BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17326 21. Wahlperiode 31.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 23.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg – (K)ein sicherer Hafen? (XIV) – f & w fördern und wohnen AöR (f & w) – Werden Unterkünfte Perspektive Wohnen (UPW) zum Verschiebebahnhof für Geflüchtete? Als Ende 2017 die ersten Unterkünfte Perspektive Wohnen (UPW) bezugsfertig waren, haben Haupt- und Ehrenamt alles darangesetzt, um „geeignete Familien“, also Familien, die laut Betriebskonzept für das Wohnen in UPW infrage kommen, davon zu überzeugen, in die neu errichteten Standorte einzuziehen , die ausnahmslos in den Randgebieten von Hamburg liegen. Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Bürgerverträge zwischen der Stadt Hamburg und der Volksinitiative Hamburg für gute Integration wurde jedoch vereinbart, die Belegung an UPW-Standorten bereits zum Ende 2019 auf 300 Plätze für Geflüchtete zu reduzieren, sodass sich nun die Frage stellt, ob an sich wohnberechtigte Bewohner/-innen von UPW frei werdende Wohnungen am Standort anmieten dürfen oder nicht und ob Bewohner/-innen von UPW zurück in Wohnunterkünfte verlegt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: An sieben von zwölf Standorten mit der Perspektive Wohnen konnte von vornherein eine gemischte Nutzung von regulärem Wohnen und öffentlich-rechtlicher Unterbringung realisiert werden. Jede öffentliche Unterbringung ist temporär angelegt, da sie vorrangig zur Vermeidung von Obdachlosigkeit erfolgt. Mehrfach hat der Senat erläutert , dass deshalb die Vermittlung von Wohnraum an untergebrachte Personen mit Wohnberechtigung hohe Priorität hat. Alle Bewohnerinnen und Bewohner der öffentlich -rechtlichen Unterbringung sind grundsätzlich aufgefordert, sich eigenständig um eigenen Wohnraum zu bemühen; sie werden hierbei vielfach bei der Wohnungssuche unterstützt, siehe Drs. 21/15398, Drs. 21/15401, Drs. 21/16587 und Drs. 21/16995. Die gezielte Umsteuerung zum Stichtag erfolgt bedarfsgerecht und nicht linear, um zwischenzeitlichen Leerstand zu vermeiden, siehe Drs. 21/15474, Drs. 21/16763 und 21/17259. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) sowie der SAGA wie folgt: 1. Bereits in Drs. 21/16801 weist der Senat darauf hin, dass zwischen Januar und April 2019 aus der UPW Mittlerer Landweg insgesamt 153 Personen ausgezogen sind, von denen 49 Personen in andere Unterkünfte verlegt wurden. a. Wie viele Personen sind seit Anfang 2019 bis Stichtag 23.05.2019 insgesamt aus Unterkünften mit der Perspektive Wohnen in privaten Wohnraum umgezogen? i. Wie viele davon waren Alleinstehende? Drucksache 21/17326 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ii. Wie viele waren als Paar/Ehepaar registriert? iii. Wie viele waren alleinerziehend mit einem oder mehreren Kindern ? iv. Und wie viele davon waren Familien mit Kindern? b. Wie viele der unter 1. a. Genannten sind über die Fachstellen vermittelt worden? c. Wie viele der unter 1. a. Genannten haben selbstständig eine Wohnung gefunden? Zum Stichtag 23. Mai 2019 sind seit Jahresanfang insgesamt 186 Personen aus Standorten mit der Perspektive Wohnen in privaten Wohnraum umgezogen, davon - 53 Alleinstehende, - elf Paare, - eine alleinstehende Person mit Kind/Kindern und - 26 Familien mit Kind/Kindern. Darüber hinaus ist eine Auswertung dieser 186 Personen nach Vermittlung durch die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle und selbständige Wohnungsfindung nicht möglich. 2. Wie viele Personen sind seit Anfang 2019 bis Stichtag 23.05.2019 insgesamt aus Unterkünften mit der Perspektive Wohnen aufgrund der Umsetzung der Bürgerverträge in andere öffentlich-rechtliche Unterkünfte verlegt worden? a. Wie viele davon waren Alleinstehende? b. Wie viele waren als Paar/Ehepaar registriert? c. Wie viele waren alleinerziehend mit einem oder mehreren Kindern? d. Und wie viele davon waren Familien mit Kindern? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. Im Übrigen erfasst f & w Verlegungen aufgrund der Umsetzung Bürgerverträge nicht gesondert. Es können lediglich Daten über die Gesamtverlegungszahlen aus den UPW in andere Wohnunterkünfte genannt werden. Insgesamt sind vom 01. Januar 2019 bis zum Stichtag 23. Mai 2019 77 Personen in andere Einrichtungen der öffentlich -rechtlichen Unterbringung verlegt worden, davon - 18 Alleinstehende, - ein Paar, - keine alleinerziehende Person mit Kind/Kindern und - acht Familien mit Kind/Kindern. 3. Unterkünfte Perspektive Wohnen (UPW) wurden zunächst ausschließlich Geflüchteten vorbehalten und als öffentlich-rechtliche Unterkünfte betrieben. Inzwischen besteht vielerorts Planrecht für Wohnungsbau, sodass Wohneinheiten zu regulären Wohnungen umgewandelt werden können und zur Anmietung zur Verfügung stehen. In Drs. 21/1838 heißt es: „Der Übergang von öffentlicher Unterkunft zu regulärer Wohnnutzung erfolgt dergestalt, dass die Bewohner reguläre Mietverträge mit dem Eigentümer bzw. Vermieter der Wohnung schließen.“ a. Wie viele wohnberechtigte Bewohner/-innen wohnen aktuell an Standorten von UPW? Bitte je Standort ausweisen. Siehe Drs. 21/17259. b. Wie viele frei werdende Wohnungen an UPW-Standorten sind zum Stichtag 23.05.2019 von Bewohnern/-innen für insgesamt wie viele Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17326 3 Personen angemietet worden, die zuvor am selben Standort im Rahmen der örU untergebracht waren? c. Wie viele frei werdende Wohnungen an UPW-Standorten sind zum Stichtag 23.05.2019 von Bewohnern/-innen für insgesamt wie viele Personen angemietet worden, die zuvor an einem anderen UPW- Standort untergebracht waren? d. Wie viele frei werdende Wohnungen an UPW-Standorten sind zum Stichtag 23.05.2019 von Bewohnern/-innen für insgesamt wie viele Personen angemietet worden, die zuvor in anderen öffentlichrechtlichen Wohnunterkünften untergebracht waren? Keine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. e. Welche Relevanz haben Dringlichkeitsbestätigung beziehungsweise Dringlichkeitsschein für die Möglichkeit, frei werdende Wohnungen an Standorten von UPW anmieten zu können? Bitte ausführlich und nicht mit Verweis auf Drucksachen antworten. Bitte auch etwaige Quoten an Inhaber/-innen von Dringlichkeitsscheinen, Dringlichkeitsbestätigungen beziehungsweise Wohnberechtigungsscheinen anführen. f. Welche weiteren formalen Kriterien bestehen, um frei werdende Wohnungen an Standorten von UPW anmieten zu können? Bitte die Besonderheiten je Standort anführen und ausführlich und nicht mit Verweis auf Drucksachen antworten. Die öffentlich geförderten Wohnungen an den Standorten der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen stehen gegebenenfalls nach Ablauf der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft für eine reguläre Wohnnutzung am Hamburger Wohnungsmarkt zur Verfügung und unterliegen einem allgemeinen Belegungsrecht (WS-Bindung). Für die Anmietung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich (§-5-Schein, Dringlichkeitsschein oder Dringlichkeitsbestätigung). Bei der Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen sind Ausländerinnen und Ausländer, die über einen mindestens für ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel verfügen, deutschen Wohnungssuchenden gleichgestellt. Die Vermietungsentscheidung liegt beim jeweiligen Wohnungsunternehmen. g. Wie viele Bewohner/-innen sind je UPW-Standort aktuell aufgefordert , sich schnellstmöglich nach anderem Wohnraum umzusehen, weil die von ihnen aktuell bewohnten Wohneinheiten zu regulärem Wohnraum umgewandelt werden, den sie selbst nicht berechtigt sind, anzumieten? Siehe Vorbemerkung.