BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17340 21. Wahlperiode 31.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 24.05.19 und Antwort des Senats Betr.: Anmietung des ehemaligen Fernmeldeamtes in der Schlüterstraße – Warum werden keine Fragen zu einem bereits vor drei Monaten geschlossenen Mietvertrag beantwortet? Gemäß Senatsantwort in Drs. 21/17170 hat die Freie und Hansestadt Hamburg bereits am 28.02.2019 mit einer in Luxemburg ansässigen Gesellschaft einen Mietvertrag zur Anmietung des ehemaligen Fernmeldeamtes in der Schlüterstraße geschlossen, der unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft steht. Ich frage den Senat: Derzeit befindet sich eine Senats- und Bürgerschaftsdrucksache in Vorbereitung (siehe Drs. 21/17170). Sofern die Hamburgische Bürgerschaft bis zum 31.12.2019 keinen zustimmenden Beschluss zum Abschluss eines Mietvertrags gefasst hat, sind beide Parteien berechtigt, durch schriftliche Erklärung jeweils gegenüber der anderen Partei von dem Mietvertrag zurückzutreten. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum wurde der am 28.02.2019 abgeschlossene Mietvertrag nicht zeitnah nach Unterzeichnung der Bürgerschaft vorgelegt? 2. Welche genauen Fristen und Regelungen sieht der am 28.02.2019 abgeschlossene Mietvertrag für die erforderliche Zustimmung der Bürgerschaft vor? 3. Wie hoch ist die anfängliche Jahresmiete dieses Mietvertrages? Welche zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Freie und Hansestadt Hamburg als Mieter mit diesem Vertrag? 4. Warum gibt der Senat in der Drs. 21/17170 keine Auskunft zu den erfragten Konditionen und der vereinbarten Mietdauer, nachdem ein Mietvertrag abgeschlossen wurde? Warum genau verweigert der Senat die Beantwortung dieser Frage? 5. Hat der Senat dem Abschluss des Mietvertrages zugestimmt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.