BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17331 21. Wahlperiode 31.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 23.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Online-Antrag für Kita-Gutschein Der Antrag auf Kita-Gutscheine ist in Hamburg nunmehr per Online-Antrag möglich.1 Im Zuge der Einführung dieser Neuerung zur Vereinfachung der Beantragung wurde darüber hinaus der Elternbeitrag für Familien mit sehr geringem Einkommen für die Kindertagesbetreuung abgeschafft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Möglichkeit, einen Kita-Gutschein auch online zu beantragen, besteht seit dem 30. Januar 2019 für Betreuungsleistungen in einer Kita im Rahmen des allgemeinen Rechtsanspruchs, das heißt für die beitragsfreie Betreuung von Kindern ab Geburt bis zur Einschulung im Umfang von bis zu fünf Stunden täglich einschließlich Mittagessen . Für Betreuungsleistungen, die über den allgemeinen Rechtsanspruch hinausgehen sowie für die Förderung in Kindertagespflege, ist eine Online-Antragstellung noch nicht möglich. Derzeit wird in einer zweiten Ausbaustufe die Online-Antragstellung für Kita-Betreuungsleistungen über den allgemeinen Rechtsanspruch hinaus erarbeitet. Anlässlich der Einführung des Online-Antrages für Kita-Leistungen des allgemeinen Rechtsanspruchs wurde außerdem über eine weitere, ab dem 1. August 2019 geltende Entlastungsmöglichkeit für Eltern im Sozialleistungsbezug informiert: Durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung“ (Gute-Kita- Gesetz) wurde festgelegt, dass für Eltern, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII, Leistungen nach §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder den Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten, Elternbeiträge ab dem 1. August 2019 nicht mehr zumutbar sind. Auch Familien mit sehr geringem Einkommen haben ab dem 1. August 2019 die Möglichkeit, die vollständige Befreiung von Kita-Beiträgen zu beantragen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Personen haben seit Einführung des Online-Antrags einen solchen Antrag gestellt? Seit Einführung des Online-Antrages bis zum 30. April 2019 wurden 1 982 Anträge über das Online-Verfahren gestellt. 2. Ist es seit der Einführung des Online-Antrags zu technischen oder organisatorischen Problemen im Zusammenhang mit der Webseite oder der Abwicklung der Anträge gekommen? Nein. 1 https://www.hamburg.de/elternbeitrag/3032326/kita-gutschein/. Drucksache 21/17331 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Online-Antrags im Durchschnitt? 4. Wie lange dauert die Bearbeitung eines herkömmlichen Kita-Gutschein- Antrags im Durchschnitt? Grundsätzlich ist die Art der Antragstellung für die Bearbeitungsdauer unerheblich. Die Bearbeitungsdauer für Anträge im Bereich des allgemeinen Rechtsanspruchs für bis zu fünf Stunden Betreuung täglich mit Mittagessen ist in den Bezirksämtern unterschiedlich und beträgt aktuell von wenigen Tage bis hin zu acht Wochen. Eine statistische Erfassung dieser Daten durch die Bezirksämter erfolgt nicht. 5. Welche Kosten hat die Einführung des Online-Antrags verursacht? Der Aufwand für die Erstellung des Online-Dienstes inklusive der Projekt- und Personalkosten lag bei circa 105 000 Euro. 6. Wie viele Personen profitieren von der Befreiung von den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung? Die für die Beantwortung notwendigen Daten liegen derzeit noch nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Aus welchen Mitteln wird die Befreiung von den Elternbeiträgen finanziert ? Aus Mitteln der Produktgruppe 254.06 Kindertagesbetreuung.