 Eimsbüttel W602 Langeloh-Hof 27 0,34 über W736 W612 Bornmoor 156 1,95 2,7 W622 Wegenkamp 65 0,81 0,9 W664 Kieler Straße 310 3,88 3,54 W712 Sophienterrasse 149 1,86 2,21 W726 Pinneberger Straße 146 1,83 1,77 W736 Holsteiner Chaussee 158 1,98 2,35 W765 Hagendeel 504 6,30 5,62 W804 Lohkoppelweg 20 0,25 über W862 W862 Große Bahnstraße 175 2,19 2,47 W903 Hornackredder 15 0,19 0,1 Harburg W610 Rotbergfeld 245 3,06 2,41 W617 Neuenfelder Fährdeich 254 3,18 2,19 W700 Wetternstraße 201 2,51 2,97 W728 Am Radeland 152 1,90 2,21 W734 Lewenwerder 304 3,80 3,09 W742 Am Aschenland 407 5,09 5,01 W782 Winsener Straße 258 3,23 2,45 W788 Sinstorfer Kirchweg 258 3,23 3,46 W789 Cuxhavener Str. 177 2,21 2,14 W914 Osterbaum 11 0,14 über W782 W918 Stader Str.106a 25 0,31 über W782 W950 WS Transit 179 2,24 2,55 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17322 9 GB Unterkunft und Orientierung Ist-Belegung Stand 30.04.19 Soll-UKSM Stand 30.04.19 Ist-UKSM Stand Mai 19 Mitte I W614 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 90 1,13 1 W651 Kirchenpauerstraße 687 8,59 6,83 W718 Eiffestraße 48 302 3,78 2,35 W786 Wendenstraße 135 1,69 2 W805 Friesenstraße 433 5,41 5,75 W812 Hinrichsenstraße 153 1,91 1,52 W831 SNP Grüner Deich 145 1,81 2,74 W837 Eiffestraße 398 162 2,03 2,71 Mitte II W620 Billbrook 598 7,48 5,55 W626 Horner Geest 126 1,58 1,77 W767 Georg-Wilhelm-Straße 109 1,36 1,81 W771 Pavillondorf Mattkamp 349 4,36 4,32 W776 An der Hafenbahn (Unterbelegung auf Grund umfangreicher Sanierungen) 209 2,61 1,64 W778 Billbrookdeich 112 1,40 1,6 W818 Am Veringhof 135 1,69 1,58 W833 SNP Weddestraße 257 3,21 3,1 W839 Schlenzigstraße 305 3,81 3,47 W900 Billstieg 607 7,59 5,83 Nord I W615 Hornkamp 79 0,99 1,17 W653 Maienweg 197 2,46 1,7 W658 Paul-Stritter-Weg 35 0,44 0,5 W701 Langenhorner Chaussee 65 0,81 0,6 W715 Eschenweg 264 3,30 3,36 W745 Alsterberg 253 3,16 2,6 W755 Jugendpark Langenhorn 356 4,45 2,6 W774 Erdkampsweg 71 0,89 1 W827 Fibigerstraße 211 2,64 1,35 W849 Große Horst 434 5,43 4,5 Nord II W649 Averhoffstraße 309 3,86 3,67 W657 Papenreye (im Belegungsaufbau) 341 4,26 3,94 W675 Krausestraße 31 0,39 0,5 W704 Freiligrathstraße 340 4,25 3,64 W707 Holsteinischer Kamp 99 1,24 1,68 W733 Pavillondorf Tessenowweg 399 4,99 5,57 W801 Heinrich-Hertz-Straße 110 1,38 1 W820 Opitzstraße 309 3,86 2,32 Wandsbek I W613 Bargteheider Straße 131 1,64 1,35 W618 Jenfelder Au 148 1,85 1,5 W623 Großlohe 157 1,96 2,15 W648 Sieker Landstraße 11 42 0,53 0,25 W668 Eulenkrugstraße 239 2,99 2,5 W690 Kielkoppelstraße 80 1,00 1 W735 Pavillondorf Waldweg 130 1,63 1,25 W752 Rahlstedter Straße 120 1,50 1,25 W785 Meilerstraße 322 4,03 3,67 W817 Sieker Landstraße 61 266 3,33 2,83 W819 Grunewaldstraße 574 7,18 9,41 W830 Anneliese-Tuchel-Weg 98 1,23 1,64 Wandsbek II W650 Moosrosenweg (im Belegungsabbau) 11 0,14 1 Drucksache 21/17322 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 GB Unterkunft und Orientierung Ist-Belegung Stand 30.04.19 Soll-UKSM Stand 30.04.19 Ist-UKSM Stand Mai 19 W723 Volksdorfer Grenzweg 168 2,10 1,5 W737 Pavillondorf Steilshooper Allee 207 2,59 2,5 W740 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 285 3,56 4,5 W749 Litzowstraße 117 1,46 1,9 W750 Lademannbogen 154 1,93 1,5 W751 Bahngärten 122 1,53 1,2 W825 Duvenstedter Damm 240 3,00 2,7 W834 Rodenbeker Straße 323 4,04 3,75 W841 Am Stadtrand 691 8,64 6 W861 Walddörferstraße 291 3,64 3,5 W909 Kirchhofstwiete 42 0,53 0,4 GB Aufnahme und Perspektive (UPW) UPW Bergedorf / Harburg W652 UPW Plaggenmoor 217 2,71 2,5 W867 UPW Am Gleisdreieck 2350 29,38 22,67 UPW Eimsbüttel W641 UPW Duvenacker 355 4,44 4,18 W642 UPW Oliver-Lißy-Straße 316 3,95 3,61 UPW Mitte / Nord W640 UPW Flughafenstraße 552 6,90 5,13 W644 UPW Haferblöcken 57 0,71 1,78 UPW Wandsbek W645 UPW Butterbauernstieg 348 4,35 3,35 W842 UPW Ohlendiekshöhe 476 5,95 4,14 W857 UPW Raja-Ilinauk-Straße 798 9,98 9,5 W863 Elfsaal 331 4,14 5,92 Quelle f & w