BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17339 21. Wahlperiode 31.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 24.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Freistellung vom Polizeidienst auf Zeit (III) In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/12524 vom 3. April 2018 berichtet der Senat über Bedienstete bei der Polizei, die sich auf Zeit haben freistellen lassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aufgrund welcher zwischenzeitlich neuen öffentlich-rechtlichen Vorschriften können sich Beamte und Angestellte vom Polizeidienst auf Zeit freistellen lassen? Im Sinne der Fragestellung sind keine neuen Vorschriften festzustellen. Im Übrigen siehe Drs. 21/369 sowie Drs. 21/12524. 2. Wie viele Polizeibedienstete werden zurzeit (Stichtag 30. April 2019) nach den derzeit vorliegenden Informationen aufgrund welcher öffentlich -rechtlichen Vorschriften vom Dienst für welche Zeiträume jeweils freigestellt? 3. Wie viele dieser Polizeibediensteten sind dem ehemals mittleren, dem gehobenen und dem höheren Dienst zuzurechnen? Zum 01.07.2018 wurde die Personalmanagement-Software KoPers eingeführt. Im Sinne der Fragestellung unterscheidet KoPers zwischen Beurlaubung/Sonderurlaub, längerfristiger Beurlaubung, unbezahltem Urlaub und Beurlaubung aus familiären Gründen. Eine differenziertere Erfassung der Freistellungsgründe erfolgt nicht. Weitere statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden regelhaft nicht erhoben. Für eine über die in den Tabellen aufgeführten Daten hinausgehende Antwort wäre die manuelle Auswertung von circa 10 900 Personalakten erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Die Zahlen zum Stichtag 30.04.2019 können der Tabelle entnommen werden. Drucksache 21/17339 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Grund Vollzugsbeamte Tarifbesch. (AiP) Gesamt Laufbahn- Abschnitt I Laufbahn- Abschnitt II Laufbahn- Abschnitt III Summe LG 1 Beurlaubung / Sonderurlaub 1 28 141 0 169 0 169 Längerfristige Beurlaubung 2 5 3 0 8 0 8 Unbezahlter Urlaub3 32 38 0 70 4 74 Beurlaubung aus familiären Gründen4 0 4 0 4 0 4 Gesamt 65 186 0 251 4 255 Datenquelle: KoPers vom 24. Mai 2019 4. Wie hat sich dieser Bestand an freigestellten Bediensteten gegenüber dem Stichtag 26. März 2018 aus der letzten Anfrage (Drs. 21/12524) entwickelt und wie sind diese Entwicklungen zu erklären? Klare Tendenzen sind nicht feststellbar; im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. 1 Sonderurlaubsrichtlinie für Beamte beziehungsweise § 29 TV-L für Tarifbeschäftige, Bildungsurlaube nach dem Bildungsurlaubsgesetz, Gesetz über den Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter . 2 Keine Rechtsgrundlagen hinterlegt in KoPers. 3 § 64 HmbBG beziehungsweise § 11 TV-L i.V.m. § 7 SGB IV. 4 § 63 HmbBG, § 11 TV-L.