BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17323 21. Wahlperiode 31.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 23.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Sanierung Krugkoppelbrücke (4) Aus Drs. 20-6867 der Bezirksversammlung Hamburg-Nord ergibt sich, dass die Verwaltung nicht beantworten kann, wann die weiteren Bauarbeiten auf der Krugkoppelbrücke beginnen. Laut Aussage der Verwaltung verfügt nur die Behörde für Wirtschaft und Verkehr beziehungsweise der LSBG über dieses Wissen. Außerdem soll eine zwischenzeitliche Öffnung der Brücke nicht möglich sein, da während der gesamten Bauzeit vollflächig Straßenbauarbeiten im Fahrbahnbereich durchgeführt werden. Tatsächlich scheint seit Wochen Stillstand auf der Baustelle Krugkoppelbrücke zu herrschen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welcher Kalenderwoche werden die Sanierungsarbeiten der Krugkoppelbrücke voraussichtlich abgeschlossen sein? Falls es keinen Termin gibt, warum nicht? 2. Ist eine zwischenzeitliche Öffnung der Brücke möglich und falls ja, für welchen Zeitraum? Wenn nicht, warum nicht? 3. Ist eine Öffnung der Brücke im Hinblick auf die Kosten und fachlich sinnvoll ? Wenn nein, warum nicht? Die Sanierungsarbeiten an der Krugkoppelbrücke wurden Ostern 2019 beendet und die Verkehrsabsicherung an den nachfolgenden Straßenbau übergeben. Zurzeit finden in den Nebenflächen Arbeiten zur Mängelbeseitigung statt. Die Grünanlagen werden in der Zeit von Juni bis Ende September des Jahres 2019 wiederhergestellt, sodass die Brücke nach gegenwärtigem Planungsstand zu diesem Zeitpunkt wieder befahrbar sein wird. Eine vorzeitige Brückenöffnung für den motorisierten Verkehr ist nicht möglich. Seit Baubeginn der Maßnahme „Veloroute 4, Krugkoppel-Fernsicht, Abschnitt 2a“ am 25. März 2019 werden vor beziehungsweise hinter der Brücke während der gesamten Bauzeit Straßenbauarbeiten im Fahrbahnbereich oder auf den Nebenflächen durchgeführt . Der Umbau der Straßenverkehrsflächen in diesem Abschnitt, außerhalb der Brücke “Krugkoppel und Fernsicht“, erfolgt unter Vollsperrung. Die Machbarkeit einer halbseitigen Sperrung der Fahrbahn wurde geprüft, war aber bauverfahrenstechnisch und unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Baustellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nicht möglich. Drucksache 21/17323 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Maßnahme wurde mit den zuständigen Dienststellen der Polizei, Verkehrsdirektion und Koordinierungsstellen abgestimmt. 4. Wie viele Bäume wurden im Zusammenhang mit der Sanierung der Krugkoppelbrücke insgesamt gefällt? Wie viele sind inzwischen wieder gepflanzt worden beziehungsweise werden noch gepflanzt? Im Zusammenhang mit der Sanierung der Krugkoppelbrücke zu Beginn der Maßnahme (Januar 2018) wurden im Bereich der Böschung Nord- und Südost zwölf Bäume und im Bereich der Böschung Nord- und Südwest vier Bäume gefällt. Diese Fällungen direkt im Bereich der Brücke wurden notwendig, um die Sanierung des Mauerwerks der Flügelwände und der Treppenanlagen durchzuführen. Zudem haben die Wurzeln der Bäume erheblich zur Zerstörung des Mauerwerks im Bereich der Treppenanlagen beigetragen. Für die Fällung der Bäume wurden den Bezirken für Ausgleichsmaßnahmen Kostenerstattungen gezahlt. Es werden 14 Säuleneichen, eine Schwarz-Erle und eine Hängeweide neu gepflanzt. Im Übrigen hat sich bei den Fällarbeiten herausgestellt, dass ein großer Teil der gefällten Bäume bruchgefährdet und damit nicht mehr standsicher war. Darüber hinaus siehe Drs. 21/15759. 5. Welche Maßnahmen gegen Graffiti, Tags und Schmierereien an der Brücke werden im Zusammenhang mit der Sanierung der Krugkoppelbrücke ergriffen? Um das Mauerwerk der Brücke zu schützen, wurde ein Anti-Graffiti-Schutz aufgetragen .